10 den und so lange eigene Bundessteuern nicht eingesührt sind, durch Matricular- beiträge der einzelnen Bundesstaaten, und zwar nach Maßgabe ihrer Bevölkerung, aufzubringen. Wenn nun nach dem vom letzten Reichstage genehmigten Bundesbudget an Matricularbeiträgen von sämmtlichen Bundesstaaten überhaupt 19,837,567 Thlr. aufzubringen sind, so entfällt davon auf das Königreich Sachsen mit seiner auf 2,426,034 Köpfe angesetzten Bevölkerung ein Betrag von 1,868,296 Thlr. Hiervon ist vertragsmäßig der Antheil an den Postüber- schüssen mit 326,806 - zu kürzen, mithin verbleiben 1,541,490 Thlr. in 8a. zu decken. Dieser letztere Betrag ist nun unter Position 75a. in das Staatsbudget für jedes der beiden Jahre 1868 und 1869 — was das letztere Jahr anlangt, mit der Bemerkung, daß es sich erst nach Publication deS Bundesbudgets auf das Jahr 1869 zeigen könne, ob diese Position eine Er- sparniß ergeben oder eine Ueberschreitung unvermeidlich machen werde — von der Staatsregierung eingestellt worden. Die zweite Kammer hat in ihrer am 23. dieses Monats abgehaltenen Sitz ung dieses Postulat einstimmig bewilligt, und die unterzeichnete Deputation hat auch ihrer Kammer die Bewilligung der zu Position 75a. geforderten 1,541,490 Thlr. zu empfehlen. Unter Position 75b. werden 1000 Thlr. zu den Kosten der Neichstagswahlen beansprucht. Auch diesen Posten hat die zweite Kammer einstimmig genehmigt und die unterzeichnete Deputation hat keinen Anstand zu nehmen, die Bewilligung dieser 1000 Thlr. anzurathen. Dasselbe thut sie auch rücksichtlich der unter