III. Anlage zu Nr. 8 des Schlußprotokolls: 6. Uebereinkunft über die Schifffahrts abgaben auf dem Rheine, nebst Tarif. (S. 271 flg. der Vorlage.) IV. Anlage zu Nr. 9 des Schlußprotokolls: Formular zu Gewerbelegitimationskarten. (S. 274 der Vorlage.) V. Anlage zu Nr. 1 0 des Schlußprotokolls: Berechnung des der freien Stadt Frank furt aus den gemeinschaftlichen Einnahmen an Eingangs- und Ansgangs abgaben zu gewährende« Nachschusses. (S. 275 der Vorlage.) VI. Anlage zu Nr. 1 1 des Schlußprotokolls: Nachweisung der an die Erbauer von Seeschiffen je nach Tragfähigkeit für die nicht speciell nachweisbaren Eisen bestandtheile höchstens zu bewilligenden Zollvergütung. (S. 277 der Vorlage.) VII. Anlage zu Nr. 9 des Schlußprotokolls: Schlußprotokoll zu der Uebereinkunft wegen Besteuerung des Rübenzuckers, d. d. Berlin, den 16. Mai 1865. (S. 278 der Vorlage.) VIII. Uebereinkunft, betreffend die Zollverwaltung in Frankfurt, 6. d. Berlin, den 16. Mai 1865. (S. 279 flg. der Vorlage.) IX. Uebereinkunft zwischen Preußen, Sachsen, Hannover, Kurhessen, den zum Thüring- scheu Zoll- und Handelsvereine gehörigen Staaten, Braunschweig und Olden burg, betreffend die an Kurhessen zu leistende Vergütung für Mehraufwand bei Controlirung der Uebergangsabgabe von Tabak, d. 6. Berlin, den 16. Mai 1865. (S. 281 der Vorlage.) X. Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen: die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereius betreffend, vom 8. Juli 1867 (S. 282 flg. der Vorlage), ucbst Schlußprotokoll von gleichem Dato (S. 310 flg. der Vorlage).