Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über die Königlichen Decrete Nr. 56, 57 und 58, die außerordentlichen Zuschläge zur Stempelsteuer, die Nachträge zum Budget und zum pro- visorischeu Finanzgesetze aus das Jahr 1867 und die Schlachtsteuer betreffend. Eingcgangen am 9. Mai 1867. (Königl. Decrete, Landt.-Acten, I. Abth. 2. Bd. S. 423 flg., 431 flg. und 441 flg. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer, Landt.-Acten, Beil, zur 111. Abth. 2. Bd. S. 1 flg- Protokoll der zweiten Kammer vom 7. Mai 1867. Mittheilungen der zweiten Kammer von demselben Tage.) Die zweite Deputation der ersten Kammer ist, was zunächst die formelle Seite betrifft, der Ansicht der jenseitigen Deputation beigetreten, daß es zweckmäßig sei, über alle drei Königliche Decrete sich in einem Berichte zu verbreiten, in mate rieller Beziehung aber ist sie ebenfalls der Ueberzeugung, daß eine Erhöhung der Steuern unter den gegebenen Verhältnissen unabwendbar sei. Anlangend sodann die im jenseitigen Berichte Seite 3 empfohlene Genehmigung der Mehraufnahme von 1 4,800 Thlr. Handdarlehnen, so ist diese von der zweiten Kammer in ihrer 45. öffentlichen Sitzung einstimmig ausgesprochen worden, und es beantragt daher die diesseitige Deputation unter Bezugnahme auf die angezogene jenseitige Berichtsstelle: 1. die nachträgliche Genehmigung zu der Mehraufnahme von 14,800 Thlr. Handdarlehnen in Uebereinstimmung mit der zweiten Kammer zu be schließen. In Betreff der mittelst Königlichen Decretes Nr. 56 postulirten außerordent lichen Zuschläge zur Stempelsteuer hat die jenseitige Kammer den betreffenden Gesetzentwurf abzulehnen beschlossen. Beilage zur zweiten Avtheilung, z 2. Band.