Bachs Stellung in der Leipziger Kulturpolitik seiner Zeit 9 Bürgermeistern; dazu kamen neun weitere Mitglieder. Die Protokolle der Sitzungen sind weniger Diskussions-, eher Ergebnisprotokolle. Sie enthalten mindestens die Vorlage des Tagesordnungspunkts und den Beschluß. Doch waren die Abstimmungen häufig namentlich; in diesem Fall sind dann, außer dem Votum selbst, erläuternde Bemerkungen einzelner Mitglieder protokol liert. Die Stimmabgabe erfolgte, bei gleichbleibender Zusammensetzung des Gremiums, in einer ein für allemal festgelegten Reihenfolge; nur der gerade regierende Bürgermeister, der den Vorsitz führte, hatte, auch wenn er nicht ohnedies an erster Stelle stand, für die Vorlage des Tagesordnungspunkts Vor tritt. Je weiter vorn ein Mitglied bei der Stimmabgabe rangierte, desto nach haltiger konnte es stets das Ergebnis der Abstimmung beeinflussen. * * * * * 6 7 Ich gebe hier die Namen der zwölf Mitglieder des Engen Rats, wie er damals zusam mengesetzt war, in der festgelegten Reihenfolge und füge in Klammern ihr Alter im Jahr 1722 hinzu.' Zunächst die drei Bürgermeister: Abraham Chri stoph Platz (64, Bürgermeister seit 1705), Gottfried Lange (50, Bürgermeister seit 1719), Adrian Steger (60, Bürgermeister seit 1721). Dann die übrigen Mit glieder: Johann Franz Born (53), Johann August Holzel (55), Gottfried Wag ner (70), Zacharias Jöcher (46), Gottfried Konrad Lehmann (61), Johann Ernst Kregel d. Ä. (70), Johann Job (58), Johann Jakob Kees (45), Peter Hohmann d. Ä. (59). Man muß sich also ein Gremium mit einem Durchschnittsalter von etwa 60 Jahren vorstellen. Regierender Bürgermeister war im Amtsjahr 1721/22 Adrian Steger, im Amtsjahr 1722/23 Gottfried Lange; der Wechsel erfolgte am 31. August 1722. 8 Sprecher der Kantorenpartei war Bürgermeister Platz; ihm sekundierte Bürgermeister Steger. Sprecher der Kapellmeisterpartei war Bürgermeister Lange; ihm sekundierte Johann Franz Born. Die amtlichen Protokolle dokumentieren die Zielvorstellungen und Machtver hältnisse der beiden Parteien innerhalb des Leipziger Rats, nämlich innerhalb des repräsentativen Verfassungsorgans des Dienstherrn. Diese Zielvorstellun gen und Machtverhältnisse haben zunächst die Entscheidung bestimmt, wer zur Probe zugelassen, wer gewählt wird, dann die Voraussetzung gegeben für das Wirken des gewählten Amtsinhabers, eine Voraussetzung, die von ihm nur insoweit beeinflußt werden konnte, als er eine bestimmte Zielvorstellung besonders treffend verkörperte und ihr damit Überzeugungskraft verlieh. Des halb sind die amtlichen Protokolle des Leipziger Rats die zentrale Quelle für Quellenangabe ist irreführend; er schöpft nicht aus den Schulakten Tit.VII B iij (vgl. DokII/i}5 Kommentar), sondern aus den „Enge-Protokollen“ Tit.VIII 60a. Von den sieben Nummern Bitters Nr. 5 als DokII/119, Nr. 6 als DokII/121 (nur ein Votum), Nr. 7 als DokII/127 (ohne den Schlußsatz: „Alhier bin weiter zu protocolliren gehindert etc.“). Der Einheitlichkeit halber zitiere ich durchgehend nach Bitter, emendiere aber gelegentlich stillschweigend seinen Text. 6 Dieser Sachverhalt war den Ratsherren klar und wurde auch ausgesprochen (Dok II/418). 7 Die Angaben der Protokolle ergänzt aus Dok II, Personenverzeichnis (dazu Dok III, S. 660 f.), und C. H. Bitter, Reprint, Personenverzeichnis. 8 Der Ratswechsel erfolgte stets am Montag nach Bartholomäi (DokII/264 Kommentar), also am letzten Montag im August, so daß der neue Rat einerseits stets am Beginn einer Woche, anderseits in jedem Fall am 1. September, dem eigentlichen Beginn des Amts jahrs, eingeführt war.