7 85 A a a. Bericht der dritten Deputation der zweiten Kammer l über den Antrag des Abgeordneten Riedel und Genossen, die Revision des Generale vom 24. Juli 1811 betreffend. Eingegangen am 7. Mai 1868. ' ^er obengenannte, von mehreren Mitgliedern der zweiten Kammer unter- zeichnete Antrag, welcher am 1 0. März der dritten Deputation zur Berichterstatt- u ung überwiesen wurde, lautet: „In Folge eines Antrags des Abgeordneten Beeg, die Revision des obgedachten Generale betreffend, gelangten am 20. August 1864 folgende Anträge an die hohe Staatsregierung: Hochdieselbe wolle eine Revision des Generale vom 24. Juli 1811 auf dem Gesetzwege vornehmen und dabei nachstehende Anträge be- rücksichtigen: 1. daß alle Erntcarbeiten nach beendigtem Bormittagsgottesdienste, das Einholen des Grünsutters aber auch vor dem Bormittags gottesdienste freigegeben werden, vor und während des Gottes dienstes dagegen alle Erntearbeiten auf Nothfälle beschränkt bleiben möchten, 2. daß in den 88 4, 5, 6 und 9 gedachten Fällen Maximalstraf sätze festgesetzt, den Polizeibehörden aber nachgelassen werden möchte, bei geringeren Vergehen auf niedrigere Strafen, bezüg lich bis zum Verweise, herabzuerkennen, 3. daß zu 8 5 hinsichtlich des Begriffs der öffentlichen Handtirung und der Zweifel, welche darüber entstehen können, erläuternde Bestimmungen gegeben werden möchten, und 4. daß § 6, das Fahren in die Städte und aus den Städten be treffend, den veränderten Verhältnissen gemäß modificirt wer den möchte. Im Landtagsabschiede vom 23. August 1864 wurde auch die Zusage ertheilt, daß diese Anträge einer reiflichen und sorgfältigen Erwägung unterzogen und Abhülfe gewährt werden solle. Da nun bis jetzt noch nichts in der Sache geschehen, so stellte der mitunterzeichnete Abgeordnete Riedel am 28. Februar die Anfrage an die hohe Staatsregieruug: x Beilage zur dritten Abtheilung, 117 3. Band.