Aa. Bericht der vierten Deputation der zweiten Kammer über die Beschwerden beziehendlich Petitionen der Gemeinden zn Mittel herwigsdorf, Hirschfelde, BertSdorf, Radgendorf, Olbersdorf, Reichenau, nebst Nachtragserklärung der Gemeinde Hirschfelde, ungleichen der Ge meinde Lockwitz, sowie des Kohleuwerksbesitzers Schnetger zu Mackern, verschiedene Bestimmungen des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 uud speciell 8 17 desselben betreffend. Eingegangen den 18. November 1872. ^er geehrten Kammer werden aus der am Schlüsse dieses Berichts unter A bei gefügten Zusammenstellung die Beschwerden beziehendlich Petitionen des Näheren zu ersehen gegeben, welche die obigen Petenten rücksichtlich einiger Bestimmungen des Wegebaugefetzes vom 12. Januar 1870 und namentlich wegen § 17 des selben eingebracht haben. Obwohl nun unter diesen Eingaben insofern eine mehrseitige Verschiedenheit obwaltet, als die der Gemeinde Mittelherwigsdorf und Genoffen nebst Nachtrag der Gemeinde Hirschfelde lediglich an die zweite Kammer, die der Gemeinde Lockwitz dagegen an beide Kammern, und die des Kohlenwerksbesitzers Schnetger nicht allein ebenfalls an die Ständeversammlung gerichtet, sondern auch schon bei der ersten Kammer gewesen ist, ferner aber diese letztere Eingabe wesentlich einen speciellen Beschwerdcfall behandelt, während die übrigen Gesuche allgemeiner auf eine Revision wezebaugesetzlicher Bestimmungen gehen, so hat es doch wegen der schließlichen Gleichartigkeit der Materie geeignet geschienen, darüber in einem und demselben Berichte zu referiren, und hierbei insbesondere auch den Schnetger'schen Fall um deswillen nicht auszuschließen, weil er rücksichtlich des § 17 ein schlagendes Gegenstück zu der von der Gemeinde Mittelherwigsdorf und Genossen Beilage zur dritten Abtheilung, Kg 3. Band.