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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454410Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454410Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454410Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 15. Juni 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rechtsschutz, Gesetzgebung u. Rechtssprechung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Boykott
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Mitglieder
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Domizilwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Ausgabe1. Januar 1906 1
- Ausgabe15. Januar 1906 13
- Ausgabe1. Februar 1906 24
- Ausgabe15. Februar 1906 35
- Ausgabe1. März 1906 53
- Ausgabe15. März 1906 65
- Ausgabe1. April 1906 77
- Ausgabe15. April 1906 93
- Ausgabe1. Mai 1906 107
- Ausgabe15. Mai 1906 119
- Ausgabe1. Juni 1906 133
- Ausgabe15. Juni 1906 147
- ArtikelCentral-Vorstands-Bekanntmachungen 147
- ArtikelEinführung in die fachlichen Elementarkenntnisse des Uhrmachers ... 148
- ArtikelDas kaufmännische und handelswissenschaftliche Wissen des ... 149
- ArtikelWann etablieren wir uns? (Schluss) 150
- ArtikelRechte und Pflichten der Gehilfen in einer Innung 152
- ArtikelAchtung! 153
- ArtikelVereinsnachrichten 153
- ArtikelGeschäftliches 156
- ArtikelPatent-Liste 156
- ArtikelRechtsschutz, Gesetzgebung u. Rechtssprechung 156
- ArtikelBoykott 157
- ArtikelBriefkasten 157
- ArtikelNeue Mitglieder 157
- ArtikelDomizilwechsel 157
- ArtikelZurückgekommene Zeitungen 158
- ArtikelEtablierung 158
- ArtikelFamilien-Nachrichten 158
- ArtikelAllgemeine Rundschau 158
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Gehilfen-Verband 160
- Ausgabe1. Juli 1906 161
- Ausgabe15. Juli 1906 175
- Ausgabe1. August 1906 189
- Ausgabe15. August 1906 201
- Ausgabe1. September 1906 213
- Ausgabe15. September 1906 225
- Ausgabe1. Oktober 1906 237
- Ausgabe15. Oktober 1906 249
- Ausgabe1. November 1906 263
- Ausgabe15. November 1906 277
- Ausgabe1. Dezember 1906 289
- Ausgabe15. Dezember 1906 301
- BandBand 19.1906 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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ALLGEMEINE U H R M A C H E R - Z EIT U N G muss, weil der Beklagte mit dem Kläger eine feste tägliche Arbeitszeit vereinbart hat. Durch Vergleich erhält B. 9 Mk. Kl. erklärte: „Ich habe nur grosses Geld und will B. dasselbe im Geschäft überreichen.“ Das Gericht erklärte, es ist besser, wenn es hier erledigt wird. Kl. gab sodann einen Hundertmark schein, welchen B. wechselte. Kl. glaubte, B. sei abgebrannt ge wesen, was also nicht der Fall war. Nach Erledigung dieser Sache wandte sich Kl. zu den Richtern und sagte: „Sehn sie, das ist wieder eine Kraftprobe von Herrn B.,“ was allgemeine Heiter keit erregte. Sollten Kollegen in Bremen Stellung suchen, so erhalten sie gern Auskunft beim Vorsitzenden vom dortigen Gehilfen-Verein. Die Adresse befindet sich in der Adresstafel der Geliilfen-Zeitung. JL Boykott. Der Vorstand des Zentral-Verbandes der Inhaber optischer Geschäfte stellte in seiner Sitzung vom 16. Mai d. Js. unter anderm folgendes zur demnäckstigen Bearbeitung auf Tagesordnung: Punkt 9 „Der Vorstand soll, wenn er es für nötig liält, einzelne Fabrikanten, welche mit Uhrmachern etc. arbeiten, boykottieren.“ Hoffentlich werden die Fabrikanten ein derartiges Ansinnen, den Verkehr mit Uhrmachern aufzugeben, streng zurüekweisen. Eine solche Krähwinkel-Politik passt absolut nicht in unsere modernen Zeitverhältnisse hinein, sie trägt an sich den Stempel der Lächerlichkeit, wenn man in Betracht zieht, dass Tausende von Uhrmachern sich mit Optik beschäftigen und dass an kleinen Orten überhaupt kein optisches Spezialgeschäft existieren kann, die optischen Artikel vielmehr meistens dort von berufs verwandten Gewerbetreibenden bezw. von Uhrmachern nebenbei geführt werden. Wir haben Uhrmachergeschäfte, deren Umsatz sich mit dem der grössten optischen Spezialgeschäfte messen kann ; die Menge der Uhrmacher, welche sich mit Optik beschäftigen und von den Grossisten und Fabrikanten beziehen, ist derart gross, dass sie das Häuflein optischer Spezialisten erdrückt und das Boy kottieren der Fabrikanten stets ein frommer Wunsch bleiben wird. Die Aufgabe, die sich die junge Organisation der Optiker stellt, den Uhrmachern den Handel mit optischen Waren, ein Privilegium von Alters her, entziehen zu wollen, ist nichts weiter als ein Schlag ins Wasser und schlecht gewählt, wenn sie nur als Reklame für den Verband bezw. als Köder zur Heran ziehung neuer Mitglieder dienen sollte. Wir Uhrmacher können über diesen Punkt 9 „des Zentral- Verbandes der Inhaber optischer Geschäfte" mit Ruhe zur Tages ordnung übergehen. Wir sind überzeugt, dass sich die optische Industrie weder einen Hemmschuh anlegen lassen, noch sich unter den Pantoffel des Verbandes beugen wird. Das Ganze ist nichts weiter als „viel Geschrei und wenig Wolle"; der Verband wäre nicht einmal im Stande, den Fabri kanten für den bedeutenden Ausfall ein dementsprechendes Aeipii- valent zu bieten. 486. Briefkasten < 'ii»t rin. Dii' Münze hat keinen besonderen Wert und i-t au-di kein >tti* k. Kreundl. Grit*»- B.-.ten Dunk' It. S. i. 'I'. ] i.-r t 133 na der Novelle zur Gewerbe Grd i.onj.' i ou, 1 « 'kt'.i.ei bezieht -!< h nur auf die in gr*>s-i-nm I .i: rik!,<.-tr:e> n, »ngi-stelUt-n WerkineRter und -on-tigen Betrieb« .«-.irr, e'-en*'- * le der i 133 • zu web hem die neuen Bcstiiuinuu- 157 gen nur eine Ergänzung bilden, also z. B. nicht auf Uhrmacher- gehilfon. 5Ö74. Die Giltigkeit eines Vertrages hängt niemals von der Stempelung desselben ab. Soest. Der Lehrling und der Gehilfe haften für den Schaden, nicht die Angehörigen derselben. A. K. i. B. 1. Jeder Gewerbetreibende, welcher sich im Bezirk einer Zwangsinnung seines Faches niederlässt, wird, vor ausgesetzt, dass er Personal hält, ipso jure Mitglied dieser Innung. 2. Die Zwangsinnung hat nicht das Recht, die Niederlassung von einer vorherigen Meisterprüfung abhängig zu machen. Sie hat überhairpt nicht das Recht, irgend eine Prüfung der Fachkenntnisse des Fremden anzuordnen. 3. Will sich der Zugezogene einer Prüfung unterziehen — vielleicht um den Meistertitel, den er etwa noch nicht besitzen sollte, zu erwirken — so ist das Statut der Zwangsihnung für den Umfang der erforderlichen Kenntnisse massgebend. H. H. Dortmund. Wir haben die beiden Zeitungen nochmals nachgeliefert; sollte es noch einmal Vorkommen, dann werden wir beim dortigen Postamt Beschwerde einreichen. Prospekte und Aufnahmeformulare sind am 10. abgesandt worden. Frage: Wie wird die Höhe der Berge gemessen, die in Meter über dem Meere angegeben wird. 95. 2159. H. Crone, Wehberg, 22. 9. 87, Nürnberg, Innerer Laufer- platz 5, I. 2165. E. Kern, Bischdorf, 3. 4. 85, Dresden, Louisenstr. 29, I. 2166. H Seyfarth, Grossörner, 7. 5. 87, Kiel, Gaarden, Elisabeth strasse 27. 2167. C. Lüttke, Kolberg, 31. 5. 85, Bremen, Grundstr. 34. 2168. R. Gabriel, Gr.-Ullersdorf, 9. 5. 85, Landeck i. Schl. 2169. L. Baden, Ochsenhausen, 21. 1. 87, Freiburg i. B., Münch hofstrasse 11. 2170. A. Müller, Leisnig i. S., 8. 3. 82, Freiburg i. B., Weber- str. 26, II. 2171. F. Witzmann, Thuma (N.-Oest.), 31. 1. 87, Tünelkam (O.-Oest.). 2172. H. Braun, Lemberg, 29. 8. 85, Wien, Pazmanitengasse 2, Thür 22. 2173. R. Jahn, Kaltennordheim, 23. 6. 87, Eckernförde, Markt 20. 2174. H. Rieger, Unterweissach, 27. 9. 87, Stuttgart, Rote- stiasse 42, III. 2175. L. Iiuofh, Schnaitheim, 6. 12. 85, Stuttgart, Rotebügl- strasse 71, II. 2176. B. Sanders, Aurich, 14. 2. 87, Aurich, Osterstr. 43. ^ Domizilwechsel * j 1248. .1. Baumich von Berlin niob Düsseldorf, Graf AduIDti, ‘JO b. Kampe. 164. K. Zarbl von Hottenlmrg (N.-Biiycru) nach Dann-tadt, lieinheiinerst r. 73, 1. 1773, K. Neiiiaiinn von liniun«o)i w eig mo li . s Vli6t mur i. 1,, 4917. .1. Hahn von Mümben nach W111 inuundingm (Kt Boot UugeiiB
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