Suche löschen...
Im Selbsthilfeprinzip
- Titel
- Im Selbsthilfeprinzip
- Untertitel
- Genossenschaftswesen in Dresden
- Verleger
- Dresdner Geschichtsverein e.V.
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 2007
- Umfang
- 100 Seiten
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Dresdner Geschichtsverein e.V.
- Digitalisat
- Dresdner Geschichtsverein e.V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id16656709325
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1665670932
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1665670932
- SLUB-Katalog (PPN)
- 1665670932
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Beiträge zur Kulturgeschichte 91
- Titel
- Genossenschaftliche Prinzipien im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit
- Autor
- Günther, Maike
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieIm Selbsthilfeprinzip -
- AbbildungUrkunde über einen LPG-Eintritt -
- TitelblattTitelblatt 1
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 2
- ArtikelVorbemerkung 3
- ArtikelDie Entstehung des europäischen Genossenschaftsgedanken 4
- ArtikelGenossenschaftliche Prinzipien im Spätmittelalter und in der ... 14
- ArtikelGegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar- und ... 22
- ArtikelBeispiele des genossenschaftlichen Wohnungsbaus im ersten ... 32
- ArtikelDie Handelsgenossenschaft KONSUM 41
- ArtikelLPG und GPG im Dresdner Umland 50
- ArtikelDie Dresdner Künstlergenossenschaft KUNST DER ZEIT 60
- ArtikelStädtische Handwerksgenossenschaften und ihre Wurzeln in Sachsen 67
- ArtikelWohnungsgenossenschaften und Stadtentwicklung heute 76
- ArtikelPotentiale der Genossenschaft für Wirtschaft und Gesellschaft 84
- SonstigesGenossenschaften mit Hauptsitz in Dresden - Eine Übersicht 90
- SonstigesNeuerscheinungen zur Dresden-Literatur 92
- SonstigesGesamtverzeichnis Dresdner Hefte 96
- SonstigesAutorenverzeichnis 99
- SonstigesQuellen 99
- Titel
- Im Selbsthilfeprinzip
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
18 Probezeit nicht, schützte sich die Innung. Die Ordnung der Schuster Dresdens bestimmte 1555, dass ein Lehrjunge ein ganzes Jahr bei keinem Handwerker aufgenommen werden soll, wenn er es erfolglos bei einem anderen schon probiert hatte. Bei den Dresdner Lohgerbern durfte kein Meister bei Androhung des Gewerbeverlusts einen Jungen aufnehmen, der zuvor bei einem anderen Meister die Probezeit nicht bestanden hatte. 21 Nach erfolgreicher Lehrzeit wurden die Gesellen auf Wanderschaft geschickt, die ihnen handwerkliche Geschicklichkeit, »Weltkenntnis« und Selbstständigkeit bringen sollte. Soziale Fürsorge und soziale Disziplinierung wurden auch gegenüber den Meistern gezeigt: Einerseits sicherte die Zunft dem Meister in gewisser Weise das Recht auf Arbeit und Aufträge, denn der Zunftzwang, der eigentliche Lebensnerv der Innungen, verbot Nichtangehörigen der Zunft die Ausübung des Handwerks. Die im Stadtbuch von 1404 aufgeführte Innungsordnung der Schneider legte das Recht der Bannmeile in der Aus übung des Handwerks fest: »...Ouch sal keyn snider erbeiten by eyner myle wegis den snidern zcu schaden.« Im gleichen Zusammenhang, nämlich dem Schutz des Marktes und der Handwerksmeister, steht ein Absatz aus der Schneiderordnung des Jahres 1454: »Item wenne under en eyn meister eynen leerjungen uffnympt, so sal en der meister vorbinden, das er gelobe, wenn er das hantwergk gelernet, das er sie mit syner erbeyt bynnen eyner myle wegis nicht bedrängen noch über sie erbeyten welle bie vier pfunden wachß, als offte er das tete.« 22 Im Gegenzug forderten die Artikel der Innung vom Meister Gehorsam und Betragen gegenüber dem Zunftmeister und den Zunftgeboten. Ungehorsam gegenüber Anord nungen der Zunftmeister wurde nach der Ordnung der Dresdner Schuhmacher von 1404 mit einem halben bis zwei Pfund Wachs bestraft. Ziel war die Erhaltung des internen Friedens, der zugleich rechtlich abgesichert werden sollte. Freundschaft, gemeinsame Ehre, Kult und Totenmemoria, gemeinsame Feste und soziale Hilfe bildeten den Kern eines solchen Genossenschaftslebens. Soziale Nähe sollte den Zusammenhalt und den sozialen Frieden unterstützen, in der Zeit einer stürmisch wachsenden und sich ausdif ferenzierenden Bürgergemeinde. 23 Gerade bei den Versammlungen und dem gemein samen Essen bestand die Forderung an die Teilnehmer, innerhalb der Zunft, bei Tisch und beim gemeinsamen Trunk jedes ehrkränkende Schimpfwort und streitauslösendes Messerzücken zu unterlassen. Solche friedenssichernden Vorschriften gehören in den allgemeinen Kontext zünftischen Lebens. Verstöße gegen die Regeln konnten mit Buß geldern belegt werden. Ein solches Verfahren diente der Sozialisation genauso wie dem Auffüllen der Getränkekasse, denn der Übertreter konnte durch das gemeinsame Ver trinken der Bußen wieder in die Gemeinschaft einbezogen werden. 24 Eine solche Untersuchung der Zusammenkünfte in Dresdner Innungen steht allerdings noch aus. Schlechte Arbeitsqualität wurde sowohl vom Stadtrat als auch von den Meistern gerügt, die von der Zunft beauftragt waren. Sie konnte je nach Schwere des Vergehens mit Natural- oder Geldstrafen und im besonders schweren Fall mit Körperstrafen und dem Ausschluss aus dem Handwerk bestraft werden. 25 Schon in einer Ratswillkür von 1308 wurden Vorschriften über den Wein- und Bierschank und das Handwerk der Bütt ner erlassen: Ihnen wurde bei hoher Geldstrafe und Verlust des Handwerks verboten,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder