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Die Elbaue
- Bandzählung
- 1.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 1. Mifi. Z. 356
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1795111755-192400008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1795111755-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1795111755-19240000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- Paginierfehler: auf Seite 15 folgt wieder Seite 12
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10, Juni 1924
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Elbaue
- BandBand 1.1924 1
- AusgabeNr. 1, März 1924 1
- AusgabeNr. 2, März 1924 5
- AusgabeNr. 3, März 1924 9
- AusgabeNr. 4, April 1924 13
- AusgabeNr. 5, April 1924 17
- AusgabeNr. 6, Mai 1924 21
- AusgabeNr. 7, Mai 1924 25
- AusgabeNr. 8, Juni 1924 29
- AusgabeNr. 9, Juni 1924 33
- AusgabeNr. 10, Juni 1924 37
- AusgabeNr. 11, Juli 1924 41
- AusgabeNr. 12, Juli 1924 45
- AusgabeNr. 13, August 1924 49
- AusgabeNr. 14, August 1924 53
- AusgabeNr. 15, August 1924 57
- AusgabeNr. 16, September 1924 61
- AusgabeNr. 17, September 1924 65
- AusgabeNr. 18, Oktober 1924 69
- AusgabeNr. 19, Oktober 1924 73
- AusgabeNr. 20, November 1924 77
- AusgabeNr. 21, November 1924 81
- AusgabeNr. 22, Dezember 1924 85
- AusgabeNr. 23, Dezember 1924 89
- BandBand 1.1924 1
- Titel
- Die Elbaue
- Autor
- Links
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Nr. 10. 1- Jahrgang ^ettage zum »General-flnzeiger" Juni 1924 »Die Elbaue- erscheint I4tägig, für die Bezieher des »General-Anzeigers- kostenfrei. Hauptgeschäftsstelle Kötzschenbroda, Güterhofstr. 5. Feruspr 6. Ländlicher Feuerschutz in alter Zeit. Von A. Schrulh. Feu—er! Feu—er! Kein Ruf hat web! auf oe.rl Lande, in d n Dörfern eine ähn liche, chreckha le, aufregende Wirkung als der Feuerruf. der gellend die Gksse durch- hallend, das nachtfchla ende Dorf wie mit einem Zauber.chlag zu wimmelndem, sieber- t.n Leben erweckt. Der gellende Feucr- c.. , ^as grelle Feuersignal peitschen auch den größten Phlegmatiker aus seiner sonst schwer zu erschütternden Ruhe aus. Und doch, wie viel hat der Feuerruf heute von seinem schrecken, der ihm früher inne wohnte, ver loren. Noch vor fünfzig Jahren gellte das »Feurio!" den Landbewohnern viel furcht barer in die Ohren als den heutigen Men schen, die dank des überall so vorzüglich aus gebildeten Feuerschutzes den Feuerruf viel ruhiger und gelassener vernehmen als unsern Vor ahren es nwglich war. Der Ausbruch eine! Feuers innerhalb eines Dorfes war in früherer Zeit eine außerordentliche Ge fahr für den ganzen Ort. Die feuergefähr liche Bauweise der einzelnen Gebäude, die weiche Dachung, die Strohdächer besonders, die gegen heute mangelnde Wasserversor gung, die bei allem guten Willen unzurei chenden Feuerlöscheinrichtungen brachten bei Ausbruch auch des kleinsten Brandes am entferntesten Teile des Dorfes einen jeden Einzelnen in die Gefahr, sein gesamtes Hab und Gur zu vertieren, durch die ungezügelten Flammen zum Bettler zu werden» Heute sind, dank der saft überall vorhan denen Hochdruck-Wasserleitungen, dank der vorzüglich konstruierten Feuerlöschgeräte und dank der im kleinsten Orte vorhandenen gut- disziplinierten Feuerwehren wesentliche Orts- bründe Seltenheiten. Und besonders in un serer Lößnitz, die in alten Zeiten überaus häufig von vernichtenden Bränden heimge- sucht wurde, sind größere Brände in den letz ten Fahren überhaupt nicht vorgekommen, trotz der vielfach noch vorhandenen alter tümlichen Baukonstruktionen. Die verschie denen großen Brandkatastrophen industrieller Wette kommen 'ür untere Betrachtung nittt in Frage, da die Vorbedingungen derselben ja meist in den betreffenden Industrien selbst liegen Wie anders in atter Zeit. Man sel e sich z. B. nur das Brandkatastropben-- register Kötzsc1»enbrodas an, um von der F rbtbarken eines Brandausbruches eine Vorstellung zu erhalten. 1672 brannten 55 Grundstücke ab, 17?4 waren es 48 Baustätten, die vernichtet wurden, 1744 „nur- 5, 1747 wieder 35, 1774 wurden 30 Gebäude in Asche gelegt. Und 1805 zerstörte ein Brandunglück in anderthalb Stunden 58 Grundstücke mit 32 Scheuern völlig. Bei diesem Brande, wobl dem größten der neueren Zeit, wurde die ge samte Nord>eite der beut gen Hauptstraße mit der Schule, die gelange Vorwerkstraße und der größtr Teil von Fürstenbain ver nichtet. Bei der fast regelmäßig katastropha len Auswirkung der Brände in alter Zeit ist es selbstverständlich, daß man den Aus bruch eines Brandes mit allen Mitteln zu verhindern suchte und mit den strengsten Maßnahmen den Verkehr mit Feuer und Licht regelte. Eine ganz besondere Aufmerk samkeit wurde den Feuerstätten, den Herden, Oesen und Essen gewidmet. Waren doch gerade letztere vielfach die Ursache von Brän den. Die Ottsrügen, heute sagen wir dafür Ortsgesetze, regelten streng das Kehren der Essen und schrieben, wie B. die Rügen von Gorbitz, eine Lokalbesichtigung von Haus zu Haus durch die Ortsgerichte vor, daß die Rauchsänge auch wirklich zur bestimmten Zeit gereinigt worden waren. Auch die Orts rügen von Kötzschenbroda aus dem Jahre 1803 sehen unter Abt. E. Punkt 2 eine Be strafung der Besitzer bei vorgefundenen Män geln vor. Einer weiteren strengen Aussicht und Re gelung war der Verkehr mir Feuer und Lichi unterworfen. Die Kötzschenbrobaer Rügen bestraften mit 4 Groschen jeden, der „mit brennenden Spä nen außer der Stube in Gebäuden herum oder sonst mit Feuer unvorsichtig umgeht, mit Vorbehalt der Strafe, wenn dadurch eine Feuersgefahr entstanden sein sollte. In ganz besonderem Verruf stand dos Tabakrauclien bei unsern Vorfahren. Es wurden darüber Vorschriften erlassen und deswegen Strafen verhängt, die uns mo dernen Menschen ganz ungeheuerlich er scheinen. Noch 1650 war das Tabakrauchcn, daß sich „in erbärmlichen Kriegsläuften auch bei den Bauern eingeschlichen hat", überhaupt ver- boten. 1712 wurde es nur im Hause gestar tet. Mit brennender Piene im Hofe oder auf d r Straße herum zu gehen, wurde streng bestraft. Kötzschenbroda bestrafte jeden mit 4 Groschen, der „auf dem Dorfe zwischen Gebäuden und in Höfen, Scheunen, Schuppen und Ställen mit brennenden Ta bakspfeifen betroffen wird". Und die Ge- nleinderechn' ng von E'ttm ' erickner noch 1839. dab der Bauer Gutt ri d Dieye wegen Rauchens auf der Straße mit 20 Gulden be straft w^rde. Das . EN'irfürslliche Feuermandal" von 177:5 verbietet das Backen bei Wind und bei Nacht. Elenw das Flachsbrechen an feuer gefährlichen Orten. Ferner chreibt das Mandat die Ver legung 8e^ Vacköfrn a 'ßerb^^ der Gebäude vor. Es "erlangt weiter die Anlegung von Feucrtcikvn. Bei diettn sollten mindestens 2—3 „Radeberge" Wasserbottiche auf Kufen stehen, die während des Sommers stets ge füllt sein mußten, um sofort zur Brandstätte geschleppt zu werden. Besondere Leiter- und Spritzenhäuser wurden n jedem lor'e ver langt. Eine weitere Vorsichtsmaßregel waren die Nackstwachtcr, die weniger der nächtlichen Sicherheit wegen als vielmehr wegen des Feuerschutzes angestellt waren. So sinden wir denn noch in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts in fast allen Orten wohl einen Nachtwächter, nicht immer aber einen Tag wächter, einen Ortspolizisten. Und wo ein solcher Nachtwächter, dessen vornehmste Pflicht es war, „bei wahrgenommenen Schä- denseuern die Dienstpflichtigen schleunigst herbeizurufen" (Zitzschewigl, nicht aaqestellt war, versehen den Nachrwächterdicnst die Nachbarn, „welchen zu diesem Behufc Sp.eß und Horn der Reibe nach zugeseudet wer den" (Lindenau). Freilich vermeldet Schu bert noch in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts, daß der Spieß „manches mal statt zu wandern hinter der oder jener Haus türe schlummert- (Niederloßnitz). Vom Kötzschenbrodaer Nachtwächter heißt es 1860: „Der Nachtwächter bat instruklions- mäßig im Sommer von 10 Uhr abends bis S Uhr früh, im Winter von 9 Ubr abends bis 5 Ubr früh die Straßen fleißig zu be gehen und auf die Gehöfte Obsichr zu führen auch das solches geschieht durch Horm-lalen rmd Abrufen der Zeit an mehreren Orten zu erkennen zu geben. Nächstdem bat der selbe den Ausbruch eines Feuers im Srte durch fortwährendes Harnblasen, vci Be obachtung eines Brandes in den Nachbar orten durch dreimaliges in kurzen Zeiträu men zu wiederholendes Stoßen in das Horn zu signalisieren." Bei Tage batte außerdem der Kirchschullchrer als Glöckner durch ab wechselnde Schläge an allen drei Glocken im Falle eines Brandes im Orte oder durch Wechselschlüge an die kleine' und mittlere Glocke bei auswärtigen Bränden das Feuer zu melden. Wie waren nun die Feuerlöscheinrichtm- gen bei unsern Vorfahren beschaffen? Da trieb mir dieser Tage ein günstiger Wind ein Aktenstück auf deu Schreibtisch, daß uns eine bis ins kleinste genaue Auskunft über den Zustand der Feuerlöschgeräte eines jed n Ortes der Lößnitz vor ungefähr 100 Jahren gibt. 1^36 fertigte nämlich der Dominial- woinbergsvcrwalter und Leutnant a D. Ehrenfried Mittag ein Fencrgerät Verzeich nis der IN. Amtslmuptmannsrlmft des Dres dener Krersdirekrionsbezirks X. Feuerkom nnssarinisdistritt an und verzeichnete von Trachau, Kaditz. Radebeul, Serkowitz, Kötzschenbroda, Fürstenbain, Naundorf, Zitzschewig, Oberlößniy. Hoflößnitz, Nieder-
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