449 der anderweite Antrag des Präsident Or. Schaffrath unter Nr. 10 der Drucksachen von der zweiten Kammer nur unter Streichung des mit auf genommenen 8 97 der Gesindeordnung gegen 24 Stimmen an genommen, dagegen von der ersten Kammer in seinem ganzen Umfange einstimmig abgelehnt worden ist. Bezüglich dieses Differenzpunktes gelangte die Deputation selbst in ihrer Mitte zn keinem übereinstimmenden Vorschläge. Von den in der betreffenden Deputationssitzung anwesenden Mitgliedern ver wendete sich nämlich der Abgeordnete Riedel für das Beharren bei dem Beschlusse der zweiten Kammer, während die Abgeordneten Eule, Günther, Körner, Penzig, Seydel, Mannsfeld und der Referent den Beitritt zu dem Beschlusse der ersten Kammer empfahlen. Die Majorität findet nämlich die Aufhebung beziehendlich Abänderung der in dem Dr. Schaffrath'schen Anträge Nr. 1 0 bezeichneten Paragraphen der Ge sindeordnung nicht für so dringlich, um die Königliche Staatsregierung zn ermäch tigen, dieselben sofort im Verordnungswege aufzuheben beziehendlich abzu ändern, zumal auch beide Kammern darüber einverstanden sind: die Regierung zu er suchen, die Gesindeordnung vom 10. Januar 1835 einer Revision zu unterziehen i und demgemäß einen Gesetzentwurf vorzulegen. IV. Endlich ist noch zu gedeuken, daß, uachdem die Schlußberathung in der z zweiten Kammer bereits vorüber war, der Bürgermeister Hitzschold zu Adorf einen i in Nr. 18 des zu Leipzig erscheinenden Sächsischen Wochenblattes vom 4. Mai 1 vorigen Jahres abgedruckten Aussatz: „Ueber die Nothwendigkeit einer Revision der 1 i Gesindeordnung" den Kammern in zwei Exemplaren, und zwar zunächst der ersten Kammer mit dem Ersuchen überreicht hat, davon Keuntniß zu nehmen und seinen > Aufsatz „neben den Schaffrath'schen Antrag" der Königlichen Staatßregierung L zur Berücksichtigung zu überweisen.