287 * Bericht der vierten Deputation der zweiten Kammer, die Petitionen: I der Gemeinde Conradsdon und Genossen, 2. Hermann von Carlowitz's auf Colmnitz und Genossen, Hüttenranchschäden betreffend. Eingegangen den 14. März 1872. Gegenüber den Schäden, welche durch den Betrieb der unweit Freiberg im Mulden- thale ungefähr eine Stunde von einander gelegenen, unter der gemeinschaftlichen Verwaltung des Oberhüttenamts stehenden siscalischen Hütten zu Halsbrücke und der sogenannten Muldenhütten den umliegenden Ortschaften früher in sehr erheb lichem, gegenwärtig jedoch in bei Weitem verminderten Grade insofern erwuchsen, beziehendlich noch erwachsen, inwiefern die theils staubförmige Bestandtheile, als Blei, Arsenik, Zink und Anlemonoxyd, theils gasförmige Bestandtheile, als Schwefelsäure, Salzsäure, arsenige Säure und Chlorgas enthaltenden Niederschläge von dem von den Hütten entsteigenden Rauche für die gesammte Vegetation, Wald-, Getreide- und Futterbau, ebenso für das Rindvieh, welches durch den Genuß der durch den Hüttenrauch vergifteten Halm- und Blattpflanzen einer eigenthümlichen, in der Regel mit Knochenbrüchigkeit und Lungenleiden verbundenen Krankheit aus gesetzt wird, wesentliche Nachtheile herbeigeführt haben und, wenn auch in ge ringerem Grade, noch herbeiführen, hatten, nachdem die Schäden, die seit der im Besonderen seit dem Jahre 1847 erfolgten Erweiterung des Hüttenbetriebs in hohem Grade ausgetreten waren, auf allen Landtagen seit dem Jahre 1854 Gegenstand der Verhandlungen gewesen waren, wobei anfänglich die Vergütung der Schäden mit A des wahren Betrags derselben aus Billigkeitsrücksichten, im Jahre 1860 aber die vollständige Vergütung derselben und zwar auf Grund der Beilage zur dritten Abtheilung, Z5 3. Baud.