93 was im Interesse einer möglichst vielseitigen Benutzung der Landescultur-Nenten- bank nicht räthlich erscheint, ganz abgesehen davon, daß auch die Berücksichtigung der hypothekarischen Gläubiger dabei nicht außer Acht gelassen werden darf. Die Deputation empfiehlt die unveränderte Annahme des § 6. Zu 8 7. Wird zur unveränderten Annahme empfohlen. Zu 8 8. Es ist bereits oben erwähnt worden, daß schon mit Rücksicht auf die jetzigen Verhältnisse des Rentenbankinstituts eine Hinausrückung des Schlußtermins noth- wendig ist; kommen aber noch die durch den gegenwärtigen Entwurf beabsichtigten Erweiterungen hinzu, so ist die Aufhebung des jetzigen Termins ganz unvermeid lich. Die Regierung hat keinen neuen Schlußtermin fcstgestellt, weil sich im Vor aus gar nicht übersehen läßt, wann hierzu der richtige Zeitpunkt gekommen sein wird; es bleibt demnach die gesetzlicke Feststellung des Termins späterer Zeit Vor behalten. 8 8 wird zur unveränderten Annahme vorgeschlagen. Zu 8 9. Wird zur unveränderten Annahme empfohlen. Schließlich rathet die Deputation der Kammer an: den Gesetzentwurf in der beschlossenen Maße anzunehmen und hierdurch die Petition des landwirthschastlichen Kreisvereins Leipzig als erledigt zu betrachten. Dresden, den 5. Februar 1 872. Die erste Deputation der ersten Kammer. von König. Bürgermeister Müller. Dr. Sickel. Bürgermeister Helling, Referent.