Mnlreillmger UachrichtsUatt Bezirksanzeiger INS. Donnerstag, hen 8 Wil Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1j Mark, gu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. 7 von Weiffenbach v. Friesen Flöha, den 2. April 1875. 2 Ä E Der S t a d t r a t h. Meltzer, Brgrmstr. 2-S „ s LS „ zs-zv „ "7 Freunde und Gönner der SonntagSschule find zur Theilnahme an de« Prüfungen ergebenst eingeladeu.' Frankenberg, am 5. April >875. Der Stadtrath Meltzer, Brgrmstr. Königliche AmtShauptmannschaft. von Weiffenbach. v. Fr An dieHerren Gemeindevorstände und Gu tsvorsteber im Bezirk der Amtshauptmannschaft Flöha. Dem Vernehmen nach soll in einzelnen Zweigen der Hausindustrie die Einrichtung bestehen, daß auf ausdrückliches Verlangen dtr be- theiligren Fabrikanten und beziehentlich Verleger die Ablieferung und Abnahme der gefertigten Waaren vielfach nur an den Sonntagen früh stattfindet. Da jedoch ein derartiger Verkehr unter VaS in § 4 Absatz I des Gesetzes vom lv. September 1870 enthaltene allgemeine Verhol der gewöhnlichen Wochenarbeit im Bereiche deS Gewerbebetriebes fällt, so werden, der diesfalls ergangenen Generasverordnung der Königlichen KreiS- hauptmannschast Zwickau vom 9. Mär; 1875 gemäß, die Herren Gemeindevorständ«, sowie die im 8 84 beziehentlich 88 der revidirten Land« gemcindeordnung erwähnten GutSvorstehcr auf dieses unzulässige Verfahren mit brr Veranlassung aufmerksam gemacht, in ihren Bezirken darüber zu wachen, baß den Bestimmungen im angezogenen Gesetzes-Paragraph auch insoweit gehörig nachgegangen wird, etwaige ContravenlionLn abtr nach § 366* deS RcichSftrafgesetzbuchS in Verbindung mit § 11 VeS obgedachren Gesetzes zu bestrafen. Der unter dem 27. Januar dss. J-. wider die Anna Helene Scheumann auS Mulden« Hütte bei Freiberg erlassene Steckbrief wird, da die pp. Scheumann noch nicht erlangt worden, hiermit erneuert. Frankenberg, am S. April 1875. D a S Königliche EerichtSamt. Wiegand. Reinicke. Bekanntmachung, die Garteuziuseu betreffend. Die Pachte, von communlichen Gärten werden hierdurch veranlaßt, die am I. April fälligen Pachtzinsen spätestens bi- zum IS. April -. I. an die Stadtkaffe zu berichtigen. Frankenberg, am 31. März 1875. Vorladung. Der Handarbeiter Larl Friedrich «hregott Richter aus Altenhof bet LeiSnig hat sich auf eine wider ihn hier «gNngene Anzeige zu verantworten und wird hiermit geladen, sich behufS seiner Vernehmung ungesäumt an hiesiger Amtsstelle einzufinden. Alle Eriminal« und Polizeibehörden wtrdrn ersucht, Richtern im VetretungSfalle hierher zu weisen. Frankenberg, den 5. April 1875. Königliches EerichtSamt. Wiegand. Reinicke. An die Herren Gemeindevorftände sowie Gntsvorsteher im Bezirk der Amtshauptmannschaft Flöha. Nachdem in neuer Zeit vorgekommen ist, daß den in Bezug aus die Kinverarbeit in § 128 flg. der ReichSgewerbeordnung vom 21. Juut 1869 enthaltenen Bestimmungen nicht überall nachgegangen wird, so werben die Herren Gemeindevorstände und Vie in 8 84 und beziehentlich 88 der revidirten Landgemeinbeordnung erwähnten GutSvorsteher in Gemäßheit der Generalverordnung der Königlichen KreiShauptmannschaft zu Zwickau vom 9. März 1875 angewiesen, innerhalb ihrer Bezirke streng daraus zu sehen, daß den betreffenden Bestimmungen nicht zuwider ge handelt werde, sowie auch von Zeit zu Zeil Revisionen der in ihrem Bezirke gelegenen Etablissement» vorzunehmen. Flöha, den 2. April 1875., Königliche AmtShauptmannschast. „ „ 1 , im Klaffenzimmer HZ SS deS SchulhauseS abgehalten. Lie Sonntagsschüler werben daher veranlaß», zu den für die einzelnen Klaffen bezeichneten Stunden sich pünktlich im genannten Zimm« einzufinden und ihre Lehr-, ArbeitS- und Noiizbücher, sowie ihre Zeichnungen mitzubringen. Wer von den Sonntagsschülern ohne rechtzeitig angebrachte Entschuldigung auS den PrüsungSstunden wegbleibt, hat fich der öffentlichen Notirung seines Namens zu gewärtigen. Eltern und Lehrmeister von SonrnagSschülern werben angelegenilichft ersucht, ihre Söhne oder Lehrlinge vom Besuche der PrüfungS- stunden nicht abzuhalten, sondern zu ermahnen. Bekanntmachung, die Sonntagsschule betreffend Die diesjährigen SonntagSschulprüfnngen werben Sonnabend, de« 10. April, und zwar für die 4. Klasse von 1— P Uhr Nachmittags, Amtsblatt des Königl. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg.