183 ü Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über das Königliche Decret Nr. 112, den Ankauf des Röhling'schen Grundstücks in Annaberg zu Justizzweckeu betreffend. (Zu Pos. 16e des Ausgabebudgets.) Eingegangen am 24 April 1868. (Königt. Decret, Landt.-Acten, 1. Abth. 3 Bd., S 861 flg. Bericht der zweiten Kammer, Landt.-Acten, Beil, zur 111. Abth. 2. Bd., S. 365 flg. Protokoll und Mittheilungen derselben vom 2. April 1868) Au Anerkennung der in dem vorbezeichneten Allerhöchsten Decrete dargelegten, in dem Berichte der jenseitigen Deputation wiederholt entwickelten Gründe, aus welchen sich zur Beseitigung der für die Justizverwaltung zu Annaberg inNotorität bestehenden Uebclstände und Unzuträglichkeiten die Ergreifung einer sich darbieten den günstigen Gelegenheit zur käuflichen Erwerbung eines zur Unterbringung des Bezirksgerichts, der Staatsanwaltschaft und des Gerichtsamts, sowie zur Herstell ung eines Arresthauscs mit Gefangenhof, nebenher endlich auch zur gleichzeitigen Einrichtung einer oder mehrerer Wohnungen für Gcrichtsbeamtete, empfiehlt, ist von der zweiten Kammer in deren 131. Sitzung am 2. dieses Monats: „die Erkaufung des Röhling'schen Grundstücks zu Erlangung geeig neter GerichtSlocalitäten zu Annaberg um den Preis von 30,000 Thlr. dergestalt beschlossen worden, daß diese Kaufsumme von den Beständen dcS mobilen Staatsvermögens gezahlt werden solle." Die unterzeichnete Deputation kann keinen Anstand nehmen, alle die zahl reichen Mängel und Uebelstände, welche gegenwärtig in Annaberg bezüglich der räumlichen Bedürfnisse für die dasigen Gerichtsbehörden bestehen, als solche zu bezeichnen, welche der Abhülfe dringend bedürfen, und muß sich deshalb im In- Beilage zur zweiten Abteilung, 30 2. Band.