48« . auch der Städteordnung einer Revision zu unter werfen, sich veranlaßt finden würde. Bei dieser bloßen Vermutung würde nun allerdings die diesseitige Deputation nicht Beruhigung zu fassen vermögen, da die gerügte Bevormundung, der Ge meinden allerdings vorhanden, und namentlich da, wo noch Anhänger des alten Systems wal- ren und sich durchaus noch nicht in de» Geist der Neuzeit finden können oder wollen, beinahe unerträglich geworden ist. Ein freier Staat bedingt aber auch freie Gemeinde», wie wiederum ein freies Gemeindeleben der Grundpfeiler jedes freien Staates ist. DieS aber hat auch unsere Staarsregierung auch ausdrücklich anerkannt, indem sie mehrmals be stimmt erklärt hat, daß jede Bevormun dung der Gemeinden aufhören muß. Sie hat daher auch die — allerdings schon durch die nvthige Einheit des Staatsorganismus drin gend gebotene —.Reform der Städte- und Landgemeindeorduung ausdrücklich verheißen und diese bestimmte Erklärung ist es, bei der auch die diesseitige Deputation Beruhigung fassen zu können glaubt re." Die Veröffentlichung vorstehender Bruchstücke au- den Berichten des Abg. Siegel hat uns des halb zweckmäßig geschienen, weil die darin — mit Umsicht und Klarheit — niedergelegten Ansichten, welche jedenfalls von der Kammer adoptirt werden, und denen auch wir aus Grund des Herzens bei stimmen, auch das größere Publikum, das bisher , vergebens der Abhülfe der vorstehend gerügten Ge brechen unserer Zustände entgegengesehcn hat — mit Recht tntereffiren dürste. Unsere jetzigen Staat-minister, die jeder brave Sachse buchstäblich auf den Händen trägt, werden unS baldigst von einer Vormundschaft entheben, die für unS thetlweise um so drückender war, als wir sehr oft zu beobachten Gelegenheit hatten, wie dteselbe, — lediglich dem Ermessen einzelner Per sönlichkeiten anvertraut — oft nur gehaudhabt wurde, um die Nebenetnkünfte durch hohe Kuhrlöhne und Auslösungen «. unver antwortlich zu erhöhen. Dank endlich unserm Abg. Siegel, der stet» und noch vor den Märzereignisse», bemüht gewe sen ist, alt» Gebrechen unserer verdorbenen Zustände rücksichtslos qufjnhecken und der auch während de» l 7/ jetzigen Landtags durch Unermüdlichkeit und Frei« sinnigkeit nicht allein seinen alten Ruf bewährt, sonder» auch seinem Mandate in jeder Beziehung treu nachgekommcn ist. Eine ausführliche Darstellung über die Leistun gen Siegels, seine politischen Ansichten und des jenigen, was wir von ihm zu erwarten, behalte» wir unS vor. T Der moraüfcke Zwang. (Aus der Dresdner Zeuung.j Zwei Mächte beherrsche» die Welt — der phy sische Zwang und der moralische. Ihre Kraft beruht zwar auf dem Gebote der Noth, dem sich der Schwächere unterwerfen muß, aber dieses Ge bot der Noth ist wieder begründet auf den ewigen Gesetzen der Vernunft und Naturgemäßheit. Jede Revolution geht hervor durch leibliche (materielle) und geistige (ideale, moralische) Bedürfnisse, jede Revolution siegt durch leiblichen (physische») und geistigen (moralischen) Zwang. Die Gewalt der Massen, die Kraft der Fäuste stürzt wieder, zer stört, vernichtet, die Gewalt der Geister aber lähmt den Widerstand auf die Dauer, sie ist eS eigentlich, welche den augenblicklichen Sieg verewigt, welche die Fahne der Idee so lange ausgerollr hält, bis aus der Verwirrung des Kampfes die gesetzmäßige Ordnung hervorgeht. Zn der ersten Kammer habe» die Debatten über das Wahlgesetz begonnen. Wenn die Sterbestunde eines Menschen naht, der uns feindlich gesinnt war, so treten wir ruhig und versöhnt an sein Bett, wo er den letzten Seufzer ausstößt. Wir werden ihm nicht zürnen, wenn er im Gefühle seines Nichts sich noch einmal ausrafft und bekennt, —^ daß nur seine Ohnmacht ihn davon abhalte, uns zu schaden. Wir reichen ihm die Hand und neh men Abschied mild und schweigend- So auch jetzt, wo die Schetdestunde der ersten Kammer schlägt, wollen wir ruhig die Schmerzensrufe hin nehmen, die die Ohnmacht anSstößt, da- bittere Gefühl — nicht mehr schaden zu können! Wir verzeihen, wir entschuldigen mit dem schweren Kampfe der letzten Stunde daS Bekenntniß, — dass die erste Kammer nur gezwungen sich füge. Dir» Bekenntniß an flch ist wahr, aber eine Schwachheit ist e-, wie st? eben nur einem Verscheidenden ent-