A a n Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer übcr das Decret Nr. 34, den Entwurf zu einem Gesetze über das Verfabren in Verwaltnnasstrafsacben betreffend. Eingegangen am 26. März 1872. (Königl. Decret, Landt. - Äcten, I Ablh. 2. Be., S. 545 flg.) Bereits im Laufe der am 1 5., 1 6. und I 7. Januar 1 87 2 erfolgten allgemeinen Berathuug über das unterm 30. December 1871 an die Stände und zunächst an die zweite Kammer gelangte Königliche Decret Nr. 27, die Entwürfe von Gesetzen über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung und über die Bildung von Bezirksvertretungen betreffend, hatte die Königliche Staatsregier ung die Einbringung eines Entwurfs zu einem Gesetze über das Verfahren in Verwaltungsstraffacben augekündigt. Das hierauf bezügliche Decret dir. 34, 0. <1. Dresden, am 17. Januar 1872, ist am 22. desselben Monats bei der zweiten Kammer eingegangen und am darauf folgenden Tage von letzterer der unterzeichneten Deputation zur Berichterstattung überwiesen worden. Dieser Gesetzentwurf steht, wie auch in den allgemeinen Motiven zu dem selben S. 551 hervorgehoben wird, im engsten Zusammenhänge mit dem zuerst gedachte« Gesetzentwürfe über die Reorganisation der Behörden für die innere Verwaltung und den aus die Reform der Gemeindegesetzgebung bezüglichen Vor lagen. Die schon längst auch im Königreiche Sachsen angestrebte, durch die Gesetz gebung des Deutschen Reiches, namentlich durch die in nächster Zeit ;n erwarten den Proceßordnungen sowohl im Gebiete der Civil wie der Strafrechtspflege znr gebieterischen Nothwendigkeit gewordene Trennung der Justiz von der Verwalt ung auch in der unteren Instanz mußte selbstverständlich die bereits bei Ein- Deilage zur dritten Abtheilung, j 1 1 1. Band.