36 Die Rekrutierung nach 1768—1774. werden, wieviel bei jedem Corps und Regiment mit ein jährigen Urlaubspässen noch als „obligate“ Soldaten vorhanden wären. Diese Eingaben sind auch gemacht worden. Es wurde daraus nicht nur die Tatsache klar, dafs kaum 1 / 3 der Vakant mannschaft 1 ) noch „obligat“ vorhanden war, sondern dafs auch in Anbetracht dieser noch „obligat“ gebliebenen Mann schaft bei ihrer Wiedereinrangierung in die Regimenter weder von den darunter befindlichen Halbinvaliden die nötige Dienst- - leistung zu erwarten, noch auf die ansässigen und unentbehr lichen auf lange Zeit ohne Nachteil ihrer „Nahrungen“ zu rechnen war. Dieser Schwierigkeiten wegen zogen sich auch die Beratungen über diesen Punkt ziemlich ergebnislos bis 1774 hin. Endlich am 24. August 1774 wurde durch ein Spezial reskript 2 ) des Kurfürsten an die Geheimen Räte bestimmt, dafs im Monat Februar des folgenden Jahres 1775 die „ordi- naire“ Rekrutierung der Armee vom Lande mit einer nach dem Häuserfufse aufzubringenden Anzahl von 1500 Mann ihren Anfang nehme. Alle Einwände dagegen wurden wider legt. Eine aus Ausländern rekrutierte Armee wäre niemals mit einer Armee zu vergleichen, deren junge Mannschaft aus Inländern bestehe. Da aber bei beständiger Anwerbung der Kompagnieinhaber Werbeexzesse unvermeidlich geworden wären, so erkläre sich vor allem dadurch gröfstenteils die Abneigung der eingeborenen jungen Mannschaft gegen den durch einen „ ohnmafsgeblichen “ Vorschlag zur Errichtung einiger Land bataillons am 30. August 1771 zu lösen versuchte. Er schlug vor, 12 Landbataillons ä 400 Mann: 4800 Mann zu errichten. Daraus sollten jährlich zur Ergänzung der Regimenter 1500 Mann genommen werden. Es blieben also 3300 Mann. Der Wiederersatz der Ausgehobenen hatte sofort wieder zu geschehen. Die Landbataillons sollten von Mitte Mai bis Mitte Juni zusammengezogen und mit 2 Thlr. Löhnung exerziert werden. Darnach sollten die nicht ausgehobenen Landsoldaten wieder nach Hause entlassen werden (loc. 1188, vol. V). Dieser Vorschlag scheint aber keine Beachtung gefunden zu haben, da in den Akten nie wieder die Rede davon ist. 1 ) Näheres darüber findet sich im Kapitel: „Die Geldnot und Teuerung in Sachsen und ihre Folgen für das Heer.“ 2 ) Loc. 1187, vol. I.