Anzeiger °n-> Elbeblatt für Riesa, Strehla rmd deren Umgegend. W»-rnschrist zur Belehrung und Unterhaltung. 99. Dienstag, den 1V. Decemberj 1850. Generalverordnung, Lad Verbot des ferneren Vertriebs der zu Berlin erscheinenden konstitutionellen Zeitung betreffend, vom 30. Nov. 1850. Nachdem die zu Berlin im Verlage von I. Lehfcld erscheinende Constitutionelle Zeitung wegen mehrerer darin enthaltener, im aufreizendsten Tone gegen die sächsische Staatsregiernng geschriebener nnd falsche, für den sächsischen Staat nachtheilige, sowie die öffentliche Sicherheit beunruhigende Nach, richten verbreitender, in sofern aber gegen die Bestimmungen von Art. 94 und 96 des Crliuinalgesetz- bucheS für das Königreich Sachsen verstoßender Artikel zu drei verschiedenen Malen auf Grund von z. 1 der Verordnung vöm 3. Juni dies. Jahres, einige Zusätze zum Preßgesetze vom 18. November 1848 betr., zu Verfügung von Beschlagnahmen Veranlassung gegeben, bat nunmehr das Ministerium des Innern beschlossen, den ferneren Vertrieb gedachter Zcitnng innerhalb des Königreichs Sachse» in Ge mäßheit tz. 2 der obigen Verordnung vom 3. Juni dies. Jahres gänzlich zu untersagen. Sämmtliche Krcisdircctionen, Ämtshauptmannschasten und Polizeibehörden erhallen daher Verord nung, darüber, daß diesem Verbote nicht zuwidergehandelt werde, genaue Obsicht zu führen, und wenn die genannte Zeitung dessenungeachtet weiterverbreitet werden sollte, die Exemplare derselben überall, wo solche vorgefunden werden, mit Beschlag belegen zu lasse», auch gegen die Contravenienten nach Maaßgabe der einschlageudeu Vorschriften zu verfahren und davon allenthalben Anzeige an die be treffende Kreisdirection unter Beifügung der weggenommenen Zeitungsblätter zu erstatten. Gegenwärtige Verordnung ist m Gemäßheit tz. 12 des PreßgesetzeS vom 18. November 1848 in sämmtliche daselbst bezeichnete Zeitschriften des Landes aufznnehmen. Dresden, den 30. November 1850. Ministerium des Innern. von Friesen. Eppendorf. Oertlicher Straßenunfug. Riesa, vom 7. zum 8. December 1850. Hatten die Bewohner der neuen Paufltzer Straße schon öfters Abends die Zugänge zu den dasigen Häusern mit sogenannten Langholzwagen versetzt gesehen, so genossen selbige am genannten Abende sogar das Vergnügen einer förmlichen Verbar- ricadirung. Fünf große schwerbeladene Rüst wagen mit vorgesteckün Deichseln waren auf beiden Seiten der Straße aufgefahren, aber an eine Umwickelung der Deichselenden mit Stroh oder Heu war nicht zu denken, noch weniger an Licht spendende Laternen, wenn gleich die jetzigen finstern Nächte eine derartig« Vorsicht wenigstens doppelt nothwendig machen dürsten. .Ein derartiges Vorfahren ist doch wohl ein polizeiwidriges Verfahren. Vermischtes. Dresden, 2. Dec. Dem unlängst auSge- ebenen Berichte der Finanzdeputation der II. kammer, über die allgemeinen Staatsbedürfniff»