L. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer jAbtb. tt.) über das Königliche Decret, die Bewilligung für den Neubau einer polytechnischen Schule betreffend. Eingegangen am 23. Januar 1872. (Königl. Decret Nr. 17, Landt.-Acten, I. Abth. 2 Bd., S. 193 flg., Außerordentliches Ausgabebudget unter Nr. 3, Landt. - Acten, I. Abth. 1. Ed., S. 205.) s^chon seit einer längeren Reihe von Jahren hat sich der Raum des jetzigen Polytechnikums als unzureichend erwiesen und ist dasselbe deswegen durch gleich artige Anstalten Deutschlands, z. B. Stuttgart, München, Karlsruhe, Aachen rc., in der Frequenz überflügelt worden. Trotz der Anstrengungen bedeutender und anerkannter Lehrkräfte haben die beschränkten Räumlichkeiten den Leistungen Hindernisse in den Weg gestellt, die sich nur zum Nachtheile der Sächsischen An stalt geltend machen konnten. In Erwägung, daß Sachsen bei der Entwickelung seines Eisenbahnwesens und seiner Industrie an seine technischen Lehranstalten mindestens dieselben Ansprüche auf Umfang, Einrichtung und Leistungsfähig keit machen kann und machen muß, als die Süddeutscheu Staaten, erwies sich eine bedeutende Erweiterung dieser Anstalt als ein unumgängliches Bedürf- niß. Durch die von Jahr zu Jahr gestiegene und aller Wahrscheinlichkeit nach fortwährend steigende Frequenz und den Umstand, daß für die immer umfäng licher werdenden Sammlungen der Anstalt ein Raum geschafft werden mnß, welcher die zweckmäßige Benutzung derselben für die Anstaltszwecke selbst sowohl, als innerhalb gewisser Grenzen auch für das Publicum ermöglicht, wurde ein Neubau der polytechnischen Schule in Dresden nunmehr als unaufschiebbar er achtet und die Ständeversammlung auf dem Landtage l8^, das uuabweisliche Beilage zur dritten Abtheilung, i Z 1. Band,