29 sicherten Auftrage sämmtlicher Oberlausitzcr Localgewerbcvereine mit einem Gesuche des uämlichen Inhalts an das Königliche Gesammtministerium. Zur Begründ ung desselben werden zunächst die oben von 1 bis 5 - anfgeführten Momente geltend gemacht, dem aber außerdem noch folgende Argu mente angeschlossen: 6. wenn man hauptsächlich sociale uud sittliche Uebetstäude vou dcu Jahr Märkten fürchte, so köuute hiergegen recht wohl Seiten der Obrigkeit besondere Vorkehrung geschehen; man möge nur die Lustbarkeiten rc. ent sprechend einschränken; 7. diese sittlichen Gefahren lägen weit mehr in der unnöthig langen Dauer, als in der Zahl der Jahrmärkte, und seien übrigens ganz in demselben Maße bei den Spccialmärkten (Viehmärkten rc.) vorhanden, über deren Zahl gleichwohl erfahruugsmäßig die Obrigkeit Bestimmung treffe; 8. die Beschränkung hinsichtlich der Jahrmärkte.widerspräche der sonst herr schenden Tendenz nach Befreiung der Wechselwirkung von Angebot und Nachfrage von allen hemmenden Fesseln und involvire zugleich eine Schä digung der Consumenten; 9. habe man un Allgemeinen die natürlichste Ausgleichung aller im Verfolg der Gewerbefreiheit etwa auflrctenden Uebelstände von der Concurrenz erhofft, so sei nicht ersichtlich, warum man das nicht auch hier thue; 10. überdies fehle es auch noch völlig an einer zuverlässigen Statistik über die Umsatzverhältnisse auf deu Jahrmärkten; dieselben könnten sich tatsäch lich gesteigert haben und es könnten sich durch ihre Verminderung in manchen Gegenden neue Specialmärkte uöthig macheu; 1 1. weiter biete die Einwohnerzahl keinen richtigen Maßstab, es sei vielmehr die Beschränkung hiernach viel zu allgemein. Bian müsse individualisiren, es gäbe kleine Ortschaften, die vermöge besonderer örtlicher Verhältnisse, vermöge der Gewohnheit des Publicums rc. eine weit zahlreichere stehende Jahrmarktskundschaft hätten, als der Einwohnerzifser nach viel bedeutendere Orte. — Und 12. schließlich stehe, so viel Petenten wüßten, Sachsen mit der Reductiou der Jahrmärkte in Deutschland allein, da ihnen andere Deutsche Länder, welche in der nämlichen Weise vorgegangen, nicht bekannt geworden seien. Die Petenten baten daher um eine Gesetzvorlage dahin, daß entweder