V. Dritter Bericht (Schlußbericht) der zweiten Deputation der ersten Kammer über bas Königliche Decret vom 15. November 1866 (Nr. 1), den Rechenschaftsbericht auf bie Jahre 1861, 1862 und 1863 betreffend. Eingegangen den 27. Mai 1868. (König!. Decret, Landt.-Acten, I. Abth. 2. Bd., S. 1 flg. Bericht der zweiten Kammer vom 14. Mai 1868, Landt.-Acten, Beil, zur III. Abth. 2. Bd., S. 412 flg. Protokoll derselben vom 18. Mai 1868. Mittheilungen derselben Nr. 155, S. 3594.) Allgemeiner Theil. Nachdem die unterzeichnete Deputation auf das in der Ueberschrift bezeichnete Königliche Decret über die einzelnen Abtheilungen der Einnahme und Ausgabe mittelst der Berichte vom 17. und 24. Mai 1868 der geehrten ersten Kammer Vortrag erstattet hat, schließt sie die Berichterstattung über die von ihr ange stellte Prüfung des Rechenschaftsberichts mit der nachstehenden allgemeinen Dar legung des Gesammtergebnisses der von der Königlichen Staatsregierung abgelegten Rechenschaft über die Staatsverwaltung der Finanzperiode 18^. Wenn sie dazu erst jetzt, kurz vor dem auf den 28. dieses Monats angesetz ten Schlüsse des Landtags, gelangt, so gestattet sie sich in Bezug hierauf an fol- gende Thatsachen zu erinnern: Der erwähnte Rechenschaftsbericht ist mittelst Königlichen DecretS vom 15. November 1866 an dem nämlichen Tage bei der zweiten Kammer der Stände versammlung eingegangen, und die zweite Deputation der ersteren hat darüber folgende Berichte erstattet: > Beilage zur zweiten Abteilung, 39 2. B-ud.