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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was kann der Uhrmacher gegen Beleidigung unternehmen?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die schweizerische Uhrenindustrie (Schluß)
- Autor
- Wildner, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 269
- ArtikelWas kann der Uhrmacher gegen Beleidigung unternehmen? 270
- ArtikelDie schweizerische Uhrenindustrie (Schluß) 276
- ArtikelEin neues Nickelstahl-Kompensationspendel 278
- ArtikelVereinsnachrichten 281
- ArtikelPersonalien 281
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 281
- ArtikelGeschäftsnachrichten 283
- ArtikelRundschau 283
- ArtikelFragekasten 284
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 284
- ArtikelBüchertisch 284
- ArtikelPatente 284
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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276 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 17 folg hatte, die Berulungs- und Revisionskosten allein zu tragen. So kann solche Prozeßführung durch drei In stanzen sehr teuer für den kleinen Mann werden. Mit schwerer Verbitterung verlassen, besonders bei erfolg reicher Widerklage, beide Parteien das Feld, so daß man sich auch aus diesem Grunde nur dann zur Privat beleidigungsklage entschließe, wenn die persönliche oder geschäftliche Ehre es gebieterisch verlangt und ein an derer Weg nicht bleibt. Anders ist es, wenn wegen Beleidigung oder Körper verletzung vom Staatsanwalt öffentliche Anklage erhoben wird. Da das, wie oben gezeigt, nur geschieht, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt, so können wir uns hier kurz fassen. Wenn z. B. bei schwerer Körperverletzung auf Anzeige des Verlegten der Staatsanwalt Klage erhebt so kann der Verlegte sich als Nebenkläger anschließen, um eine Buße — bis zum Betrage von 6000 Mark nach dem Strafgesegbuch möglich — für den gehabten Scha den sich vom Gericht zuerkennen zu lassen. Bezüglich der Buße im Privatklageverfahren sei hier nochmals erwähnt, daß auch unser Uhrmacher, dessen geschäftliches Ansehen durch Verleumdungen vielleicht so schwer ge schädigt ist, daß er nachweislich Schaden hat, gleichzeitig mit der Bestrafung eine Buße verlangen kann, die eben falls höchstens 6000 Mk. betragen kann. Wer als Neben kläger oder Privatkläger eine Buße erreicht hat, kann weitere Entschädigungsansprüche nicht geltend machen. Das ist wichtig, und es empfiehlt sich im gegebenen Fall, lieber nach Beendigung des Nebenklage- oder Privat klageverfahrens in besonderer Zivilklage seine Schadens- ersagansprüche geltend zu machen, weil dann eine ge nauere Feststellung in an sich unbeschränkter Höhe möglich ist. Denken wir z. B. nur an den Fall, daß infolge der Körperverlegung der Uhrmacher seine Hände nicht mehr zur Arbeit gebrauchen könnte. Dieser Schaden wäre ihm auch mit 6000 Mk. nicht bezahlt. Für die Nebenklage ist nur noch zu erwähnen, daß also hier als Ankläger der Staatsanwalt eintritt und auf öffentliche Kosten den Prozeß führt, so daß der Beleidigte oder Verlegte nichts zu zahlen hat. Der etwa Verurteilte bekommt aber die Kosten auf erlegt, beim Freispruch trägt sie die Staatskasse. Im übrigen verläuft das Verfahren so wie ein anderes Ge richtsverfahren. Als Nebenkläger kann ich mir auch einen Anwalt nehmen, allerdings auf meine Kosten, der aber wichtig ist, um meine Interessen bei Festsegung der Höhe der Buße wahrzunehmen. Besser werde ich aber, wie gesagt, nach dem Prozeß gegen den Verurteilten die Zivilklage auf Ersag des Schadens anstrengen, den ich wirklich nachweisen kann, natürlich wenn beim Verur teilten etwas zu holen ist, sonst hat der Prozeß keinen Zweck. Die schweizerische Uhrenindusfrie. (Schluß.) Für die Schweizer Uhrenindustrie waren die 70er Jahre böse Krisenzeiten. Neben der Minderung des Absatzes nach Frankreich und Amerika kamen dafür aber auch innere Verhältnisse, insbesondere die eingerissene Ver schlechterung der Qualität als verantwortlich in Betracht. Die älteren Kollegen werden davon noch manches zu er zählen wissen. Auch Schwindel wurde getrieben mit falschen Herkunftsbezeichnungen z. B. Genf, die Handels marken wurden mißbraucht und das alles trug dazu bei, die Schweizer Uhren in der ganzen Welt zu diskreditieren. Unter dem Drucke einer wilden Konkurrenz, besonders jener Etablisseure, die durch Preisdrückerei, andere die durch Zwangsverkäufe die Verkaufspreise immer mehr herunterbrachten, mußten viele kapitalschwache Unter nehmer fallieren und es wurde viel Geld verloren. Oft gingen selbst die Arbeiter ihres Lohnes von 3 bis 6 Mo naten verlustig. Schließlich nahm sich, da die Mißstände immer offenkundiger wurden, der Staat der Uhrenindustrie an, er erließ Preisausschreiben für Vorschläge zur Besse rung der Verhältnisse, welche dann auch reichlich gemacht wurden. Diese regten die Hebung der Lehrlingsausbil dung, Verbesserung der Werkzeuge, Schug der Handels und Fabrikmarken, Kontrolle des Feingehaltes, Regelung der Lohnzahlung (bisher wurde alle zwei Monate am Georgs- und Martinstag nur gezahlt) und Anstellung von Handelsagenten, und Errichtung von Auskunftsstellen, Organisation der Fabrikanten, Abschluß von Handelsver trägen an. Besonders richtete man sich aber gegen die Ge nußsucht der Arbeiter, das übliche Blaumachen an zwei Tagen der Woche. Der größte Teil der Vorschläge wurde Geseß; die Lehr lingsausbildung suchte man durch Vermehrung der Uhr macherschulen, von denen schon mehrere bestanden, von Kunstschulen für Graveure, Ziseleure usw. zu fördern. Die Sternwarten stellten sich durch regelmäßige Zeitangaben in den Dienst der Industrie, errichteten Prüfungswettbe werbe und die Fabrikanten suchten durch die Herausgabe einer eigenen Zeitschrift die technischen Kenntnisse zu heben. Auf den Ausstellungen in Paris 1878, Melbourne 1880, Zürich 1883 zeigte es sich dann auch, welche Fort schritte gemacht worden waren. Durch den Pariser Bör senkrach, der mit den Wirkungen der Überproduktion (eine Folge der Verwendung neuerfundener Maschinen) zusammenfiel, geriet die Schweizer Uhrenindustrie aber erneut in eine schwere Krise, und durch die Konkurrenz, welche sich Fabrikbesitzer und Etablisseure machten, gin gen die Uhrenpreise noch mehr zurück. Die Löhne reich ten kaum mehr aus, daß ein Familienvater den nötigen Unterhalt verdiente. 1886 erließ man wieder Preisaus schreiben, verbesserte dann das Markenschußgeseß, das Patentgeseß, die Entwickelung aber, welche die fa brikmäßige Produktion genommen hatte, ließ sich nicht aufhalten, die Herstellung der billigeren Uhren wurde den Etablisseuren nach und nach unmöglich, da sie mit den Fabriken troß der gedrückten Löhne der Hausarbeiter nicht konkurrieren konnten. Es mag hier einmal einge schaltet werden, wie der Preis der Uhren sich im Laufe von zehn Jahren verringert hat: Durchschnittswert: Goldene Silberne Metalluhren 1895 55.79 13.27 9.32 1900 50.11 12.25 8.46 1901 50.81 11.88 8.26 1902 51.74 12.35 8.28 1903 52.67 11.99 7.61 1904 51.86 11.80 6.93 1905 wurden Versuche gemacht die Preise zu erhöhen und das ist bei den goldenen und silbernen Uhren auch gelungen. 1906Jwar deren Durchschnittswert 55.54 und der silbernen Uhren 12.44. Die Metalluhr aber sank weiter auf 6.48. Für den erfahrenen Beobachter sprechen diese Zahlen Bände. Was menschlicher Erfindungsgeist, Eigennuß und das Streben den anderen zu übertrumpfen an Ver besserungen schaffen, das drückt sich zuleßt in den Zah len des Marktpreises aus. Wieviel Schweiß, Kummer und Sorge, welche Opfer an Geld und Gut eine derartige Entwickelung kostet, wie sie erbarmungslos über die Schwachen hinwegschreitet, das erleben wir ja alle Tage, ohne helfen oder es aufhalten zu können. Wir müssen selber sehen bei den Rennen auf den Füßen zu bleiben, denn wer fällt, geht unter. In der schweizerischen Uhrenindustrie ist es nicht anders gewesen und wird es nie anders sein. Die Vor teile, welche die Starken, das sind die Fabriken, gegen die Schwachen, die kleinen Hausindustriellen, ausspielen konnten, haben es dahin gebracht, daß die Ersteren die Oberhand gewannen. Sie hatten ja schon Gelegenheit zu sehen, wie in einer solchen Fabrik eine Uhr entsteht, wie eins in das andere arbeitet, welche Sorgfalt auf die
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