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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 16.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454421Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454421Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454421Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 255-256 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wann muß sich der Uhrmacher ins Handelsregister eintragenlassen? Welche Vorteile hat er davon?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 16.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 33
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) 34
- ArtikelWann muß sich der Uhrmacher ins Handelsregister eintragenlassen? ... 34
- ArtikelSpiralen und ihre isochronischen Eigenschaften (Fortsetzung) 36
- ArtikelBrief aus La Chaux-de-Fonds 38
- ArtikelElektrizität und Magnetismus (Fortsetzung) 39
- ArtikelWas soll man beim Kauf eines Geldschranks wissen und beachten? ... 41
- ArtikelVorrichtung zum Regeln von Taschenuhren im Liegen 43
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 43
- ArtikelVereinsnachrichten 44
- ArtikelFachschulnachrichten 44
- ArtikelPersonalien 44
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 44
- ArtikelGeschäftsnachrichten 44
- ArtikelVermischtes 45
- ArtikelFragekasten 46
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 48
- ArtikelBüchertisch 48
- ArtikelPatente 48
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 293
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 328
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 333
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 351
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 353
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 371
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 373
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 394
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 397
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 415
- BandBand 16.1909 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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34 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 3 In unserem Bericht vom 1. Januar d. J. erwähnten wir schon den Uhrmacher Kohl in Nordhausen, der einen Ausverkauf wegen Fortzugs veranstaltete. Jetzt stellt es sich heraus, daß der Genannte gar nicht daran denkt, sein Geschäft aufzugeben, er hat den Laden nicht gekündigt, inseriert aber den Ausverkauf noch lustig weiter. Die von ihm geschädigten Kollegen wollen sich das Manöver nicht gefallen lassen und werden Strafanzeige erstatten. Auch die Goldschmiede wollen sich dem Vorgehen anschließen. Im Reichstag ist vor einigen Tagen der Entwurf einer Novelle zum Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen worden. Wie uns die Handelskammer zu Hildesheim mitteilte, enthält der Entwurf in § 3 eine Bestimmung, nach der auch irreführende Angaben über den Ursprung von Waren unter den unlauteren Wettbewerb fallen. Der alte § 4 des jetzigen Gesetzes enthielt diese Erweiterung noch nicht. Hoffen wir auf die baldige Annahme des Gesetzes, damit den Unlauterkeiten, die jetzt ungestraft durchgehen, ein Ende ge macht wird. Eine alarmierende Nachricht wurde uns aus der Schweiz zu geschickt. Dort hat eine Taschenuhrenfabrik, St. Pierre in Chaux- de-Fonds, nichts mehr und nichts weniger vor, als den unseligen Gutscheinschwindel wieder aufleben zu lassen. Die Drucksachen, Gutscheine und Be stellscheine haben wir in Händen gehabt und ersehen, daß es sich um eine vollständige Aufwärmung des Schneeballensystems handelt. Da in Deutschland nach dem Urteil des Reichsgerichtes der Gut- scheinhandel als eine Lotterieveranstaltung angesehen wird und verboten ist, so würde St. Pierre bei uns recht bald verschlossene Türen finden. In der Schweiz aber gelten nur kantonale Bestim mungen und es wird dort schon schwieriger sein, der Kuponhydra den Kopf abzuschlagen. Wir sind aber sicher, daß die dortigen Behörden alle Anstrengungen machen werden, den Schwindel schon im Keime zu ersticken und soweit wir hierzu helfen können wird es geschehen. Jedenfalls werden wir unsere Mitglieder über die Angelegenheit auf dem laufenden erhalten. Mit kollegial. Gruß Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig). Alfred Hahn, Vorsitzender. H. Wildner, Schriftführer. 0arantiegemeinfd)aft Deutscher Uhrmacher (£• V.). Am Montag, den 15. Februar, abends. 1 ^ Uhr findet im „Mariengarten“ zu Leipzig eine außerordentliche Hauptversamm lung statt, zu der alle Mitglieder hierdurch eingeladen werden. Unter anderem wird diese Versammlung die Höhe der künftigen Beiträge zu bestimmen haben und beschließen, in welcher Weise eine allgemeine Reklame gemacht werden soll. Wir hoffen auf eine rege Teilnahme an dieser wichtigen Vei- sammlung und bitten diejenigen Mitglieder, welche nach Leipzig zu kommen gedenken, uns dies vorher mitzuteilen. Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.). H. Wildner, Schriftführer. Wann mufe Jich öer Uhrmacher ins ßanöelsregifter eintragen laffen? Welche Vorteile hat er öavon? Nach unserem Handelsrecht hat derjenige, der als Vollkauf mann anzusehen ist, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Umgekehrt stempelt die Eintragung in das Handelsregister auch jeden zum Vollkaufmann. Nach § 4 des Handelsgesetzbuchs finden jedoch die Vorschriften über Firmen und die damit ver bundene Eintragung in das Handelsregister keine Anwendung auf Personen, deren Gewerbebetrieb nicht über den Umfang des Kleingewerbes hin ausgeht. Hält sich also der Betrieb eines Uhr machers nur im Rahmen des handwerks mäßigen Kleinbetriebes, so kann er nicht angehalten werden, sich in das Handels register eintragen zu lassen. Es fragt sich nun aber, wenn ein Be trieb die Grenze überschreitet, die zum Großbetrieb führt, wenn der Minderkauf mann, der nicht an die Eintragung gebunden ist, zum eintragungspflichtigen Vollkaufmann wird. Da ist nun davon auszugehen, daß es nicht möglich ist, grundsätzlich und mit Gültigkeit für alle nach § 1 des Handelsgesetzbuchs in Frage kommenden Betriebe die Grenze festzulegen, von der ab die betreffenden Geschäftsinhaber als Voll kaufleute anzusehen sind. Es kommt dabei auf die ganze Art des Ge werbebetriebes an. Ob ausgedehnter Handel mit fremden Erzeug nissen getrieben wird, ob ein zahlreiches Personal beschäftigt wird, große Vorräte auf Lager sind, ob der Umsatz ein bedeut samer ist, — alles das sind Momente, die bei der Beantwortung dieser Fragen in Rücksicht gezogen sein wollen. Auch die Handelskammer zu Schweidnitz, die sich erst kürzlich mit einer Behandlung dieser Angelegenheit zu befassen hatte, hat erklärt, daß' sich schematisch hier nicht verfahren lasse. Die Betriebs arten sind zu verschieden, als daß auf sie alle zusammen ein heitliche Mindestbedingungen nach Maßgabe der Gewerbesteuer, oder, wo solche nicht existiert, des Ein kommens, oder des Anlage- und Betriebs kapitals in allen Fällen angewendet werden könnten. Aber eine gewisse Norm ist doch ge geben. Man wird nämlich im allgemeinen die Veranlagung zu einer der Gewerbesteuer klassen I bis III als ein Merkmal aner kennen dürfen, das die Vermutung recht fertigt, das betreffende Unternehmen gehe über den Umfang des Kleinbetriebes hinaus. ln Klasse I des preußischen Gewerbe steuergesetzes sind diejenigen Betriebe zu besteuern, deren jährlicher Ertrag 50 000 Mk. oder mehr oder bei denen der Wert des Anlage- und Betriebskapitals 1 000 000 Mk. und mehr beträgt. Die Gewerbesteuerklasse II umfaßt die Betriebe mit einem jährlichen Ertrage von 20 000 bis ausschließlich 50 000 Mk. oder mit einem Anlage- und Betriebskapital im Werte von 150 000 bis ausschließlich 1 000 000 Mk. Zur Gewerbesteuerklasse 111 aber gehören die Betriebe mit einem jährlichen Ertrage von 4000 bis ausschließlich 20000 Mk. oder mit einem Anlage- und Betriebskapital von 3000 bis aus schließlich 30 000 Mk. Der Uhrmacher, der also einen jährlichen Ertrag unter 4000 Mk. Die Prüfung, von Lehrlingsarbeiten findet am 18. April statt. Letzter Ein sendungstermin für die Arbeiten ist der 14. April. Alles Nähere ersehen die Kollegen aus der Bekanntmachung im Anzeigenteil (Seite 17) dieser Nummer.
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