370 ständen geboten, wenn nicht eine ernste Benachtheilignng der Rechtspflege daraus entstehen soll. Alle diese Nebelstände finden sich auch bei den in der Pleißenbnrg zur Zeit untergebrachten beiden Gerichtsämtern, ja es sind dieselben in Bezug auf mangeln des Licht in vielen Expeditionen daselbst sogar in noch höherem Grade vorhanden, und hat die Deputation solche, wie z. B. das Hypotheken- und Sportelzimmer, vorgefunden, in welcben öfters ohne Gasbeleuchtung überhaupt nicht gearbeitet werden kann. Die Anhäufung der Beamten in den einzelnen Lokalitäten ist so groß, daß man Räume findet, in denen zu gleicher Zeit bis zu acht und mehr Per sonen arbeiten, von denen auf eine nicht mehr als 12 bis 2 0 Hi Ellen Raum kommen. Daß solche Zustände aber ganz geeignet, die Gesundheit der Beamten zu untergraben, ist unschwer einzusehen. Unter Berücksichtigung aller der eben erwähnten Umstände gelangte daher die Deputation zu dem einstimmigen Beschlusse: daß die Ausführung von Iustizneubauten in Leipzig nicht allein nöthig, sondern der baldigste Beginn damit auch äußerst dringlich sei. Hiernächst hatte die Deputation ihre weiteren Berathungen auf die, Seiten der Staatsregierung ihr zugegangenen Mittheilungen über das für das Leipziger Bauproject in's Auge gefaßte Areal zu erstrecken, und in den Bereich derselben gleichzeitig den hierauf bezüglichen Antrag des Abgeordneten Schnoor und Ge nossen, sowie eine Eingabe des Stadtverordnetencollegiums in Leipzig zu ziehen. Aus dem Königlichen Decrete ist ersichtlich, daß das Justizministerium schon seit längerer Zeit sich bemüht hat, in Leipzig ein Areal zu erlangen, um auf dem selben ein Gebäude zu errichten, bestimmt, sowohl das Bezirksgericht, einschließlich des Handelsgerichts und des städtischen Gerichtsamts, als auch die beiden länd lichen Gerichtsämter in sich aufzunehmen. Von der Offerte eines Bauplatzes im Keil'scheu Garten Gebrauch zu machen, hat das Königliche Justizministerium sowohl im Hinblick auf dessen entfernte Lage, als anch mit Rücksicht darauf Bedenken getragen, daß das jetzt genehmigte Pro jekt der dortigen Straßcnanlage für die Errichtung eines geschloffenen Gebäude- complexes nicht paßt, auch der sumpfige Boden für große Gebäude eiueu theuern Unterbau erfordern würde. In Ermangelung anderer geeigneter verfügbarer Plätze entschied sich das Justizministerium mit Vorbehalt der ständischen Ge nehmigung zum Ankäufe des, nachstehends näher bezeichneten Gebäudecomplexes, durch dessen Umbau bei gleichzeitiger Errichtung eines Neubaues den Bedürfnissen sämmtlicher oben genannter Justizbehörden nicht allein hinlänglich für längere Zeit Genüge geleistet würde, sondern auf dem auch die Möglichkeit künftiger Er-