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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 159. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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159. Sitzung. Donnerstag, den 17. Dezember 1925 (4) Berichterstatterin Abgeordnete Frau Büttner: Meine Herren und Damen! Ich habe Sie zu bitten, den Antrag Nr. 1456 von Herrn Abg. Wirth und Genossen, betreffend Forderung von gesetzgeberischen Maßnahmen zum Schutze der erwerbstätigen Schwangeren, vom 25. Juni mit einigen Ergänzungen, die wir in der Ausschußsitzung am 9. Dezember eingefügt haben, in dieser zweiten Beratung anzunehmen. Dagegen stimmten im Ausschuß nur die Deutschnationalen. Ich habe als Berichterstatterin im Ausschuß noch einmal auf die ausführlichen Plenarverhandlungen der ersten Beratung des Antrages am 2. Juli hingewiesen, wo durch Frau Abg. Wagner und Herrn Abg. Graupe das erschütternde Tatsachenmaterial vorgebracht, von Herrn Abg. vr. Schmincke unterstrichen und von Frau Abg. vr. Hertwig-Bünger, und Herrn Abg. Wehrmann dessen wohlwollende Prüfung zugesagt wurde. Der Landesgewerbearzt vn Thiele und der Arbeitsminister Elsner haben ebenfalls damals die große soziale und bevölkerungspolitische Bedeutung des Antrages gewürdigt und dessen zustimmende Verfolgung in Aussicht gestellt. Im Ausschuß wurde auf das reichhaltige vorliegende Forschungsmaterial hingewiesen, das besonders durch die Aktion des Deutschen Textilarbeiterverbandes an geregt worden ist. Eine der Zusammenstellungen über die Gefahren der Franenerwerbsarbeit bei Schwanger schaft, Geburt und Wochenbett in der Textilindustrie ist ja im Prüfungsausschuß am 24. Juni 1925 bereits behandelt und der Regierung als Material zur Kenntnis nahme überwiesen worden. Zwei mit außerordentlich gründlichen Statistiken, Tabellen und Abbildungen versehene Broschüren, „Die Gefahren der Frauenerwerbsarbeit" usw. von dem Mit- (2, gliede des preußischen Landesgesundheitamtes vr. Max Hirsch und eine vom Textilarbeiterverband heraus gegebene, die beide in der Bibliothek des Landtages zu entleihen sind, habe ich auf dem Tisch des Hauses niedergelegt. Weiter ist inzwischen im preußischen Landtag eine große Anfrage der Sozialdemokratischen Fraktion über die gleiche Materie eingebracht worden, und die Berliner medizinischen Kliniken haben ihre Forderungen an den Reichstag gerichtet. So bewegt sich der vorliegende Antrag durchaus in der Richtung der sozialpolitischen aktuellen Schutzgesetzgebung, die trotz oder gerade wegen der augenblicklich schweren deutschen Notzeiten weiter fortschreiten muß, um den frühzeitigen Verbrauch wert voller Menscheukräfte zu verhüten, und die auch die Sicherstellung eines arbeitsfähigen gesunden Nachwuchses einer neuen kommenden Generation in Deutschland er möglichen helfen soll. Die Ratisizierung des Washingtoner Abkommens soll ja auch gerade in dieser Richtung des Wöchnerinnen schutzes die Menschenökonomie in allen Staaten wesentlich fördern. Der Antrag war in drei Teile gegliedert. Der erste Teil wendet sich an das Reich und fordert: bei der Reichsregierung dahin zu wirken, daß gesetz geberische Maßnahmen getroffen werden, durch die 1. das Verbot der Erwerbsarbeit der schwangeren Personen für die letzten drei Monate der Schwangerschaft, 2. die Beschränkung der Erwerbsarbeit schwangerer Personen im fünften und sechsten Monat der Schwangerschaft auf höchstens vier Stunden pro Tag ausgesprochen wird und 3. die Vergütung des entgehenden Arbeitsver- M dienstes durch eine zu schaffende obligatorische Kollektivversicherung gedeckt wird Bei Punkt 3-wünscht der Ausschuß, einzufügen nach „entgehenden Arbeitsverdienstes": „aus Mitteln des Staates oder durch eine zu schassende obligatorische Kollektivversicherung", evtl, „und durch eine zu schaffende Kollektivversicherung". Mit der Gestaltung dieser neu artigen Versicherungsgesetzgebung, dieser Mutterschafts- Versicherung wollten wir uns im Ausschüsse nicht befassen, sondern sie den Reichsstellen zur Bearbeitung übergeben und überlassen. Daß aber den Schwangeren und Wöch nerinnen für ihren Arbeitsausfall ein Äquivalent geboten werden muß, da ja die gesellfchastlich wichtigste Funktion der Mutterschaft nach der Verfassung unter dem beson deren Schutze des Staates steht, wurde von allen Seiten anerkannt. Weiter wünschten wir noch einen neuen Punkt 4 unter eingesügt, der die Anerkennung der Schwanger schaftsbeschwerden als Krankheiten im Sinne der Reichs versicherungsordnung durch die Krankenkassen bezweckt. Hier wollten die Kommunisten noch die Einfügung einer Forderung, die unter den Forderungspunkten von vr. Hirsch in einer der Broschüren steht: nämlich die Verpflichtung der Krankenkassen zur Übernahme der Kosten für ärztliche Behandlung und Gewährung von Medikamenten an die Familien der verheirateten Ver sicherten- So sehr wir an sich hinter dieser Forderung stehen, die an die Adresse der Krankenkassen zu richten ist, so hat unseres Erachtens diese Forderung mit unserem Gesamtantrage im Interesse der erwerbstätigen Schwan geren direkt nichts zu tun, und wir haben sie deshalb M nicht angenommen. Die bei dieser Gelegenheit sowohl von Herrn vr. Schmincke und Frau vr. Hertwig-Bünger vorgebrachten Anregungen, die Krankenkassen zu ver anlassen, eine Ordnung ihrer Kranken nach Jndustrie- gruppen durchzuführen und mehr Statistiken zu machen, sei hier erwähnt. Der Teil v enthält die Forderungen, die sich an unsere sächsische Regierung richten, hier aber dank des sozialen Geistes, der seit Jahren in dem zuständigen Ministerium herrschte, — HermannJäckel, der Vorsitzende des Textilarbeiterverhandes, hat schon die Anfänge dieser Forderungen, als er Minister war, verwirklicht — bereits in weitgehendem Maße erfüllt sind. Im Ausschüsse wurde uns von Herrn Landesgewerbe arzt vr. Thiele ein diesbezüglicher Überblick gegeben. Neben der jetzigen Gewerbeärztin, die jetzt die Gewerbe assessorenprüfung bestanden hat und in ständiger Füh lung mit der Arbeiterschaft steht, wird eine weitere Ärztin beantragt und die Vermehrung der weiblichen Gewerbeaufsichtsbeamten gefordert. Weiler wurden uns die Richtlinien über die Zusammenarbeit der Ge werbeaufsichtsämter mit der Wohlfahrtspflege über geben, die das Arbeits- und Wirtschaftsministerium am 12. August d. I. herausgegeben hat. Mit Genugtuung können wir da konstatieren, daß der größte Teil unserer unter L verzeichneten Forde rungen darin ausgenommen ist, wie auch die meisten unter 0 angeführten. So lauten die diesbezüglichen Stellen der Anweisung: Feststellungen betreffend Einwirkungen des Arbeits prozesses infolge mangelhafter Betriebseinrichtungen oder anderer besonderer Umstände auf die Mutterschaft der Arbeiterinnen sind als in den Aufgabenkreis der
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