26 Die Folgen der Geldnot und Teuerung für die Armee. venir s’etablir dans mes Etats.“ (Polit. Korresp. 32. Band, p. 159). Schon am 29. August 1773 konnte Friedrich der Grofse an Prinz Heinrich von Preufsen in Rheinsberg schreiben: „J’ai ete plus satisfait cette annee de mon voyage en Silesie que l’annee passee . . . 6000 Saxons se sont etablis cheznous“ 1 ). Man kann der Regierung nicht den Vorwurf machen, dafs sie ungenügende Mafsnahmen gegen die Teuerung traf. Im Gegenteil tat der Landesvater alles, was in seinen Kräften stand, und was seine Mittel ihm erlaubten. So wurde durch Reskript am 20. Sept. 1770 2 ) bestimmt, dafs „das auf solchen Fall Ao. 1767 für die Dresdner Garnison eines Brotzuschusses halber getroffene Regulatif, dafs der Soldat, wenn er für seine halbe monatliche Löhnung an einem Thlr. das zu seiner Subsistenz nötige Brod an 60 Pfd. monat lich zu erkaufen nicht imstande ist, das daran ermangelnde Quantum 3 ) in natura gratis 4 * ) erhalten soll, auch auf die im Lande delogirte Infanteriemannschaft, da nötig, extendiret werde“ 6 ). Den Kavallerieregimentern wurden von 1770 bis 1773 fortwährend Fouragegelderzuschüsse 6 ) gewährt, und nie hat der Kurfürst die Forderung eines Regiments ablehnend beantwortet. Die Remontewirtschaft mufste bei sämtlichen Kavallerieregimentern vom 1. Mai 1770 bis Ende April 1772 „quiesciren“, dagegen am 1. Mai 1772 mufsten die Kompagnie inhaber dieselbe wieder aufnehmen und ihre Kompagnien nach dem am 1. Juni 1772 verbliebenen Etat „komplett halten“ 7 ). Durch die Teuerung wurde die Geldverlegenheit der kurfürstlichen Kassen, natürlich nicht geringer. Uns hat hier nur die Generalkriegskasse zu interessieren. 0 Politische Korrespondenz Friedrichs des Grofsen, 34. Bd., p. 121. 2 ) Loc. 1075, vol. I. 3 ) 1 — 3 Commifsbrote ä 4 Pfd. oder 2—6 Portionen. 4 ) Das nötige Mehl soll aus den kurfürstlichen Magazinen, das Backgeld aus der Generalkriegskasse entnommen werden. 6 ) Aus dem Reskript vom 20. Juli 1772 geht hervor, dafs diese Be stimmung mit dem 1. Sept. 1772 wieder aufhört. 6 ) Loc. 1197, vol. I—III. Auch nach der Teuerung (1774, 1776, 1777) wurden Gelder für Fouragezuschufs bewilligt. 7 ) Loc. 431, vol. I, p. 236.