sie gemeinsam. Damit war nicht mehr die Stadtgemeinde Besitzerin der Ochsenwiese, sondern die begüterte Gemeinde, wie das auch das Grundbuch von 1839 noch zum Ausdruck bringt. Auch verpflichteten sich die feld besitzenden Bürger, den Gemeindehirten ohne jeglichen Beitrag der übrigen Bürger zu halten. Es kamen dabei vor allem in Frage der Zuschuß zum Hirtenlohn, wenn der Hutlohn von 1 Heller für jedes Stück Vieh nicht reichte, und die Unterhaltung des Hirtenhauses. Dazu hatten auch die Besitzer des Hufengutes am Forellenbach und der Keller mühle über ihren Anteil 4 Gr. zu zahlen, weil sie das Gemeinderind nicht mitzuhalten brauchten'"«). Selbstverständlich hatten andere als die 33 Bürger, die sich später landwirtschaftliche Nutzflächen in der Stadtflur kauften, ebenfalls zu allen diesen Kosten beizutrageu. Wir haben oben gesehen, daß eine günstige wirtschaftliche Lage sich auch günstig auf kulturellem Gebiete auswirkte. Wenn also unsere Dar stellung richtig ist, daß Mitte des 17. Jahrhunderts schon wieder ein wirtschaftlicher Aufstieg einsetzte, so muß sich das auch außerhalb von Handel und Wandel zeigen. Bereits gegen Ende des 16. Jahrhunderts hatte sich Lunzenau bemüht, einen eigenen Geistlichen zu erhalten. Es mögen hier allerdings auch andere als kirchliche Gründe in Betracht gekommen sein: die Lun- zenauer wollten als Städter und Bürger nicht mehr in eine Dorfkirche gepfarrt sein. Wir wissen ja auch, daß ihnen das tatsächlich als Mangel augerechn-et worden war. Die erste Nachricht über Bestrebungen, Lunzenau von Rochsburg kirchlich zu trennen und selbständig zu machen, erhalten wir aus dem Jahre 1662. Der Kurfürst ließ am 10. September 1662 das Konsistorium zu Leipzig anweisen, die Sache zu untersuchen und sich ihrer anzu nehmen"). Wer die treibenden Kräfte waren, können wir hieraus nicht erkennen. Die Angelegenheit war nun wieder ins Rollen gekommen. Es scheint nicht bloß ein zufälliges Zusammentreffen gewesen zu sein, daß man nach dem Tode des Schulmeisters und Kantors Otto Reichel des Nachfolgers Elias Jacobi, diese Schritte unternahm"). Nach dem Tode des nächsten Schulmeisters, Johann Beckmann mit Namen, versuchte jedenfalls der Pfarrer König von Rochsburg im Jahre 1677, au Stelle eines Schulmeisters und Kantors einen Diakonus nach Lunzenau zu bringen"). Das Amt Rochsburg scheint sein ursprüngliches Einver ständnis mit dieser Absicht dann widerrufen zu haben; denn der Amt mann von Rochsburg berief Daniel Spiellner von Kohren als Schul meister und Kantor nach Lunzenau"). Außerdem erhob jetzt die Gemeinde, die neue höhere persönliche Ausgaben fürchtete, Widerspruch. Sic knüpfte ihre Einwilligung und Bereitschaft, dem Diakonus 16 Gulden Zuschuß zum Gehalt zu geben oder wenigstens diesen Betrag vom Schulmeister- gehält auf den des Diakonus zu übertragen, an eine Reihe bedeutender Forderungen, von denen manche berechtigt waren.