193 Auf Grund dieser Verhältnisse nimmt die Deputation keinen Anstand, der Kammer den Beitritt zum Beschlusse der zweiten Kammer zu empfehlen: die von der Staatsregierung beantragte Genehmigung dahin zu er- theilen, daß bei der Irrenanstalt zu Colditz die zu Unterbringung von 50 bis 70 Irren in einer Landwirlhschaft (ferme axrieole) er« forderliche Veranstaltung getroffen und zu Deckung des dadurch ent stehenden Aufwands, einschließlich des Kaufpreises für ein hierzu er worbenes geeignetes Grundstück, nachträglich die Summe von 40,000 Thlr. mit jährlich 20,000 Thlr. unter Pos. 28 der Abtheilung v. der Ausgabe in das Budget der laufenden Finanzperiode eingestellt werde. 8ub 2 weist die Vorlage auf die Erweiterung des Landesgefängnisses in Hubertusburg hin; allein es ist hierfür kein Postulat vorgelegt, auch hat die Negierung, wie im Berichte der zweiten Kammer ersichtlich, ihre Zustimmung ertheilt, daß diese An gelegenheit zur Zeit keiner Beschlußfassung unterbreitet werde. Es liegt demnach auch für die erste Kammer keine Veranlassung vor, diese Angelegenheit einer Be- rathung zu unterziehen. 8ud 3 wird der Umbau des sogenannten alten Schloßgebäudes im Zuchthause zu Waldheim vorgelegt. Wenn bei irgend einer der zahlreichen hierher gehörigen Anstalten die lieber- füllnng bedenklich ist, so ist dies auch hier der Fall. Will man auch zur Zeit auS finanziellen Gründen von einer principiellen Trennung der Detinirten je nach ihrer verschiedenen Stellung, die sie dem Zwecke der Anstalt: „Strafverbüßung und . Besserung," gegenüber einnehmen, vollständig nbsehen, so dürfte doch ein vor handener wesentlicher Uebelstand allein schon genügend erscheinen, eine Vermehrung der Räume für'die Anstalt als dringend und unvermeidlich darzustellen: daS ist der ungenügende Platz in den Schlafräumen. Die Direction ist jetzt schon genöthigt, die Mehrzahl der Detinirten ganz nahe bei einander für die Nacht unlerzubringen. Ein Uebelstand, welcher bei der