836 ganz exorbitanten Consequenz in der Anwendung gewisser ortsstatutarischer Bauvorschriften beruht. Für die Stadt Chemnitz ist unterm 24. Mai 1 836 mit Genehmigung gn der vorgesetzten Regierungsbehörde eine Bauordnung errichtet worden, aus 8u welcher die Bestimmungen in §8 1, 3, 95 und 96 hier einschlagen und ckn wornach sich dieses Statut auf den gesammten Bezirk der Stadt er- -n strecken, die Bebauung zeither unbebauter Plätze und die Anlegung neuer rsi Straßen nach einem allgemeinen, von der Baubehörde im Voraus zu ent- -tn werfenden Plane erfolgen, auch die Stellung der Gebäude lediglich von der ne Bestimmung der Baubehörde abhängen, der Hauptgruudsatz der Baupolizei aber der sein soll, daß Niemand der öffentlichen Sicherheit, Wohlfahrt und ckm Zierde der Stadt zum Nachtheile baue. Auf Grund dieser Bestimmungen hat der Stadtrath einen Bebaunngs- -Sx plan für den ganzen Stadtbezirk entworfen, in welchem unter Anderem auch chu bezüglich der Bebauung des sogenannten Kaßbergs Vorsorge getroffen wor- -ra den ist. Derjenige Theil des hiesigen Stadtgebiets, welcher den ebenbezeichneten mt Namen führt, besteht aus einem zwischen der Leipziger Chaussee, respcctive sai dem von derselben nach Altendorf führenden Communicationöwege und der rsck Zwickau-Hofer Chaussee sich hinziehenden Bergrücken, dessen Abdachungen mg sich zu beiden Seiten bis an die bezeichneten Chausseen erstrecken. Die letzteren sind, zum Theile ziemlich dicht, mit Häusern besetzt und ckm bilden deshalb zwei Straßen der Stadt, der dazwischen liegende Kaßberg da- -nÄ gegen besteht zur Zeit fast durchweg noch aus Feldgruudstückeu, denn nur an no dessen östlichem, der Stadt zuge^ehrleu Ende sind seit circa 2 3 Jahren 11 11 Häuser angel aut worden, welche indessen fast durchweg der Gattung der Landhäuser augchören, da sich, außer solchen, nur noch zwei Gärtnereien H3t3 darunter befinden. Das gcsammte noch unbebaute Areal des Kaßbergs hat den Umfang von naü circa einer Stunde und eignet sich seiner hohen Lage und seines gänzlichen , mch Wassermangels wegen schlechterdings nicht znm Gewerbs- und Fabrikbetriebe, i.263 Neben dem in nordwestlicher Richtung von der Stadt gelegenen Kaßberge Zgrs schließt das Stadtgebiet in westlicher, südlicher, östlicher und mitternächtlicher, gleichzeitig aber für Gewerbs- und FabriketablissemeulS bei Weitem vorzüg- licherer Lage eine bebauungsfähige Fläche in sich ein, welche auch dem jüngsten nssi Theile der gegenwärtigen Generation selbst im höchsten Alter vor der Ge-V-sG fahr sichert, seiner Baulust ein Ziel gesetzt zu sehen.