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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 29.11.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-11-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-191011291
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19101129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19101129
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1910
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ErichetM »t««»t«,, «-«er»»», Sonnabend und «Kd am Abend vorher audgegeben und versendet, vterteljahrdprei» l Marl SO Psennig« »udschltetzltch Boten» und Postgebühren. Bestellungen «erden I« unserer Expedition, von den Bote», sowie alle» Postanstalt«» angenommen. «ch>M»tt 8»1«r,r, werden mit 10 Psennig«» für dt« «.gespalten, «orpu»»eile berechnt «nd dt» mittag» II Uhr de« dem Tag, de» Erscheinen» vorhergehende» Tage» angenommen. Kür Rachwei» und Osserte» »Annahme l0 Psennig» Extra,»tihr. Fernsprech-Anschluß Pr. l». für Zschopau Wund Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadttat zu Zschopau. ^ 141. Dienstag, den 29 November 1919. 78. Jahrgang. Unter dem Rindviehbcstand des RittrrgutäPächterA Lange i» Lichtenwalde ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Zur Verhütung der Ausbreitung der Seuche werden folgende Maßnahmen an geordnet: Als Sperrbezirk gilt die Gemeinde und der selbständige Gut-bezirk Lichtenwalde. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich auf die Gemeinde» Braunsdorf. Altenhaiu, Gunnersdorf, Ortelsdors und Ebersdorf. Für den Sperrbezirk gelten folgende Vorschriften: 1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweina der verseuchten Gehöfte unterliegen der Stallsperre. Dieselbe Maßregel gilt für alle Wiederkäuer und Schweine des ganzen Sperrbezirks. 2. Die Einfuhr und die Ausfuhr von Klaucnvich »ach und aus dem Sperrbezirk, das Durchtrciben von Klauenvieh durch ihn und das Aus- und Verladen von solchem auf Eisenbahnstationen des Sperrbezirks ist verboten. 3. Fremden unbefugten Personen sowie solchen, welche behufs Ausübung ihres Gewerbes in Ställen zu Verkehren Pflegen — namentlich Viehhändlern und Fleischern sowie deren Bediensteten. Viehschneidern usw. — ist der Zutritt zu den verseuchten Gehöften nicht zu gestatten. In besonders dringlichen Fällen, z. B. bei Notschlach- tungcn, ist die Genehmigung der Ortspolizeibchöroe cinzuhvlcn. Das Betreten des verseuchten Gehöftes durch fremde Wiederkäuer und Schweine ist unter allen Umständen zu verhindern. 4. Verseuchte Ställe dürfen nur von den Besitzer», den mit der Wartung und Pflege der Tiere beauftragten Personen und von den Tierärzten betreten werden. Alle Personen, die sich in verseuchten Stallungen aufgchalten haben, sind verpflichtet, sich selbst, ihr Schuhwerk und ihre Kleidungsstücke zu reinigen und zu entseuchen, wenn sic das Gehöft verlassen. 5. Dem Besitzer des verseuchten Gehöftes sowie seinen Dienstboten und Haus genossen ist das Bciretc» seuchensreier Stallungen in anderen Gehöfte» verboten. Personen, welche mit der Wartung oder dem Melken der Tiere betraut sind, ist, solange die Seuche in dem Gehöfte nicht für erloschen erklärt worden ist. das Betreten seuchensreier Gehöfte sowie der Besuch von Tanzmusiken oder anderen öffentlichen Fest lichkeiten verboten. 6. Das Geflügel in den verseuchten Gehöften ist cinzusperrcn; die Hunde sind fcstzulegcn. 7. Pie Plätze vor den Türen der verseuchten Ställe und vor den Eingängen der verseuchten Gehöfte sind mehrmals täglich durch Ucbergießen von Kalkmilch zu entseuchen. 8. Die Abgabe roher nicht abgekvchter Milch aus verseuchten Gehöften ist verboten. Für das Beobachtungsgebiet gilt folgendes: a) Der Auftrieb von Klaucnvich aus dem Beobachtuugsgcbiet auf Vieh- märktc und I>) die Ausfuhr von Wiederkäuern und Schweine» ohne schriftliche ortspolizei liche Erlaubnis ist verboten. Diese darf nur für Schlachtvieh zum Zwecke alsbaldiger Abschlachtung und auf Grund einer tierärztlichen Be scheinigung erteilt werden, aus der hervorgeht, daß das gesamte Klauen- vich des Gehöftes vom Tierarzt untersucht und unverdächtig der Maul und Klauenseuche befunden worden ist. Die tierärztliche Bescheinigung gilt nur 48 Stunden. Die Abschlachtung der ausgcfllhrtcn Tiere hat binnen 3 Tagen zu erfolgen, und ist erforderlichenfalls polizeilich zu überwachen. Zuwiderhandlungen gegen die im Vorstehenden getroffenen Bestimmungen werden, insoweit nicht die Strafvorschriftcn des Reichsgcsetzes vom ^ Ptas der Ge werbeordnung Platz greifen oder sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu ISO M. oder mit Haft geahndet iverdcn. fflöha, den 25. November 1910. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Auf Blatt 123 des Handelsregisters, die Aktiengesellschaft Ditrersdorfer ffilz- und Kratzentnchfabrik in Dittersdorf betr., ist heute eingetragen worden: Die dem Kaufmann Adolf Wenger erteilte Prokura ist erloschen. Zschopau, den 26. November 1910. Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung die Volkszählung betreffend. Zum Zwecke der Volkszählung am 1. Dezember dieses Jahres wird vom 29. bis 30. November dieses Jahres durch freiwillige Zähler in jeder Haushaltung eine Haus- Haltungslifte abgegeben iverdcn, welche der auf jeder Liste enthaltenen Anleitung gemäß vollständig und gewissenhaft auszufüllcn und vom I. Dezember mittags »S Uhr ab vom Haushaltungsvorstand zur Wicderabholung bereit zu halten ist. lieber das bei dem Aussüllen der Listen einzuhaltendc Verfahren werden auf Wunsch die Herren Zähler mündlich Auskunft erteilen. Die Herren Zähler sind in Ausübung ihres Ehrenamtes Organe des Unterzeichneten Stadtrates. Alle von ihnen in Bezug auf das Zählgcschäft an die Haushaltungs- Vorstände oder deren Vertreter gerichteten Fragen sind auf das Gewissenhafteste zu be antworten. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß die verlangten Angaben nicht zu Zwecken der Besteuerung, sondern nur zu statistischen Zusammenstellungen benutzt werden. An alle Haushaltungsvorstände und deren Vertreter richten wir das Ersuchen, sofort Anzeige anher zu erstatten, falls sie bis 30. November nicht in de» Besitz einer Haushaltungsliste gelangt sei» sollten, damit zur Abhilfe und ordnungsgemäßen Durch führung des Zählgeschäfts die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können. Zschopau, am 25. November 1910. Der Stadtrat. vr. Schneider. R. Viehzählung betreffend. Zur Feststellung des Viehbestandes und Erlangung sicherer Unterlagen für die Beurteilung der Vieh- und Fleischcrzcugung im Lande ist auf Anordnung des König lichen Ministeriums des Innern am 1. Dezember dieses Jahres eine Zählung der Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen vorzunchmen. Zu diesem Zwecke wird in den einzelnen Grundstücken des Stadtbezirks durch unsere Schutzmannschaft Umfrage gehalten werden und ergeht an alle Grundstücks- und Vichlnsitzer hiermit das Ersuchen, den nachsragenden Beamten genaue Auskunft zu erteilen. Die Aufzeichnung der Pferde und Rinder erfolgt gleichzeitig für die Zwecke der Vichscuchcn-Entschädigunq, wie auch aus der Zählung die Unterlagen für die Schlacht- vichversichcrung und Bullenuntcrhaltung gewoni.cn werden. Zschopau, am 28. November 1910. Der Stadtrat. vr. Schneider. R. Alles Nuscheln auf öffentlichen Wegen und Straßen in Witzschdorf ist bei Ttrafe verboten. Eltern hasten für ihre Kinder. Witzschdorf, 28. November 1910. Die OrtsbehSrde. Aus Sachsen. Zschopau, de» 28. November 1910. — Herrn Julius Reinhardt, Wachtmeister am hiesigen Königlichen Amtsgericht, welcher bekanntlich am 1. Dezember in den wohlverdiente» Ruhestand tritt, ist der Titel Arrcsthaus-Jnspektor verliehen worden. — Herr Oberbriefträger Oswald Größer tritt am 1. Dezember »ach länger denn 40 jähriger Dienstzeit in den wohlverdienten Ruhestand. — Das nächste Sängcrfest des Erzgcbirgischc» Sängerbundes wird im Sommer l9ll in Zschopau ab- gehalten werden. — Sonnabend früh brach im benachbarten Waldkirchen ein Schadenfeuer aus, dem ein Herr» Holzhäudler E. Ulm gehöriger Schuppen mit Holzvorrätcn zum Opfer fiel. Der drei Meter breite und siebe» Meter lange Schuppen ist samt Inhalt vom Feuer vollständig vernichtet worden. — Eine Abbitte des päpstlichen Barons Mathies für die dem König von Sachse» zugefügte Beleidigung ist vom Vatikan zwar in Aussicht gestellt worden, man hat aber bisher nock nichts von ihrer Verwirklichung gehört. Jetzt wird der „Voss. Ztg." aus Rum gemeldet, Staatssekretär Mcrrh del Val habe an den in der Schweiz sich aufhalteudcn Baron de Mathies das Ersuchen gerichtet, nach Rom zu kommen, um seine Rechtfertigung wegen seiner bekannten An griffe gegen den König von Sachsen dem Papste vorzutragen. — Das Königliche Ministerium des Innern hat eine Ver ordnung über die Ausgestaltung des gewerblichen Schul wesens in Sachsen erlasse». — Die Legende von der angeblichen Jndttstriefeind- lichkeit der Konservativen wurde dnrch einen Vorgang in der Sitzung des Kreisausschusses zu Dresden wieder ein mal widerlegt. Auf der Tagesordnung stand auch die Wahl von Mitgliedern zur Reklamationskommission im erste» Stencr- krcisc ans die Jahre 191l und 1912. Der Berichterstatter, Herr Geh. Regierungsrat Freiherr v. Tenberu, schlug vor, an Stelle des durch Tod aus der Kommission ansgcschiedencn Herrn Geh. Kommerzienrat Kurtz Herr» Bürgermeister Or. Scheiter-Niesa zu berufe». Hiermit habe sich auch der Vor sitzende der Sleuerkommission, Herr Geh. Finanzrat Werner, einverstanden erklärt. Herr Oberbürgermeister Geh. Rat OOr. Beutler, der bekanntlich eine führende Stellung in der konservativen Partei cinnimmt, sprach sich gegen diesen Vor schlag aus, da er es für richtiger halte, daß ein Vertreter der Industrie wieder in die Neklamationskommission gewählt werde, da der bisherige Vertreter, Herr Geh. Kommerzienrat Kurtz. ebenfalls der Industrie augehört habe. Er lege Wert darauf, daß die Schätzungen in der Neklamationskommission nicht »nr vom formalen Benmtenstandpnnkle, sondern auch vom Standpunkte der Industrie vorgenommen würde». Auch Se. Exzellenz, Herr Wirkl. Geh. Rat Or. Mchncrt, bekannt lich gleichfalls ein hervorragender Konservativer, schloß sich den Ausführungen des Vorredners an und schlug als Ersatz für deu verstorbenen Geh. Kommerzienrat Kurtz einen her vorragenden Industriellen, und zwar Herrn Fabrikdirektor Landtagsabgcordueten Hosmaun-Meißen, vor, dessen Wahl einstimmig erfolgte. — Von der Höheren Wcbschule und Webereifach schule in Chemnitz unternähme» die Schüler der Abteilung ,.Höhere Webschnle" am 23. November unter Leitung einiger Lehrer einen wissenschaftlichen Ausflug nach ErdmannSdorf und besichtigten das Etablissement der Firma Arno L Moritz Meister A.-G., Baumwollspinnerei »nd Zwirnerei. Die Be triebsleitung kam de» Besuchern in ganz besonderer Weise entgegen »nd ließ die Führung durch die Fabrikanlagen in fünf Abteilungen ä 10 Personen vornehmen, dadurch war es möglich, daß die Wcbschüler einen vollen Einblick in den Spinnprozcß des Baumwollgarnes bekomme» konnten. — Die Uebcrreichnug der vom 4. Sächsischen Mittel- standstagc beschlossenen Adresse an Se. Exzellenz Finanz- minister Or. v. Rüger fand am 22. November vor mittags '/-kl durch eine Deputation der Mittclstandsvereinigung im Königlichen Finanzministerium statt. Die Abordnung be stand aus den Vorstandsmitgliedern Ingenieur Th. Fritsch, Buchbinder-Obermeister Paul Unrasch »nd Rechtsanwalt Hans Kohlmann. In einer kurzen Ansprache hob Herr Fritsch noch mals die hervorragenden Verdienste des scheidenden Herrn Finanzministers um die Hebung des gewerblichen Mittelstandes hervor. In herzlichem Tone dankte Herr Staatsminister von Rüger für die ihm gewordene Ehrung. Seine Sympathien
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