620 in dieser Beziehung ausgestellten Ansicht bietet, und somit einen deutlichen Beweis liefert, wie verschieden nicht nur die Meiuuugeu gerade über diese Frage sind, sondern auch, wie schwierig unter solchen Umständen ihre beiderseits befriedigende Lösung nothwendig ist. Wendet sich mithin die unterzeichnete Deputation I. zu der unter I. der Zusammenstellung chp referirten Petition der Gemeinde Mittel herwigsdorf und Genossen, nebst dem Nachtrage der Gemeinde Hirschfelde O, so vermag sie derselben freilich, insoweit solche 1. auf Abänderung der 2 und 6 des Wegebaugesetzes vom 1 2. Januar 1870 gerichtet ist, in keiner Weise das Wort zu reden. Denn gerade diese Bestimmungen sind es, in denen man um deswillen, weil sie gegen die früheren Separatver pflichtungen das Einheitliche der Ban- und Unterhaltungspflicht ein- und durch führten, mit Recht den Hauptvorzug vor der ältereu Gesetzgebung und Praxis suchte und fand. So wenig hierbei auch einzelne Härten in Abrede zu stellen, noch in den Motiven zu dem Gesetze und in den bezüglichen Landtagsberichten rc. verkannt worden sind, Landt.-Mittheilungen 18^, U. Kammer, S. 598 flg., 563 flg., so hat man doch insbesondere davon: die Aufhebung der in § 6 gedachten Ver bindlichkeiten an die Bedingung der Ablösung zu kuüpfeu — wie die Peteuteu jetzt wolle» — um deswillen aus wohlbegrüudeten Billigkeitsgrüuden Abstaud ge nommen, weil man von der Voraussetzung ansging, daß die in § 6 erwähnten herkömmlichen Verpflichtungen in der Regel ohne Gegenvortheile für die Ver pflichteten entstanden seien. So ist es denn auch gekommen, daß z. B. in der zweiten Kammer 8 6, ohne daß überhaupt dabei irgend Jemand das Wort ergriffen hätte, einstimmig, und der Absatz von § 2, der daS Grundprincip ausspricht, ebenfalls einstimmig genehmigt worden ist. Landt.-Mittheilungen 18^A, II. Kammer, S. 590, 599. Und in der ersten Kammer wurde sowohl § 2, als § 6, beide ohne Debatte, ebenfalls einstimmig angenommen. Landt.-Mittheilungen 18^A, I. Kammer, S. 234, 241. Nimmt die Petition insbesondere auf gesetzlich beseitigte herkömmliche Ver pflichtungen der Gntsherrschaften Bezug, so Übersicht sie dabei, daß auch rücksicht-