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Sächsischer Feuerwehr-Kalender
- Bandzählung
- 28.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.M.693.v-28.1907
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id393863948-190700004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id393863948-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-393863948-19070000
- Sammlungen
- Feuerwehrwesen in Sachsen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Porto-Tarif für Deutschland
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Telegraphen-Tarif für Deutschland
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsischer Feuerwehr-Kalender
- BandBand 28.1907 -
- AbbildungDie Mitglieder des Landesausschusses sächs. Feurwehren -
- TitelblattTitelblatt 3
- VorwortVorwort 5
- AbkürzungsverzeichnisErklärung der Kalenderzeichen und Abkürzungen 7
- SonstigesKalendarium mit geschichtlichen Notizen 8
- SonstigesUnser Sonnensystem 56
- TabelleTabelle der Neujahrstage und beweglichen Feste 56
- SonstigesVon den Finsternissen 57
- SonstigesAuf- und Untergang der Sonne : für verschiedene Orte ... 58
- SonstigesPorto-Tarif für Deutschland 58
- SonstigesTelegraphen-Tarif für Deutschland 60
- SonstigesDie Einzelstaaten des deutschen Reichs : Einwohnerzahl nach der ... 61
- SonstigesDie Regenten der deutschen Staaten 62
- SonstigesBetrag der Einkommensteuer in Sachsen 63
- SonstigesDie Garnisonen der Königlich Sächsischen Armee : (12. und 19. ... 64
- SonstigesLandwehr-Bezirks-Kommandos : XII. (1. Königl. sächs.) Armeekorps 66
- TabelleAllgemeine Münz-Tabelle 67
- SonstigesDie Münzen des deutschen Reiches 68
- SonstigesDas spezifische Gewicht 68
- TabelleTabelle über Vakuummeterstand und Saughöhe 69
- TabelleTabelle über die Wasserlieferung von Spritzen 70
- ArtikelGesetz, eine Abänderung von § 137 des Gesetzes über die ... 71
- ArtikelRatschläge für Gemeinden : behuf Erlangung höherer prozentualer ... 74
- ArtikelDie Chargenauszeichnungen für die sächsischen Feuerwehren 79
- ArtikelDer sächsische Landes-Feuerwehr-Fonds 83
- ArtikelUeber Gesuche um Beihilfen zur Errichtung und Ausrüstung von ... 90
- ArtikelGrundgesetz des Landesverbandes sächsischer Feuerwehren : (nach ... 93
- ArtikelGesetz betreffend die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen der ... 98
- ArtikelDie Bereitschaft der Feuerwehr 99
- SonstigesAllerhöchste Protektoren 119
- SonstigesVerzeichnis der Bezirksverbände 119
- SonstigesMitglieder des Landesausschusses sächsischer Feuerwehren 122
- SonstigesKreis-Vertretungen 122
- SonstigesDie deutschen Feuerwehrtage 123
- SonstigesDie sächsischen Feuerwehrtage 123
- SonstigesDie technischen Feuerwehrtage 123
- SonstigesVerzeichnis der dem Landesverband sächsischer Feuerwehren ... 124
- SonstigesFeuerwehr-Jubiläen 1907 155
- SonstigesVerlesbuch 157
- SonstigesInserat-Anhang -
- InhaltsverzeichnisInhalts-Verzeichnis -
- SonstigesNotizkalender -
- BandBand 28.1907 -
- Titel
- Sächsischer Feuerwehr-Kalender
- Autor
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- 60 - g M. 6N Pfp, losten würde: ein Paket von SS Kilo:,ramm Gewicht nach der dritten Zone (bis SN Meilen) würde 4 M. SN Pfg, kosten. — Für Sperrgut wird das Porto jedesmal um die Hülste erhöht: für un frankierte Pakete bis S Kilograinm IN Pfg. mehr. — Für Pakete mit Wertangabe kommt anher de» vorstehenden Sähet:, an Porto, Porto Zuschlag, Nachnahmegebühr, für solche ohne Wertangabe, eine Ber sicherungsgebühr von S Pfg, für je 600 M,, mindestens aber IN Pfg, hinzu, — Mehr als drei Pakete dürfen zn einer Adresse nicht gehöre»: bei Nachnahmen nur ein Paket zn einer Adresse, Briese mit Wertangabe bis zum Gewicht von SSü Gramm zulässig. Porto aus Entfernungen bis zu iv Meilen so Pfg,, alle weiteren Ent sernungen 40 Psg, BcrsicherungSgebühr sür je Mm M, 5 Psg,, mindestens aber 10 Psg, Bei Nachnahmen kommt noch Nachnahmegebühr hinzu. Trlegrnpljcn-Tarif sirv Dvrrtsrhtclnd einschl. Baiern, Württemberg, Helgoland. Die Gebühr für jedes Wort einer Depesche beträgt 5 Pfennig, die Gesamtgebühr für eine Depesche jedoch nie unter 50 Pfg. (im Orts und Nachbarortsverkehr kostet das Wort 3 Pfg., die Mindestgebühr für eine Depesche beträgt aber 30 Pfg.); für eine Depesche von 3 Worten z. B., für die nach dem früheren Satze 35 Pfg. (20 Pfg. Grundgebühr und 3 Worte u 5 Pfg. 15 Pfg.) erhoben wurden, kommen jetzt 50 Pfg. (im Nahverkehr 30 Pfg.) in Anrechnung, genau soviel wie für eine Depesche von 10 Worten. Nach Belgien, Dänemark, Niederlande, Oesterreich und Schweiz kostet das Wort 10 Pfg., nach Frankreich 12 Pfg., nach Großbritannien und Irland, Schweden und Norwegen, Italien, Ru mänien 15 Pfg., nach Serbien, Bosnien, Herzegowina, Montenegro, Ruß land, Spanien, Portugal u. Bulgarien 20 Pfg., nach Griechenland (Fest land) 30 Pfg., nach der Türkei 45 Pfg., nach Deutsch-Ostafrika 7 Mark 35 Pfg. — Zusätze die zum Adreßorte gehören, z. B. Plauen i. B., Zwickau i. Sa., werden nicht mit gezählt. Gebühr für bezahlte Antwort (K. ?.) bis 10 Worte 50 Pfg. Sott eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, so ist diese unmittelbar vor der Aufschrift des Telegramms anzugeben, z. B. (K,. ?. 15). Die Ge bühr für die Vergleichung (1?. 0.) ist gleich dem vierten Teil der Ge bühr eines gewöhnlichen Telegramms von derselben Länge für dieselbe Beförderungsstrecke. Empfangsanzeige (0. k.). Die Gebühr ist der jenigen eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Worten auf demselben Wege gleich. Für Weiterbeförderung: u. Telegramme jeder Art, welche durch Vermittlung der Post an ihre Bestimmung gelangen sollen, oder postlagernd nieder zulegen sind, werden von der Ankunfts-Anstalt ohne Kosten für den Aufgeber und für den Empfänger als gewöhnliche Briefe zur Post gegeben. Telegramme mit der Aufschrift „Post eingeschrieben" oder
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