518,000 Thlr. Uebertrag. 5,000 - bei Pos. 74a., Gesandtschaftsspesen (s. Bericht v. über Abtheilung H. vom 29. November 1867, Beil, zur II. Abth. 2. Bd., S. 13), 60,000 - bei Pos. 85a. Nr. 9, fiscalischer Straßenbau (s. Bericht X. über Abtheilung 1^. des Ausgabebudget, Bauetat vom 25. Februar 1 868, Beil, zur II. Abth. 2. Bd., S. 51), 583,000 Thlr., welche Summe als verfügbar sich herausstellt, um bei Ab schluß des Budgets die postulirten Steuerzuschläge zu ermäßigen. Die zweite Kammer hat unter Zustimmung der Staatsregierung beschlossen, beide postulirten Steuerzuschläge zurückzusetzen, nämlich nur 1 Pfennig pro Ein heit Grundsteuererhöhung und nur A eines Jahresbetrags der Gewerbe- und Personalsteuer in's Budget aufzunehmen, und ist demnach hier nur die Hälfte obiger Summe, 182,000 Thlr., zur Bewilligung zu empfehlen, was hiermit geschieht. Pos. 24. Ordentliche Gewerbe- und Personalsteuer. Postulirt find: 1,126,000 Thlr. einzuliefernder Ueberschuß — ursprünglich im vorgelegten Budget Seite 554 — allein da vorstehende Summe, mit 414,000 Thlr. Erhöhung gegen das letzte Budget, hauptsächlich so hoch gegriffen war, in Berücksichtigung des Mehrein- kommcns, welches auf Grund des vorgelegten neuen Gewerbe- und Personal steuergesetzes (vergl. Königl. Decret Nr. 69. — Landt.-Acten, I. Abth. 3. Bd., S. 43) in allen seinen Ansätzen zu erwarten stand, neuerdings aber mehrere dieser beabsichtigten Erhöhungen von der Königlichen Regierung theils zurückgezogen, theils ermäßigt worden sind, so hat die Regierung den Kammern eine veränderte Aufstellung dieser Pos. 24 a. vorgelegt. Dieser neue Etat ist auf Seite 300 des Berichts der zweiten Kammer ab gedruckt und ergiebt 1,032,000 Thlr. einzuliefernden Ueberschuß. 28*