sonderen Werth darauf zu lege» hat, eine derartige Zwischenverbindung iu seinem Besitze zu wissen, mindestens dieselbe seiner Verwaltung unterstellt zu sehen. Es ist ferner denkbar, daß iu Zukunft eine Linie, für deren Ausführung hervorragende wirthsämstliche Momente geltend zn machen und für deren min destens leidliche Rentabilität demnach auch befriedigende Aussichten vorhanden sind, doch Seitens der Privatindustrie die Beachtung nicht findet, welche sie ver dient oder welche wenigstens im Interesse des Staates nicht außer Acht gelassen werden möchte. Die Deputation würde sich daher allenfalls damit einverstanden erklären, daß, so lange eben in der Stellung des Staates zum Eisenbahnbetrieb eine Aenderung nicht eingetreten ist, auch ferner solche Linien vom Staate übernommen und ausgebant würden, für welche ungeachtet ihrer hervorragenden Wichtigkeit Privatcapitalien sich nicht finden. Es mag zugegeben werden, daß genaue Grenzlinien sich hierbei nicht ziehen lassen, es vielmehr der speciellen Erwägung je für den einzelnen Fall Vorbehalten bleiben muß, inwieweit jene Rücksichten als die maßgebenden zu erachten sein werden. Im Allgemeinen glaubte die Deputation einen leidlich präcisen An haltepunkt darin zu finden, daß in der Regel auch für derartige wichtige Linien der Bahnbau auf Staatskosten nicht früher in Vorschlag zu bringen ist, ehe nicht mehrfache Versuche, Privatcapitalien für das Unternehmen zn gewinnen, sich als aussichtslos erwiesen haben. Nach der vorstehenden Darlegung der Grundsätze, von denen bei der Be- rathung des allgemeinen Königlichen Eisenbahndecrets innerhalb der Deputation ausgegangen worden ist, wendet sich Letztere nunmehr zu den einzelnen Abschnitten der Vorlage. Zu I. bis IV. (S 556 bis 562 der Vorlage.) In dem Decret giebt die Königliche Staatöregiernng Mittheilungen über den gegenwärtigen Stand der Bauten an der Südlausitzer, der Radeberg Kamenzer und der Chemnitz-Leipziger Staatsbahn, sowie über die Einrichtungen eines durch gehenden Betriebs von Görlitz und Bodenbach in der Richtung nach Chemnitz- Hof. Seitens der Deputation geben diese Abschnitte der Vorlage zu Anträgen keine Veranlassung. Petitionen liegen nicht vor. Zu V. (S. 562 der Vorlage.) Für die hier genannten Ergänzungs- und Neubauten werden im außerordent lichen Ausgabebudget Pos. 17 (S. 208 des Staatsbudgets, Decret Nr. 2)