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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 09.01.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-01-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187501096
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18750109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18750109
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-01
- Tag1875-01-09
- Monat1875-01
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Timakid, km S. Ja»««. rrke, Frankenberger Nachrichlsblatt < N)' 's. I Vorschlag Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1t Mark. Zn beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. I'V ! intder. »ge n Lräon- lL8 dadvn >6 unsrer LNe, Sie sodnersu so, sovis i reioNvL Lvk von ») b) «) ixe. e unS hschluß rSguter Tode- Jahren en und Theil. . Di« «n 9. 1875. n »er, es?n. gesucht hervor, bet welcher Gelegenheit Hr. Bors- Schulze dringend die Mahnung reiflichen Er" wägens der Frage: ob Jurist oder geschulte' BerwaltungSmann? anS Herz legte. — Freudig* Bewegung rief die von Hin. Brgrmstr. Mel-e* gemachte Mittheilung hervor, daß Frau verw' Lantzsch sür stch und ihre beiden Kinder die von ihrem verstorbenen Gatten gegründete unter dem Ramen Lantzsch.Stiftung bereit- bestehende Stif tung um die Summe von 3009 Tblrn. vermehrt hat, eine Mittheilung, die gewiß auch weitere Kreise angenehm berühren wird. Major Hammer, welcher 2z Jahr in Berlin in der Artillerie« PrüfungSrowmisston sungirte, hat seit I. Januar d. I. als Nachfolge, deS verstorbenen General Köhler den Poften al« Direktor de- Dresdner Zeughauses und de, Artillerftwerkstätten übernommen. Oberst Loll« born von der Jngenieur-Abtheilung de- General« stabe- ist zum Gente-Direktor unter gleichzeitiger velaffung in seine, Stellung al- Direktor de» topograptzischen Bureau- ernannt worbe«. Al- ein charakteristische- Zeichen der Zeit wir» sowie Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zum Eintrag in die Militärstammrolle betreffend. In Gemäßheit der Bestimmungen der Militär-Ersatz-Jnstruction vom 26. März 1868 werden alle diejenigen militärpflichtigen Personen, welche entweder im Jahre 1875 das 20. Lebensjahr vollenden oder in einem früheren Jahre aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden fitz», fall- sie nicht der Ersatz - Reserve angehören oder sonst durch Empfang eines besonderen Scheines von der Verpflichtung zu, WiederanmelbtUtg entbunden find, und zwar soweit sie auf de« begonnenen Jahrgang unseres Blattes werden sowohl in unserer Expedition, als auch von «ufere» Bote« «»tz allen Postanstalteu noch entgegengenomme«. Viv Lxpeäitioll ävv krsnksüderxer HstedrioktsblLttes. andurch unter Androhung der nacherwähnten Strafen sunb unter Hinweis auf die außerdem «intretenden Nachtheile aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom IS. Januar bi« zum 1. Februar -I. behufs Eintragung ihrer Ramen in die Stammrolle — Vie unter b und e genannten Militärpflichtigen unter Vorlegung ihrer Geburt-« bez. LoosungS. und Gestellungsscheine — an RalhSstclle gehörig anzumelden. ? Sind Militärpflichtige während der Anmeldefrist überhaupt nicht hier anwesend oder nur zeitweilig abwesend, so hat die Anmeldung ia der nämlichen Zeit zu gedachtem Zwecke durch deren Eltern, Vormünder, Dienstherr», Prinzipale, Lehrherrn oder Arbeitgeber zu erfolgen. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung wird mit einer Geldbuße bi- zu 1« Thaleru, im Fall« d-S Unvermögens mit entsprechender Haft belegt. D Unabhängig vonden obengedachten Strafen können Militärpflichtige, welch- die Anmeldung unterlassen haben, nach Befinden unter Verlust der Berechtigung an der Loosung Theil zu nehmen und unter Verlust deS auS etwaigen ReclamationSgründen erwachsenden Anspruch- auf Zurück stellung oder Befreiung vom Militärdienste, vorzugsweise zu demselben herangezogen werde». in Frankenberg geboren sind, ohne in Frankenberg geboren zu sein, daselbst ihren ordentlichen bleibenden Ausenthalt haben und ohne in Frankenberg geboren zu sein und ohne ihren ordentlichen bleibenden Ausenthalt daselbst zu haben, fich nur vorsthed- gehend als Studenten oder Zöglinge von Lehranstalten, al-Handlungsgehilfen, Handwerksgesellen, Lehrling«, Fab,ikarbelhec, Dienstbot«» Haus, und WirthfchaftSbeamt« oder als andere i» ähnlichem Verhältnisse stehende Personen am hiesig«« Orte aufhalten, , . . Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, baß diejenigen Militärpflichtigen, welche im Laufe deS Jahre-, in dem sie zur Aufnahme in die Stammrolle stch anzumclden haben, ihren Wohnort oder Aufenthaltsort in einen anderen MusterungSbczirk verlegen, die- sowohl der betreffen den Behörde ihres neuen Wohn» oder Aufenthaltsorts behufs Berichtigung der Stammrolle ohne Verzug spätesten- innerhalb drei Tagen bei Vermeidung der vorerwähnten Strafen und sonstigen Nachtheile anzuzeigen verbunden sind und daß, wer die vorstehend gedachten Termine zur Meldung versäumt, bemohngeachtet fortdauernd verpflichtet bleibt, die versäumte Meldung nachzuhol«». Frankenbrrg, am 5. Januar 1875. Der Stadtrath. Meltzer, Brgrmstr. Oertliches und Sächsisches. Frank«nb«rg, 8. Januar. — In grmeinsamer Sitzung deS RatHS. und ktadtverordn««nc.ollegiumS erfolgte gestern die Einweisung und Verpflichtung der wieder« bez. neuaewählten Gtadträihe, der Herren Friedrich Jeschke und Adv. Reinholdt. Hr. Brgrmstr. Meltzer widmete dem ausscheidenden (abwesen den) und fich schriftlich mit den innigsten Se- genSwünschen für die Stadt von beiden Colle- gien verabschiedenden Hrn. Stadtrath Heinrich Bormann (den lange und schwere Krankheit im vorigen Jahre nicht blo» dem öffentlichen Leben zu entziehen drohte, nach deren glücklichetz Ukber« Oehtinx Redner dem al- Mitglird des RathS« wie früher des G»adtverorbn«t«ncolle-ium- in einer langen Reihe von Jahren vielverdienten Manne fernere Rüstigkeit für lange Zeit wünschte) Warm anerkennende Worte de- Danke-, denen sich später der Vorsitzende des Stadtverordneten- «ollegiuMS attschloß, während da- Collegium durch Erheben von den Plätzen Hrn. Bormann seine Anerkennung an den Tag legte, feinen Dank aber für die von ihm der Stadt geleisteten Dienste zu Protokoll aussprach. Bor letzterem Act« «rfolgte die Verpflichtung und Einweisung der ersterwähnten RathSmitglieder. Den durch die Revibirte Städteordnung vorgeschriebenen Pflichteid leistet« Hr. Adv. Reinholdt, während Vie Versammlung stehend der feierlichen Hand» iung beiwohnte. Hr. Fr. Jeschke ward unter Hinweis auf den schon früher von ihm geleiste« ten Eid mittelst Handschlag- zum dritten Male al- Stadtrath in Pflicht genommen. Hr. Stadt« rath Reinholdt nahm mit dankenden Worten Ab- schied vom Stadtverordnetrncollegium, dessen mehr- jähriger Protokollant er gewesen. Bon den stch an dies«» ActuS anschließenden Mltthellungrn deS Hrn. Brgrmstr. Meltzer über den Geschäfts gang bei der städtischen Verwaltung im Jahre 1874 gedenken wir später einige wiederzugeben. AuS der Geparatsitzung der Stadtverordneten heben wir die Mittheilung d«r um die nruge« schaffen« b«solbet« StadtmthSstelle von 10 Juristen und Richtjuristen eingegangenen BewerbungS» und Bezirksanzeigcr ln. fidium. lenkränz- »r, ft. Um te«. «nck » worden, ig nehmen 2. Th.
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