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Dresdner Nachrichten : 08.12.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-12-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186412088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18641208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18641208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1864
- Monat1864-12
- Tag1864-12-08
- Monat1864-12
- Jahr1864
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 08.12.1864
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«„zeig. in dies. Blatt«, da» j«h< «» 1»,WV Exemplare» erscheint, finden eine erfolgreiche Verbreitung. Druck und Tigenthum der Herausgeber: Lltpsch K Nrichckrdt. - Verantwortlicher Redakteur: IltUllS Reichardt. Dresden, den 8. December. — Se. Majestät der König beehrte gestern von früh 7 Uhr an bis Mittags halb 1 Uhr das Cadrttrncorps mit Allerhöchstem Besuche, tvohnte dem Unterrichte der verschiede nen Divisionen bei und besichtigte hierauf die Modellsamm lung, einige Wohn- und Schlafzimmer rc.; auch fand schließ lich noch eine Aufstellung des gesammten Cadettencorps vor Sr. Majestät statt. — Der sächsisch« E»m«iffar in Holstein (Herr Geheimer Rath ». Könneritz) und die sächsischen Truppen daselbst werden in kürzester Zeit hi« «inlresfeo. Mit den betreffenden Eisenbahnen wird bereit» »«handelt und man glaubt, daß an Sr Maj. Geburtstag« (den 12 Drcember) bereit» Revue üb« die Heim- gekehrten werdr gehalten Verden. — Das Dr. I. berichtet. Unter dem 8. October dieses Jahre- «ließ die hiesige königl. Polizeidirction eine Bekannt machung, inhalt» deren sie zur öffentlichen Kenntniß brachte, daß Tags zuvor, in dem NachmittagSstunden zwischen 1 und 3 Uhr, aus einem hiesigen Bankiergeschäfte mittel» Nachschlüs sels und Einbruchs eine große Menge Wnthpapiere und Geld- sorten gestohlen worden sei. Der Diebstahl, dessen Gesammt- object den Betrag von nahe an 10,000 Thalern erreichte, »«fehlte damals nicht, wegen seiner Erheblichkeit und der mit d« größten Verwegenheit erfolgten Ausführung im In- und Auslande das allgemeinste Aufsehen zu erregen, und ries ins besondere in demjenigen Theile de« Publicum-, das mit dem Bestohlenen in geschäftlichem oder sonst befreundetem Verkehre stand und von sein« al» solid bekannten Geschäftsführung Kenntniß hatte, die lebhafteste Theilnahme und das aufrichtigste Bedauern üb« den Vermögensverlust hervor, -on dem er dadurch betroffen wurde. Selbstverständlich ließ «S sich hierauf die hiesige königl. Polizeidirection angelegen sein, den unbekannten Dieben auf dre Spur zu kommen, um sie nicht nur zur Verhaftung und dereinstigen Bestrafung zu bringen, sondern damit auch zugleich dem Bestohlenen die Wiedererlangung von möglichst vielen der entwendeten Werth papiere und Geldsorten zu verschaffen. Sie forderte zu dem Ende die auswärtigen Polizeibehörden zur thätigsten Mitwir kung auf und hat im Verfolg der unausgesetzt fortgeführten Recherchen, wie wir erfahren neuerdings damit ein, wenn auch noch nicht ganz befriedigendes, immerhin ein recht glückliches Resultat «reicht, das schon deshalb mit um so größerer Freude begrüßt zu werden verdient, als dadurch die Unschuld eines in dem Geschäft de» Bestohlenen conditionirenden jungen Mannes erwiesen worden ist, der leider durch ein Zusammen wirken mehrfach« rein zufälliger und für ihn unglücklicher Umstände in den Verdacht der Verübung des Diebstahls ge kommen war. Ein Theil der mitentwendeten ausländischen Werthpapiere ist vor unlängst in einem außerdeutschem Lande factisch zum Verkauf gekommen und hierdurch, sowie infolge derjenigen Erhebungen, die die hiesige königliche Polizeidirec- tion durch einen ihrer Beamten an Ort und Stelle geflogen hat, ist derselben gerechte Aussicht dafür geboten worden, daß die ihr bereit- nich meht unbekannten Diebe baldmöglichst verhaftet und dadurch der wohlverdienten Bestrafung zuge führt werden. — -f Orffentliche Sitzung des Königl. Ober- AppellationSgerichts vom 7. December. Die ernsten Räume des GerichtssaaleS füllen sich auf's Neue. Wiederum liegt ein Mord vor, über den ein letztinstanzliches Urtheil ge fällt werden soll. Leider ist es diesmal ein Frauenzimmer, eine Mutt«, die ihr Kind in der raffinirtesten, schrecklichsten Weise ermordet. Auf dem Gerichtstisch liegt in einem kleinen gläsernen Fläschchen das Salz, welches der berufene Chemiker aus dem Wasser wieder hergestellt, welches das Mittel war, das unschuldige Kind zu tödtrn. Auf den Play der Königl. Generalstaatsanwaltschaft setzt sich Herr Ober-Appellationsrath Klemm, den Vertheidigerstuhl nimmt Herr Advocat Robert Fränzrl ein. Der Gerichtshof trat ein und bald nach der Eröffnung d« Sitzung führte der Gefängnißinspector Hempel die Angeklagte hinter die Barriere zur Seite des Vertheidigers, wo sie auf einem Stuhl Platz nahm. Sie geht langsam durch den Saal. Die Augen sehen verweint aus, in den Händen trägt sie ein weißes Taschentuch. Ihre ganze Klei dung ist die eine- gewöhnlichen Dienstmädchens. Ihr Gesicht ist durchaus nicht häßlich, es hat einen Ausdruck, als wäre die Angeklagte eines so schweren Verbrechens nicht fähig. Amalie Auguste Henriette Noack ist diese Angeklagte, die wegen Mordes vom Kgl. Bezirksgericht zu Dresden zum Tode verurtheilt wurde. Herr Ober-Appellationsrath von Khaw begann mit seinem sehr faßlichen und verständlichen Referat aus den Acten. Wir entnehmen daraus Folgendes: Die Noack ist 33 Jahre alt, Tochter des Handarbeiters Johann Christoph Noack zu Zitzschewig. Von 1839 bis 1847 besucht sie.mit gutem Erfolge und sittlichem Betragen die Schule ihres Hei- mathrorteS. In ihren Censuren wird sie jedoch als furchtsam und ängstlich geschildert. Rach d« Confirmation in der evan gelischen Religion diente sie auf dem Lande. Als vor 4 Jah ren ihre Mutt« starb, zog sie zum Vater und führte ihm die Wirtschaft, was sie bis zu ihrer Arretur that. Ihre Woh nung befand sich i« Parterre des Kluge'schen Hauses, der Kluge wohnte mit sein« Frau, dir Hebamme ist, und mit seinem Sohne, dem Schuhmachergesellen August Bernhard Kluge im oberen Stockwerk. Nach Anzeige des dasigen Ge- meindevorstandrs soll Noack ein leidliches Auskommen haben. Die Noack ist noch nicht bellraft, steht ab« in sittlich« Be ziehung nicht im besten Rufe. Schon am 15. Mai 1862 ge bar sie ein außereheliches Lind, dessen angeblicher Vater der Handarbeit« Ludwig gewesen sein soll. Dies Kind starb plötzlich schon nach 8 Tagen sein« Geburt. Am 11. Mai 1864 gebar sie Wied« ein Mädchen, als dessen angeblichen Vat« sie den Dienstknecht Karl Schellenberg beim Gutsbe sitzer Hochmuth in Zitzschewig angiebt Dieses zweite Kind starb schon am 38. Mai, also am 17. Tage nach d« Ge burt, ohne alle Krankheit zwischen 3 bis 4 Uhr Nachmittags. Man faßte bald Verdacht. Der jüngere Kluge ging nämlich am 28. Mai Vormittag» 11 Uhr in die Wohnung der Noack, « wollte im Kalender nach dem Datum sehen und da Nie mand in d« Stube war, rief er: ,Zette!" Keine Antwort. Er ging an die Kammerthür, wo die Betten standen. Sie ließ sich nur h Elle weit öffnen, sie schien mit einem Tuche zugebundrn zu sein. Er rief Wied«: „Jette!" Da schlug sie die Thüre zu und rief: „Du kannst nicht herein, ich mache die Betten. Nimm Dir nur den Kalender!" Er that dies und ging fort. Als « Abends von sein« Mutt« den Tod des Kinde- erfuhr, erinnerte « sich an den Vorfall von Mit tag her und dies bestärkt« den Verdacht. Sie leugnet das Zubinden d« Mr. G» da, Hrmemdrvorstand Kempe zu Zitzschewig soviel von dem Tode des Kindes hörte, begab « sich mit dem Gensdarmen Henschel am 29. Mai Abends zur Noack. Sie war allein. Sie meinte, ihr Kind sei an Krämpfen gestorben, daß es Krämpfe hatte, will sie schon 2 Tage vorher der Hebamme Kluge gesagt haben, diese weiß ab« nichts davon. Der Gemeindevorstand sagt, die Leiche habe wie ein kleiner Engel ausgesehen, Ruhe und stilles Lächeln lag in dem Gesicht. Als ihr die Arretur angekündigt wurde, ergriff sie die Flucht, sprang über die Mau« und lief in's Freie. Man holte sie zurück Sie meinte, sie sei deßhalb entsprungen, weil sie sich das Leben nehmen wollte. Als der Gensdarm sie zuerst allein verhörte, gestand sie Alles offen zu, sie gestand, daß sie dem Kinde zuerst eine ganze, dann eine halbe Tasse kaltes Wasser ringeflößt, um es zu tödten. Sie zeigte sogar die Tasse, wir sehen sie heut auf dem Gerichtstische stehen. Der Gensdarm rief nunmehr den Gemeindevorstand herein und ihm gegen über gestand sie wiederum Alles. Sie hatte gehört, daß Kin der, wenn sie in kaltes Wasser kämen, vom Schlage gerührt würden. Tags darauf wurde sie nach Dresden transportirt und vom Staatsanwalt vernommen. Sie sagte: „Ich will Ihnen gleich sagen, wie mir's um's Herz ist. Ich habe es nicht gern gethan, ich habe die kleinen Kinder so lieb und das war ein so hübsches Kind, aber ich konnte es nicht er halten und der Vater war auch ein bissel böse. Ich nahm das Kind auf den Schooß, nachdem ich ein Küppchen frisches Brunnwasser geholt, goß ihm das Wasser in den Mund ganz und gar, da fror das Kind. Ich wollte es nicht lange mar tern. Ich goß ihm noch ein halbes Küppchen rin. Da machte eS den Mund zu, später Wied« auf. Ich gab ihm noch eine Neige. Da wurde es bleich und sttif und streckte sich. Es hatte.nicht lange gedauert. Gift habe ich ihm nicht gegeben, das konnte ich nicht thun!" u. s. w. Schon am 27. Mai hatte sie den Vorsatz zur Tödtung gefaßt DaS Verhalten vor und nach dem Ableben des Kindes war ein verdächtiges. Sie sagte vorher zu dem jüngern Kluge, als er zu ihr kam und sich eine Cigarre kaufte: „Die Teller haben heute Nacht geklappert, es wird wohl Jemand im Hause sterben!" Ebenso hat sie der Hebamme erst spät den «folgten Tod angezeigt. Am 30. Mai fand die Obduktion und Sektion des Leichnams statt. Derselbe war normal und gut genährt. Spuren ein« vor angegangenen Krankheit waren nicht zu finden. Nur die Lungen waren stark aufgedunsen, sie füllten die Brusthöhlen vollständig aus. Zwar warm sie schwammig und elastisch, aber dabei resistent. In der Luftröhre fand sich wässrig« Schaum. Die Sekanten erklärten, daß das Kind an keiner Krankheit, sondern am Nervenschlag hauptsächlich gestorben sei. Es wird noch über den geistigen Zustand der Noack re- ferirt. Sie sagt: „Ich leide an Gedächtnißschwäche, wie ich noch rin Kind war, schlug mich einmal die Mutter mit der Mangelkeule um dm Kopf. Ich weiß manchmal nicht recht, was ich thue!" Sie wurde untersucht vom Gerichtsarzt, aber diese angestellte psychisch-ärztliche Exploration ergab gnade das Gegmtheil. Ihre Bildung ist eine sehr niedrige. In Bezug auf ihrm Religionsunterricht giebt sie an: „Ich kmne die heiligen 10 Gebote und weiß, daß das 5. Gebot lautet, Du sollst nicht tödtm! Ich weiß von d« Schule her, daß es einm Gott giebt der das Gute belohnt und das Böse bestraft. Daß mir ab« etwas von einem Heilande, der Jesu», Christus heißt, gesagt worden ist, darauf besinne ich mich nicht!" Viel hat also der Unterricht nicht genützt. Von dem Vnhör, welches d« Herr Staatsanwalt mit der Noack an stellte, sei nur Folgmdes «wähnt: Staatsanwalt: „Wissen Sie, daß das, was Sie begangen, eine schwere Sünde ist? , Noack: „Ach ja, mein gut« Hnr, aber Andere thun das ja - auch!" Staatsanwalt: „Wie heißt dmn die Sünde?" Noack : „Wohl umbringen?" Staatsanwalt: „Ist das nicht Mord?" Noack: „Nein, ich denk', Mord ist das, wmn sich die Leute erschießen!" u. s. w. Herr Präsident vr. v. Langmn er mahnt die Angeklagte ernstlich zur Angabe der Wahrheit, aber in dieser wichtigen Stunde leugnet sie plötzlich Alle-, obgleich sie Alles dem Gmsdarm, dem Gemeindevorstand, dem Staatsanwalt und dem Untersuchungsrichter wiederholt ge standen. Wie eine ganz Unschuldige sagt sie laut: „Nein, meine Herren, ich bin es nicht gewesm, entschuldigen Sie!" Hierauf ergriff Hnr Ober-Appellationsrath Klemm das Wort und «örterte in gedirgm«, gelehrt« Rede den ganzen That- brstand. Er sagt, es käme hin sehr viel darauf an: in wie weit ist ihren frühem Geständnissen Glaubm beizulegen, in wieweit ist ihr heutiger Widerruf zu beachten? Er hat kein Bedenken, sich der Entscheidung dn «sten Instanz anzuschlie- ßm und dm Widerruf als einm verfehlten Versuch, sich zu retten, zu kennzeichnen. D« Rednn spricht über die Zurech nungsfähigkeit, üb« die Religionskenntnisse der Angeklagten, und hält das frühere Geständniß für die Stimme d« Wahrheit. Der Vertreter des GmeralstaatSanwalts beantragte die Be stätigung de» Töde»urtheil». Herr Advokat Fränzel geht mehr auf die «minderte Zurechnungsfähigkeit der Verbrechen» ein. Jede Zurechnungsfähigkeit sei ihr allerdings nicht abzusprechm. man dürfe nicht sagen, daß sie Recht vom Unrecht nicht unterscheiden gekonnt, auch nicht wahre, echte Noth sei anzu nehmen, aber ihre Lage, ihr Zustand, ihr Bildungsgrad ist von der Art, daß sie nicht die volle Zurechnungsfähigkett hatte, weder in der einm, noch in d« andern Richtung. Er hob hervor, daß sie zum Untersuchungsricht« gesagt: Ich will lieb« ein Paar Jahre im Arbeitshause zubringen, wenn ich nur meinem Vater noch die Wirtschaft führen könnte bis an seinen Tod, da er ja so arm und lahm ist. Machen Sie e» nur gnädig mit mir! — Hoh« Gerichtshof, fährt der He« Vertheidiger fort, die volle Zurechnungsfähigkeit «heischt weit L mehr, als daß eine Angeklagte so leicht über ein so schwere» ^ Verbrechen denken sollte. (Hier bricht die Noack in Thränen ^ aus). Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, die An- geklagte nicht wegen Todtschlags, sondern wegen Mordes, ab« begangen im Zustande verminderter Zurechnungsfähigkeit, zu beurtheilen. Punkt 12 Uhr zog sich der hohe Gerichtshof in's Berathungszimmer zurück und verkündete nach ungefähr 10 Minuten durch Se. Excellenz, Herrn Or. v. Langen», daß das Todesurtheil zu bestätigen sei. Die Publikation d« Entscheidungsgründe erfolgt am 13. Decbr., Mittags 12 Uhr- Die Verurtheilte hörte dies Alles mit voller Theilnahm»- sosigkeit an. Zum Schluß sprach Sc Excellenz noch Folgen des zur Angeklagten: „ES ist ein heilig Wort, das auch Dir, Angeklagte, bekannt war. Es lautet: Du sollst nicht tödten ! Einst stand es auf eherner Gcsetztafel, jetzt ist es noch mit Flammenzügen in jedes Herz geschrieben. Du hast ein gräß liches Verbrechen begangen und diese Gräßlichkeit wird noch gesteigert dadurch, daß Bande des Blutes den Verbrecher mit dem Opfer eng verknüpfen. Ein solcher Fall lag heute vor. Du, Angeklagte, hast Dich mit diesem schweren Verbrechen belastet, die Gerechtigkeit mußte auf Grund der Gesetze Dir das Leben ab sprechen. Du hast mit Bedacht und Ueberlegung Dein 17 Tage altes Kind umgebracht, Du, die Mutt«, deren Für sorge und Liebe das hilflose Wesen anvertraut war. Dich rührte nicht der Anblick Deines Kindes, nicht das Auge, wo mit es Dich zum letzten Male ansah, nicht die Mahnung, das Fürchterliche nicht zu begehen! Deine hohlen Ausreden, Deine widerrufenen Geständnisse bekunden, daß keine wahre Reue in Deinem Herzen wohnt. Doch möchte ich die Hoff nung, daß diese Reue noch bei Dir einkehre, wenn sie nicht in diesem Moment schon eingekehrt ist, hegen. Möge die Ge stalt Deines Kindes vor Deinen Geist treten und jen« schreckliche Augenblick sich in Dir mächtig erneuern, damit Du im Geiste ausrusen mögest: „Ich bin eine arge Sünderin! Gott sei mir gnädig!" — Die Verurtheilte ging ruhig ab und fuhr in einziger Begleitung des Gefängnißinspectors und ungefcsselt in rin« Droschke in ihre Zelle nach der Land hausstraße Nr. 9 zurück. — Trotzdem, daß dem Dresdn« Publikum bereits mehr- i ,
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