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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 269
- ArtikelWas kann der Uhrmacher gegen Beleidigung unternehmen? 270
- ArtikelDie schweizerische Uhrenindustrie (Schluß) 276
- ArtikelEin neues Nickelstahl-Kompensationspendel 278
- ArtikelVereinsnachrichten 281
- ArtikelPersonalien 281
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 281
- ArtikelGeschäftsnachrichten 283
- ArtikelRundschau 283
- ArtikelFragekasten 284
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 284
- ArtikelBüchertisch 284
- ArtikelPatente 284
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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®p0on der Deutföen ItynttadjevcttereSnigung föentralffeUe 3« der <&amnttegzm*'m 1 d)aft Deutler Uhrmacher, fomfe ^erf^iedener Jnnungei? Abonnemente* ü.Jnfettionggggaingtmgen ftet>eCifelblott»I1od)drucf fpt not nadj oorfreriger bereinborung unter genauer (Ruglte nonnnbe geflattet 5!cleßrainm^drcn'e: Ul>cma^cr=r3eStung, Öiebemer, Sefpjig + $«:nifprecb*;Rnfcf)lu |3 ttr.SWJ Hummer 17 /1* September 1912 19. Jahrgang Deutsche Ultrmacher-Yeremigimg (Zentralstelle zu Leipzig). Am 20. August traten die Mitglieder der Zentralstelle im Mariengarten zur monatlichen Sitzung zusammen, um von den verschiedenen Eingängen Kenntnis zu nehmen. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Vor sitzende der so schön verlaufenen Reise in die Schweiz und berichtete über einen Auftrag, den die Leipziger Teilnehmer von den übrigen Kollegen erhalten hatten, nämlich dem Schriftführer der Zentralstelle und Reise marschall eine Anerkennung für seine Mühe zu über mitteln. Die Überraschung ist den Kollegen gut gelungen und da dem Schriftführer keine Wahl gelassen wurde die Ehrung auszuschiagen, so hat er sie als ein Andenken an die lieben Reisegefährten mit herzlichem Dank ange nommen. Über den Eisenacher Verbandstag, dem der Schriftführer als Vertreter der Zentralstelle bei gewohnt hat, ist zum Teil schon in der vorigen Nummer berichtet worden. Bei der Besprechung des in Eisenach einstimmig abgelehnten Grossisten-Vertrages und des vom Zentralverbande angenommenen Vertrags-Entwurfs ergab sich übereinstimmend die Meinung, daß auf diese Weise ein neuer Vertrag nicht zustande kommen wird. Diese Anschauung ist übrigens in Eisenach selbst und zwar durch den Berichterstatter der Vertrags-Kommission zum Ausdruck gekommen, der offen zugab, daß ihr Ent wurf höchst wahrscheinlich von dem Grossistenverband nicht angenommen würde. Die Hoffnung, einen Weg zur Verständigung zu finden, beruht nunmehr auf der Zusammenarbeit der Vertreter aller am Vertrage beteiligten Verbände und die Mitglieder der Zentralstelle sprachen in eindringlichen Worten den Wunsch aus, daß unsere Ver treter auf das Zustandekommen eines Vertrages hinwirken möchten. Unbedingt solle auf die Erhaltung des Ehren gerichtes gedrungen werden, da eine Stelle bestehen müsse, die als das moralische Gewissen unseres Gewerbes angerufen werden könne. Von allgemeinem Interesse für das Fach sind noch folgende Beschlüsse zu erwähnen: Gesehliche Maßnahmen gegen das Leihhausunwesen, insbesondere die Verbindung vom Handel mit neuer Ware und dem Versaggeschäft zu erstreben. Lesenswert ist, was die Gewerbekammer Hamburg als Abänderung des Ortstatutes in der gleichen Absicht vorgeschlagen hat. Einem Bericht darüber entnehmen wir folgendes: § 14 des Entwurfs bestimmt die von anderen Ge genständen getrennte Aufbewahrung der Pfänder in besonderen Räumen und Behältnissen. Diese Vorschrift ist nicht geeignet, die Schiebungen zu verhindern, die von unredlichen Pfandleihern mit den Waren eines neben dem Pfandleihgeschäft bestehenden besonderen Warenlagers vorgenommen werden. Derartige Schie bungen sind besonders bei Trödelwaren sehr leicht, wenn sich beide Geschäfte wohl in getrennten Räumen, aber in einem Haus befinden. Deshalb empfiehlt es sich, den Pfandleihern den Trödelhandel ganz zu unter sagen. Ein gänzliches Verbot der Verpfändung neuer Waren ist nicht ratsam. Der Zweck der Pfandhäuser ist Kredit gewährung bei einer augenblicklichen Notlage, die auch einen Gewerbetreibenden unter Umständen zur Ver pfändung neuer Waren veranlaßt. Doch kann den vor handenen Mißständen auf andere Weise wirklich ent gegengetreten werden. Diese Mißstände bestehen darin, daß vielfach minderwertige, sonst unverkäufliche Waren durch das Pfandleihgeschäft veräußert, vielfach sogar ausdrücklich zu dem Zweck der Unterbringung in Pfand häusern angefertigt werden, um geeignete Objekte für einen späteren Pfandscheinhandel zu gewinnen. Als Maßnahmen hiergegen werden empfohlen: Verbot des Massenversatjes, polizeiliche Kontrolle des nicht schlecht hin verbotenen Versatzes neuer Waren und genereller Legitimationszwang, den der Entwurf nur in beschränk tem Umfange vorsieht. Das Verbot des Massenver- satjes ist berechtigt, weil sich hierbei die erwähnten Mißstände am häufigsten zeigen. Im übrigen wird man mit der Forderung einer polizeilichen Erlaubnis, die nur bei besonderen Gründen zu erteilen ist, auskommen. Der Legitimationszwang hat sich in Preußen bewährt. Die Befürchtung, das Publikum werde aus Scheu, seinen Namen preiszugeben, das Pfandhaus meiden, ist unbe gründet. Unlautere Elemente würdem von dem Versah unrechtmäßig erworbener neuer Waren eher ab,sehen,. Der Kriminalpolizei würde die Entdeckung strafbarer Handlungen erleichtert werden. Der Pfandscheinhandel, der einer gesunden Ent wicklung des Pfandleihwesens nicht entspricht, sollte, soweit ein Verbot desselben nicht angängig erscheint,
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