295 Q. Bericht -er zweiten Deputation der zweiten Kammer, den zweiten Theil des Einnahmebudgets, Abtheilung I. k., die Steuern und Abgaben betreffend. (Pos. 23a. bis Pos. 26.) Eingegangen den 7. März 1868. (Königl. Decret, Landt.-Acten, I. Abth. 2. Bd., S. 551 flg. Bericht der zweiten Kammer, den ersten Theil betreffend, Landt.-Acten, Beil, zur IN. Abth. 2. Bd., S. 45 flg. Protokoll und Mittheilungen derselben vom 27. Januar 1868.) Bei dieser Abtheilung sind auch diesmal, ähnlich wie im Decrete Nr. 57, Zu schläge zu den directen Steuern postulirt, jedoch in etwas veränderter Weise. Denn während damals bei einem Zuschläge von 2 Pfennigen pro Steuereinheit, § Zuschlag zur Gewerbesteuer gefordert und bewilligt wurden, sind diesmal bei einem gleichen Zuschläge zu den Grundsteuern nur A Zuschlag zur Gewerbesteuer postulirt. Die Staatsregierung motivirt diese Abweichung auf Seite 736 der Vorlage damit, daß sie sagt: „Wenn aber bei Vorlegung des Entwurfs zum Gesetze vom 15. Mai 1867 (vergl. Landt.-Acten von 18AA, I. Abth. 2. Bd., S. 438) angenommen worden ist, daß ein Zuschlag zur Gewerbe- und Personal steuer nach A — 0,8 eines ganzen Jahresbetrags im richtigen Verhält nisse zu 2 Pfennigen Grundsteuerzuschlag auf jede Steuereinheit steht, nun aber durch die bevorstehende Abänderung der Gewerbe- und Personal steuergesetzgebung, worüber besondere Vorlage an die Stände gelangt, eine wesentliche Erhöhung dieser Steuer, wenigstens vieler Abtheilungen der selben, eintreten wird, so war, um das obige Verhältniß zwischen den Zu- Beilage zur dritten Abtheilung, 2. Band.