357 das neu zu errichtende Gymnasium von der Stadt Dresden einen Beitrag zu er halten. Am 28. Februar gelangte ein Schreiben von dem Königlichen Eultusmini- sterium an die Deputation, worin dasselbe mittheilte, daß vom Königlichen Finanz ministerium ein Communicat eingegangen sei, in welchem sich das Letztere bereit erkläre, ein entsprechendes Areal auf dem fiskalischen Neustädter Holzhofe unter noch festzustcllendcn Bedingungen abzutreten und daß die Berhandlungen darüber unfehlbar zu einem günstigen Resultate sichren würden. Nach einer letzten Beruehmuug mit den Königlichen Herren Commissaren be stätigten dieselben die vorhergehende Erklärung. Ganz entschieden sprechen sich die Königlichen Herren Eommissare aber da gegen aus, der Stadt Dresden einen Beitrag zum Neubau eines Gymnasiums anzusinnen, und motivirten dies mit dem im Eingangedes Berichts ausführlich ge gebenen hohen städtischen Aufwande für höhere Bildungsanstalten und Volks schulen und bemerkten, daß die communalen Mittel nicht immer im Einklang mit den Bedürfnissen einer großen Residenz ständen. Die Deputation glaubte auf Leipzig Hinweisen zu müssen, welches zwei Gym nasien und noch andere höhere Schulen allein unterhalte; hierauf erläuterten jedoch die Königlichen Herren Eommissare, daß Leipzig diese Lehranstalten größtentheils aus säcularisirten geistliche» Gütern des Augustinerklosters erbaut und aus anderen geistlichen Fonds unterhielte, deshalb in viel günstigeren Verhältnissen sich be fände, als Dresden. Die Deputation glaubte nach den gegebenen Mittheilungen die Bewilligung des geforderten Postulats in Rücksicht auf die Dringlichkeit des Baues nicht weiter beanstanden zu können und schlägt daher der Kammer vor: die geforderte Summe in Höhe von 80,000 Thlr. zum Baue eines nenen Gymnasiums in Dresden zu bewilligen. II. Freiberg. Unter dem 30. December vorigen Jahres gelangte das Königliche Decret Nr. 24 an die zweite Kammer, welches zur Herstellung neuer Gebäude für das Gymuasium zu Freiberg 5 0,000 Thlr. fordert. Die Motiven (Beilage ?.) sagen hierüber, daß die dem Gymnasium zu Freiberg überwiesenen Lokalitäten sich in einem der ältesten Gebäude der Stadt befänden und hinsichtlich ihrer Qualifikation in keiner Weise den Anforderungen entsprächen, die man jetzt an eine derartige Anstalt zu machen berechtigt sei.