Gegen L. Sonstige allgemeine Ausgaben für die Forsten, wobei die Mehrpostulate 500 Thlr. bei Nr. 8 und 16,500 - bei Nr. 11, dahingegen die Minderpostulate 700 Thlr. bei Nr. 9 und 250 - bei Nr. 10 betragen, hat die Deputation angesichts der in der Vorlage selbst (Seite 655) angeführten Gründen nichts zu erinnern. Pos. 33a. wird daher mit 54,400 Thlr. normalmäßig zur Bewilligung empfohlen. Pos. 33b. Allgemeine Ausgaben für die Kammergüter rc. Gegen das Postulat selbst, an 48,152 Thlr., mit einer geringen Erhöhung von 185 Thlr., hat die Deputation nichts einzu wenden und empfiehlt dessen Bewilligung. Zu dieser Position hat jedoch die jenseitige Deputation in Folge mehrfacher Anfragen an die Staatsregierung folgenden Antrag gestellt, der auch in der zweiten Kammer angenommen worden ist: „Die Königliche Staatsregierung wolle bei Abschließung neuer Con- tracte bei Kammergütern den Pächtern die Verbindlichkeit der unentgeld- lichen Leistung von Baufuhren mindestens zu allen Reparaturbauten, und auch kleineren, durch contractliche Bestimmung festgestellten Neubauten, übertragen." Die Gründe der StaatSregierung gegen und der jenseitigen Deputation für diesen Antrag sind auf Seite 83, 84 und 85 des jenseitigen Berichts zu finden. Nach reiflicher Erwägung dieser Gründe kann die unterzeichnete Depu tation sich nur für diesen Antrag aussprechen. Es erschien ihr namentlich als durchschlagend, daß eine solche Einrichtung bei den meisten Privatgütern Platz gegriffen hat, der Staat hier selbst nur großer Privatbesitzer, als solcher Wohl auch seinen Vortheil in einer derartigen Maßnahme finden werde. Der obenerwähnte Antrag wird daher zur Annahme empfohlen.