Diensteinkommen der bei den Untergerichten angestellten Diener gehörten, nach der Fixation in die Sportelcassen fließen und nach den in dem Decrete auf gestellten Berechnungen auf eine erhebliche Mehreinnahme bei den Sportelcassen schließen lassen. Der Zweck aber, der bei dem obigen ständischen Anträge in erster Linie stand, der Zweck nämlich, eine größere Wohlfeilheit der von den Gerichtseingesessenen zu bezahlenden Botenlöhne herbeizuführen, ist durch die Fixation und durch die S. 529 des Allerhöchsten Decrets von dem Justizministerium getroffenen Ein leitungen ini Wesentlichen jedenfalls erreicht worden. Was endlich noch die im ständischen Anträge zuletzt angeregte Frage wegen Einführung eines allgemeinen einheitlichen Botenlohnsatzes anlangt, so ist von der Staatsregierung erklärt worden, daß solchem ihre fernere vollste Aufmerksamkeit zugewendet bleibe, und daß sie denselben zugleich mit dem in Aussicht genommenen Erlasse einer neuen Aaxordnung zur Erledigung zu bringen gedenke. Unter diesen Umständen, und nachdem von der zweiten Kammer ein eben mäßiger Beschluß bereits gefaßt worden ist, trägt die unterzeichnete Deputation kein Bedenken, der geehrten Kammer anzurathen: zu dieser in Gemäßheit des obigen ständischen Antrags bereits durch geführten Fixation die in dem Allerhöchsten Decrete Nr. 96 verlangte provisorische Genehmigung zu ertheilen, und die Unterposition Nr. 15 au 26,369 Thlr. in die schließlich vorzuschlagendc Hauptbewilligung der bei Pos. 16a. postulirten Summe mit einzuschließen. Zu Bestreitung des Negieaufwands an Tantiemen für die bei Nr. 13 ge nannten Cassenofficianten sind unter Nr. 16 12,498 Thlr. mehr als früher, überhaupt nämlich 75,200 Thlr. gefordert worden. Der Grund zu dieser Erhöhung liegt offenbar in der zeitherigen zu nied rigen Bezahlung der Cafsenbeamten. Diese Letzteren, 294 an der Zahl, bezogen außer den bei Nr. 1 3 erwähnten festen Besoldungen bisher vöü den baar ein gehenden Gebühren und Strafgeldern eine Tantieme nach dem DurchschnittS- betrage von 7 Procent. Dieser Tautiemesatz soll von nun an auf 8 Procent erhöht werden, so daß auf jeden der 294 Cassenofficianten durchschnittlich 255 Thlr. und unter Hinzurechnung der festen Besoldung ein durchschnittlich auf un gefähr 5'0 0 Thlr. sich belaufendes Jahreseinkommen sich berechnen würde. Die Deputation hat sich hiertnit nur allenthalben einverstanden zu er klären.