Da eS sich nach Ansicht der unterzeichneten Deputation hierbei lediglich um ein Berechnungsgeld handelt, dessen Verwendung im späteren Rechenschaftsberichte nachzuweisen sein wird, so empfiehlt dieselbe, dem gegen 11 Stimmen gefaßten Beschlusse der zweiten Kammer: Pos. 74 a. mit 5000 Thlr. etatmäßig zu bewilligen, die weiter geforderten 5000 Thlr. aber abzulehnen, beizutreten. Bei der letzten Position 74b. zur Disposition des Ministeriums, sind wegen zu erwartenden vermindertem Bedarf 2000 Thlr. weniger als früher, nämlich nur 3000 Thlr. verlangt und gegen I 2 Stimmen von der zweiten Kammer bewilligt worden. Die unterzeichnete Deputation steht nicht an, der Kammer zu empfehlen: Pos. 74b. mit 3000 Thlr. etatmäßig auch ihrerseits zu bewilligen. Dresden, den 29. November 1867. Die zweite Deputation der ersten Kammer. Albert, Kronprinz zu Sachsen. von Erdmannsdorff. Rittner. Hempel. Oberbürgermeister Pfotenhauer, Referent. Bürgermeister Hirschberg Bürgermeister Löhr.