Die Deputation schlägt daher der geehrten Kammer vor: die Petition, soweit sie nicht durch die Allerhöchste Declaration und das berathene Gesetz ihre Erledigung findet, ans sich beruhen zu lassen, die- selbe jedoch mit den Beschlüssen über die Declaration und die Gesetzes- Vorlage an die zweite Kammer zurückgehen zu lassen. Dresden, den 29. Januar 1872. Die erste Deputation der ersten Kammer. von König. Bürgermeister Müller. Hennig. Dr. Sickel, Referent.