b. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über Abtheilmig k. des Ausgabebudgets, das Departement der Justiz betreffend. Eingegangen den 6. Februar 1868. (Königl. Decret, Landt.-Acten, I. Abth. 2. Bd., S. 466 und S. 580 flg.) Aas Erforderniß für das Departement der Justiz beträgt nach Inhalt der Vor lage S. 466 für die Jahre 1868 und 1869 je 622,600 Thlr., darunter 7484 Thlr. transitorisch. Für die verflossenen vier Jahre waren für diesen Zweig der Staatsverwalt ung jährlich 591,147 Thlr., einschließlich 9655 Thlr. transitorisch, bewilligt. Der gegenwärtig postulirte Mehraufwand beläuft sich demnach aus 31,453 Thlr. Dieses Mehr wird nach der Vorlage durch erhöhte Bedürfnisse für die Untergerichte veranlaßt. Für diese Behörden werden überhaupt mehr ver langt : 23,924 Thlr. zu den Besoldungen nnd Administrationskosten, 5,000 - zu baulicher Unterhaltung der Gebäude, 5,000 - zu Vernehmung des Disposttionsquantums zu unvorherge sehenen dringlichen Justizneubauten. —33,924-Thlr. " Dagegen sollen beim Etat des Justizministeriums und des Ober- appellationsgerichts, sowie bei dem Ansätze für außerordentliche Aus gaben zusammen Beilage zur dritten Abtheilung, 2. Baud. 24