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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 30.11.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-11-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187511309
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18751130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18751130
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-11
- Tag1875-11-30
- Monat1875-11
- Jahr1875
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SS,00« Seiler ist er Kräfte. Ze witter dankbare er „Die l Clavier, etschel.) Nozart. r nähme der verkaufen Barth. md Theil en Schwe- Pertuch, Cigarren- und Her- ebe unsern wir auch Rede am , Eger, bene«. äon 25. i875. k Schiller. 875: Rechte, enedix. >irector. r- ls hier me rei- Ich mir sonders leget. »8. 6 142 Dienstag, den' ZV. November I87L, Frankeilberger Nüchrichtsblatt 142. und VezixMnzeiger. Amtsblatt des Kömgl. Gerichtsamtes und des Stadtraches zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich Mark. Au beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Noch ei« Wort zur Volkszählung! Wenn unser Blatt zurAnsgabe gelangt, haben -iefreiwillige«Zähler, die in dieser Eigenschaft den Charakter als städtische Beamte haben ««v deren Rath in alle« zweifelhaften Fallen rinz«- holen sich empfiehlt, bereits ihre Thätigkeit begönne«. ^Wiederholt ist a«s dte Hohr WlchtiMt der Volkszählung hi«ae- wiese» worden. Hoffentlich geht aus der bevorstehenden wie eine Bestätigung des bisherige« Wachsthnms unstev Städt so auch eine nene Periode deffelbeu und mit ihr weitere gedeihliche ENtsattnstg von Gewerbe und Industrie hervor. Möge Jeder rechtes BerstLndniß bethätigen und die gestellten Fragen streng wahrheitsgetreu beantworte«! i Bekanntmachung, die Eiaziehnng der Königlich Sächsische« Kaffenbillets vom Jahre 1867 betreffend. Nach der Verordnung vom 12. Juni d. I. (Seite 267 des Gesetz- und Verordnungsblattes v. I. 1876) sind sämmtliche noch im Umlaufe befindliche Königlich Sächsische Kaffenbillets der Creation vom Jahre 1867 bis Ende des jetzigen Jahres bei der Finanz-Hauptkaffe'allhier oder bei der Lotterie-Darlehns-Kaffe zu Leipzig zur Einlösung zu bringen. Zur möglichsten Erleichterung des Einlösungsgeschäftes sind aber auch die Haupt-Zoll- und Steuer-Aemter, die Forstrentämter und die Bezirkssteuer-Einnahmen angewiesen worden, bis Ende des jetzigen Jahres die bei ihnen zur Einlösung präsentirten Kaffenbillets der gedachten Creation gegen Reichs- oder Landesmünze oder im Falle des Einverständnisses der Empfänger gegen andere Valuta insoweit umzutauschen, als ihr Kaffenbestand die Füglichkeit dazu gewährt. Dresden, den 25. November 1875. Frnanz-Ministerium. - v. Friese«. v. Brück. Erlast an die Standesbeamte« und deren Stellvertreter i« de« zusammengesetzten Standesamtsbezirke« des hiesige« amtshauptmau«schaftlichen Bezirkes. " Die Standesbeamten in sogenannten zusammengesetzten Standesamtsbezirken und deren Stellvertreter sind nach § 7 Absatz 2 des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar dieses Jahres berechtigt, für Wahrnehmung der Geschäfte des Standesbeamten von den zum Bezirke ihres Hauptamtes nicht gehörigen Gemeinden und Gutsbezirken (vergl. tz 10) eine in allen Fällen als Pauschquantum festzusetzende Entschädigung zu beanspruchen. Die Festsetzung dieser Entschädigungen erfolgt nach Z 2 Absatz 2 der Sächsischen Ausführungsverordnung zu obgedachtem Gesetze vom 6. November dieses Jahres durch die Amtshauptmannschaft unter Mitwirkung des Bezirksausschusses. - Diejenigen Herren, welche als Standesbeamte beziehentlich Stellvertreter für dergleichen zusammengesetzte Bezirke in Aussicht genommen worden sind und denen bezügliche Notification davon durch die betreffenden Gemeinderäthe bereits zugegangen ist, werden daher hiermit aufge fordert — soweit dies nicht schon geschehen —, sich nunmehr »«verweilt wegen der ihnen zu gewährenden Entschädigung mit den Betheiligten in Vernehmen zu setzen, den Erfolg aber behufs weiterer Entschließung wegen definitiver Festsetzung der bezüglichen Vergütungen unter Beifügung der diesfallsigen Erklärungen der fraglichen Gemeinden und Gutsherrschaften und unter Angabe der den betreffenden Pauschquanta etwa zu Grunde gelegten Berechnungen spätestens bis zum O. December dieses JahreS anher anzuzeigen. Flöha, am 26. November 1875. Königliche Amtshauptmannschaft. von Weiffenbach. Q Bekanntmachunq, die bevorstehende Volks- und Gew erb ezäWnq betreffende Am 1. December ds. Js. ist in Gemäßheit der Beschlüsse des Bundesraths im deutschen Reiche eine Volks- und Gewerbezähl««g vorzunehmen. mi, Diese statistischen Erhebungen dienen keineswegs zu steuerfiscalischen Zwecken, sondern lediglich zur Erforschung der Einzelheiten des Volkszustandes. Dieselben bilden die Gmndlage für die Beurtheilung der Wehrkraft, für die Zahl der Volksvertreter, sowie bei allen volks- wirthschaftlichen Fragen und ist somit von deren Richtigkeit und Genauigkeit die fernere Entwickelung des Volkswohlstanves zum großen Theil mit abhängig. Insbesondere soll die diesesmal mit der Volkszählung verbundene gewerbestatistische Aufnahme dazu dienen, die seit 1861 nicht mehr ermittelte gewerbliche Productivkraft der einzelnen Staaten des deutschen Reichs in ähnlicher Volkommenheit kennen zu lernen, wie dies bei anderen Nationen der Fall ist. Die gedachte Zählung wird in hiesiger Stadt unter Beihilfe freiwilliger Zähler, zu welchem Zwecke dieselbe in 67 Zählbezirke einzu- theilen gewesen ist, erfolgen. Diese Zähler sind innerhalb ihres Zählbezirks mit der Austheilung und Wiedereinsammlung der Zählungslisten betraut und haben die Ausfüllung der Listen zu überwachen, nötigenfalls selbst vorzunehmen. Denselben wohnt bei der Ausübung des ihnen übertragenen Ehrenamtes die Eigenschaft eines städtischen Beamten bei. In Rücksicht darauf, daß es sich bei dieser Volks- und Gewerbezählung uni die Erfüllung einer wichtigen öffentlichen Pflicht gegen Ge meinde, Staat und Nation handelt, werden allen diejenigen, welche hierbei Angaben zu machen haben, aufgefordert, dieselben gewissenhaft und vollständig zu erledigen und ebenso auch die ihnen zuzustellenden Listen auszufüllen, überhaupt aber die Ausführung dieser Zählung nach Kräften zu unterstützen. Frankenberg, am 25. November 1875. Der Stadtrat h. . Meltzer, Brgrmstr. Hinkel. Gestohlen wurden: i s , , 1., in der Nacht vom 11.. zum 12. Koz. gegen 1 Uhr aus dem Merzdorfer Mrhause ein Paar gute schwarze Filzschuhe, ein halbe
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