A u ö k l a ii g Nach dem Kriege wurde von einer fürstlichen Vermögens- Verwaltung eine letztwillige Verfügung vollzogen. Es handelte sich um den Nachlaß des im Jahre 1900 verblichenen letzten Angehörigen des Hauses Lothringen, der unvermählt und ohne Leibeserben dahingegangen war. Sein Vermögen war einer Nebenlinie zugefallen, und ein Vermächtnis, das er ausgesetzt hatte, wurde von dieser angefochten. Die Nacherben hatten versucht, das Vermächtnis an sich zu bringen. Erst die Auf lösung fürstlicher Häuser gab jenem Prozeß die entscheidende Wendung und führte das Erbe seiner Bestimmung zu. Je doch der eigentliche Erbe war inzwischen verstorben, weshalb seiner Tochter, der verwitweten Oberstin von Felitzsch, die Hinterlassenschaft im Jahre 1925 rechtskräftig ausgezahlt wurde. Die damalige Frau von Felitzsch sah sich im Besitz eines namhaften Vermögens. Es gelangte in ihre Hände, als sie, die in den Kriegsjahren als Schwester an der Front geweilt hatte, mit der Leitung von Lazaretten betraut war und die Stellung einer Frau Oberin bekleidete. Sie machte von dem ihr zugefallenen Besitz einen Ge brauch, der ihren besonderen Neigungen entsprach und ihr längstgehegte Absichten verwirklichen half. Als Enkelin eines