IS Gesammtbedarf nach Decret Nr. 57. 7,017,349 Thlr. Einnahmen: Pos. 23. Zuschlag zur Grundsteuer nach 2 Pf. 360,000 Thlr. - 24. Zuschlag zur Gewerbe- und Per sonalsteuer 728,000 - - 25. Schlachtsteuerzuschläge . . .150,000 - 1,238,000 Thlr. Hierzu Zuschläge aus dem mobilen Vermögen 5,779,349 . 7,017,349 - mithin beträgt der Zuschlag hierbei 50,000 Thlr. mehr als in der Vorlage. Wie weiter oben in diesem Berichte zu ersehen, belaufen sich die verfügbaren Bestände auf überhaupt 16,852,152 Thlr. 17 Ngr. 8 Pf. Hiervon sind abzuziehen 4,909,663 - — - — - für Eisenbahnbauten, verbleiben noch 11,942,489 Thlr. 17 Ngr. 8 Pf., wovon der vorerwähnte Zuschlag im Betrage von 5,779,349 - — - — - zu kürzen ist, wonach noch 6,163,140 Thlr. 17 Ngr. 8 Pf. als verfügbare Cassenbestände verblei ¬ ben, eine Summe, welche man wohl nicht als zu hoch bezeichnen kann, namentlich Angesichts der noch keineswegs festgeordneten po litischen Zustände. Die Deputation empfiehlt demnach die Bewilligung zur Entnahme von 5,779,349 Thlr. aus den Beständen des mobilen Staatsvermögens. Nach alledem hat der hierauf bezügliche Gesetzentwurf im Decrete Nr. 57 unter L. nur folgende Abänderung zu erleiden: Beilage zur dritten Abthetlung, Z 2. Band.