Ganz glatt ist auch die Mühlenangelegenheit nicht gegangen; denn die Besitzer der beiden in Pfarrbefitz stehenden Mühlen (Große und Kcllcrmühle) klagten vor dem Konsistorium in Leipzig auf Unterlassung des Stadtmühlenbaues. 1620 gab die Gemeinde dafür allein an Prozeß kosten 20 n. ß 7 Gr. 6 Pf. aus. Die Kläger wurden jedoch restlos äb- gewiesen"). Die bisher betrachteten Ausgaben der Stadt dienten zur Erfüllung wichtiger Aufgaben. Doch ist diese Aufzählung noch lange nicht voll ständig, aber es sind wenigstens die genannt, die die bedeutendsten Geldmittel verlangten. Ueber andere, bei denen wir das gleiche voraus setzen dürfen, erfahren wir gar nichts, so z. B. über die Pflasterung des Marktes und der Gasse. Erst nach dem 30jährigen Krieg erhalten wir Nachrichten hierüber, obwohl sie nach allem schon seit langem bestand. Von anderen Aufgaben der Stadt erfahren wir wieder durch gelegentliche, meist kleine Posten in den ältesten Stadtrechnungen. So gab die Gemeinde jährlich 15 Gr. für das Nachsehen der Feueressen aus. Damit erschöpften sich noch lange nicht die Aufgaben auf dem Gebiete des Feuerlöschwesens und der Feuerpolizei. Schon bei der Anlage der Stadt hatte man an die Feuersgefahr gedacht und nach der Mulde zu die schmalen Gassen angelegt, die weiter nichts wie Brandlücken waren. In ihnen standen bei Feuersnot zwei Reihen Menschen nach der Mulde hinunter, die einerseits die leeren und andererseits die vollen Wassereimer von Mann zu Mann weiterreichten. Auch die Wasserkästen oder Bottiche waren mit Rücksicht auf die möglichen Brände aufgestellt. Von der Anschaffung der Eimer auf Stadtkosten, die anzunehmen ist, hören wir nichts, auch nichts von der in den Städten sonst üblichen Feuerlösch abgabe, dem Eimergeld. Nur daß die Stadt Leiter» kaufte, wird uns berichtet. Ein anderer Teil der eigentümlich städtischen Aufgaben war die sogenannte Marktpolizei. In den Rechnungen erscheint sie sehr selten und dann gewöhnlich nur unter den Einnahmen. Wir wissen, daß es in Lunzenau Fleischschätzer gab"). Auch Brotschätzer müssen dagewesen sein; denn gerade bei den Bäckern wurden die meisten Verstöße gegen die gewerblichen Vorschriften erwähnt. Immer wieder forderte deshalb die Bürgerschaft, daß die Herrschaft eine Brotordnung erlassen solltet. Am deutlichsten wird das in den Gemeinderechnungen. In allen wurden unter den Einnahmen Bäcker aufgeführt, die Strafe zahlen mußten, weil sie das Brot zu klein gebacken hatten: 1616/17 Lorenz Ulrich 20 Gr., Stefan Berger 10 Gr. 6 Pfg. und Matthcus Schulze 7 Gr.; 1618/19 Ulrich 17 Gr. 6 Pfg., Berger 20 Gr. und Martin Tietze 5 Gr. und 1619/20 Berger 10 Gr. 6 Pfg. Auch wenn wir uns hauptsächlich auf die 3 erhaltenen ältesten Rechnungen stützten, zeigten sie uns doch eine Fülle von Aufgaben, die der Stadt oblagen. Wir konnten nur eine Blütcnlese daraus geben. Außerdem führen hier noch die Bürgerrechtsgebühren an. Ein Ein-