Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah Dresdner Bettelordensklöster in den Kirchenvisitationen im albertinischen Sachsen Herzog Georgs Religionspolitik Herzog Georg hatte von seinen Vorfahren das Schutz- und Reformationsrecht über Bistümer und Klöster im albertinischen Sachsen übernommen. 1 Sein kirchenpolitischer Leitgedanke bestand durchaus in einem »Ja« zu einer Reform, welche jedoch seiner Auffassung nach ledig lich auf der Grundlage sowie innerhalb der bestehenden Kirchenorganisationen durchgeführt werden könne. Besondere Unterstützung durch die Wettiner fand die sogenannte observantische Richtung in den Bettelorden, welche die Ordensregel streng beachtete und päpstliche Regel erklärungen weitgehend ausblendete. Wenn sich ein Kloster der Observanz anschloß, löste es sich zugleich aus der bisherigen Ordensstruktur und unterstellte sich demjenigen Vikar, der für die Observanten einer Ordensprovinz zuständig war. In der Auffassung der sächsischen Landes herren erfüllten Klöster dieser Ausrichtung ihre geistlichen und seelsorgerischen Aufgaben bes ser und verwalteten ihren Besitz angemessener. 2 Herzog Georg trat fest für die bestehende kirchliche Ordnung ein und erteilte im äußersten Fall der Abkehr vom katholischen Glauben den Landesverweis. 3 So warnte er im Jahre 1521 die observantischen Augustinereremiten zu Altendresden, dem Beispiel ihrer Wittenberger Ordens brüder folgend Wycliff und Hus zu lesen, wenn sie weiterhin landesherrlichen Schutz genießen wollten. 4 Anläßlich der Inventarisierung ihrer Kleinodien am 12. März 1522 - was wohl auch als Reaktion auf ihr »Fehlverhalten« zu deuten ist - betonten die Brüder, bei der hergebrachten Reli gion zu bleiben, selbst wenn »ihre obersten eyn andern und irrigen weg wolten furen«. 5 Zu die ser Zeit gab es wegen der »neuen Lehre« somit bereits ernst zu nehmende Probleme innerhalb des Ordensverbandes. Herzog Georg bemühte sich u. a. durch die Reform der Klöster, Mißstände unter der Geist lichkeit seines Herzogtums zu beseitigen; er strebte nach Stärkung und Verbesserung der geist lichen Einrichtungen. Im Jahr 1535 führten auf seinen Befehl hin die zwei Juristen Melchior von Osse und Georg von Breitenbach eine Visitation sämtlicher Klöster im albertinischen Thüringen durch. Genaue Register über Klosterinsassen, Besitzungen, Kleinodien oder Bargeld wurden ver faßt. Diese Maßnahme sollte die Ordensniederlassungen vor Verlusten bewahren, löste allerdings den Protest der Prälaten aus. Georg mußte bald erkennen, daß derjenige, der die Autorität der Priester antastete und sich in ihre Belange einmischte, zugleich das Fundament des Glaubens