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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1912
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine stürmische Innungsversammlung
- Autor
- Marfels, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichtigung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 167
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 167
- ArtikelEine stürmische Innungsversammlung 169
- ArtikelBerichtigung 170
- ArtikelProtestversammlung der Berliner Uhrmacher 171
- ArtikelDie Selbsterzeugung elektrischen Lichtes zur Schaufenster- und ... 177
- ArtikelSprechsaal 178
- ArtikelVermischtes 181
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 182
- ArtikelBriefkasten 184
- ArtikelPatent-Nachrichten 184
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 184
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 223
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 241
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 259
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 275
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 291
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 357
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 373
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 391
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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170 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Zur Deckung dieser Ausgaben sollen für jedes Mitglied nicht weniger als 10 Mark Innungsbeitrag erhoben werden, also mit der höchste Beitrag,der unseresWissens in Deutschland von Uhrmacher- Innungen überhaupt erhoben wird. Glücklicherweise gibt es einen Punkt, wo die Kollegen, die sich gegen die ihnen wider fahrene Vergewaltigung wehren wollen, ansetzen können; er heißt: Ablehnung des Haushaltsplanes, mindestens Ab lehnung der ungesetzlichen Ausgaben. Es genügt hier zu schon ein Viertel der abgegebenen Stimmen! Wie wir hören, sind im Statute, wie gewöhnlidi, Strafen vorgesehen für diejenigen, die einer Innungsversammlung fern bleiben. So unsympathisch uns sonst derartige Strafen sind: hier haben sie wenigstens das Gute, daß sie dazu beitragen werden, audi die lauen Kollegen in die nächste Versammlung zu bringen, um persönlich einmal nach dem Rechten zu sehen. Diejenigen Innungsmitglieder, die nicht wünschen, mit Ausgaben belastet zu werden, die mit den Aufgaben der Innung nichts zu tuu haben, werden gut tun, sich zu der voraussichtlich An fang Juni stattfindenden Innungsversammlung einzufinden: sie haben es in der Hand, durch Ablehnung der ihnen nicht genehmen Posten des Haushaltsplans ein erfolg reiches Veto einzulegen. r?TOTrOTfOTftOTr?r?fy7f?fOTry araf ^ry 3 carararyirjnraQf3gggggc03131313QOE30r3t313QQi3t3QQQ13QC^^ Berichtigung l||Sin dem Aufsatz »Ein grober Vertrauensbruch« und in dem lllll Sitzungsbericht des Deutschen Uhrmacher-Bundes vom f§g§ 7. Mai 1912 in Nummer 10, Seite 149 und 150 sind folgende tatsächliche Unrichtigkeiten enthalten: Der Plan zur Gründung einer Uhrmacher-Zwangsinnung ist nicht erst vor einigen Monaten, sondern vielmehr schon vor etwa 1Jahren gefaßt worden. Die Konferenz in dem Gebäude der Handwerkskammer hat auch nicht am 27. Februar 1912, sondern am 27. Februar 1911 stattgefunden. Das Protokoll über diese Konferenz ist nur deswegen dreimal verlesen worden, weil es dreimal geändert wurde. Es wird ferner in dem Auf sätze in Nummer 10 die Tatsache unterdrückt, daß die Unter zeichneten bei der erwähnten Konferenz dem damaligen Assistenten der Handwerkskammer Herrn Dr. Zeidler gegen über ausdrücklich wiederholt erklärt haben, daß sie von den *• Antragstellern kein Mandat hätten, da eine Zu sammenkunft und Besprechung der Antragsteller noch nicht stattgefunden habe. Schon allein aus diesem Grunde konnte die Einführung des Journals der Uhrmacherkunst als Publikations organ für die zu gründende Innung damals noch gar nicht in Frage stehen. Unwahr ist, daß die Unterzeichneten ihr Wort gebrochen haben. Sie haben sich vielmehr bei der Beschlußfassung über den die Wahl eines Publikationsorgans für die Innung be treffenden § 60 des Statuts der Stimmenabgabe enthalten. § 60 ist durch Mehrheitsbeschluß der Antragsteller ohne die Stimmen der Unterzeichneten zustande gekommen. Herr Bätge hat selbst gegen den jetzigen Inhalt des § 60 bei der t Beratung gesprochen. Die Einreichung des Statuts ist durch Herrn Bätge lediglich in Ausführung des- ihn ebenfalls ver bindenden Mehrheitsbeschlusses über die Annahme des Statuts, insbesondere des § 60 erfolgt. Unwahr ist, daß der Deutsche Uhrmacher-Bund geschädigt werden soll. Kein Innungsmitglied ist an dem Abonnement der Deutschen Uhrmacher - Zeitung gehindert. Das Journal der Uhrmacherkunst wird gegen eine von der Innung zu zahlende sehr mäßige Gesamtvergütung an alle Innungsmitglieder kosten los geliefert. Es ist unwahr, daß die Handwerkskammer in der Sitzung vom 27. Februar 1911 dieses Verfahren als unstatthaft bezeichnet hat. Bedenken wurden von Herrn Dr. Zeidler nur für den Fall geltend gemacht, daß die Aufwendungen für das Innungsorgan in auffälligem Mißverhältnis zu den Mitteln, die für die übrigen Zwecke der Innung verbleiben, ständen. Dieser Fall liegt nicht vor. Unwahr ist, daß das Statut dem Polizeipräsidenten ein gereicht worden ist. Es ist vielmehr nur an die Handwerks kammer und die Gewerbedeputation des Berliner Magistrats eingereicht worden. Die letztere hat es an den Herrn Polizei präsidenten weiter gegeben, nachdem Einwendungen von keiner Stelle erhoben waren. Unwahr ist ferner, daß eine Überrumpelung oder Ver gewaltigung der Mehrzahl der Berliner Uhrmacher stattgefunden habe. Der Entwurf des Statuts ist vielmehr nach gesetzlicher Vorschrift allein Sache der Antragsteller. Unwahr ist schließlich auch, daß die Geschäftsstelle des Zentralverbandes in Halle oder die Leitung des Journals der Uhrmacherkunst auf die Abfassung des Statuts auch nur den geringsten Einfluß ausgeübt hat. Es ist ebenso unrichtig, daß die Zwangsinnung durch Wanderredner von außerhalb den Kollegen aufgeredet worden ist. Albert Baetge, Berlin W 8; W. Lehmann, Berlin S. 59; Ä. Oelgart, Berlin W. 9; Julius Bössenroth, Berlin SO. 16. * ^ * * Die vorliegende Berichtigung haben wir nicht, etwa deshalb aufgenommen, weil dies unter Berufung auf § 11 des Preß- gesetzes von uns verlangt wurde, sondern weil wir uns nicht nachsagen lassen wollen, daß wir jemand, der sich durch unsere Verteidigung angegriffen fühlt, den Weg zur Rechtfertigung ab geschnitten hätten. Von den obigen Darlegungen können wir indessen nur zwei ganz unwesentliche Punkte zugeben: 1. den Irrtum im Datum der Sitzung in der Handwerkskammer (den wir inzwischen bereits bemerkt hatten und im Bundesartikel richtiggestellt haben); 2. die Angabe, daß das Statut von den Antragstellern nicht direkt dem Polizeipräsidenten eingereicht wurde, sondern erst auf dem Wege über die Handwerkskammer und Gewerbe- Deputation dorthin gelangte. Wenn wir nun auch alles übrige nicht anerkennen können, so wollen wir doch keine endlose Polemik hervorrufen. Wir be schränken uns daher auf folgende Bemerkungen: 1. Von Rechts wegen hätten diejenigen Herren, die doch einmal ihre Unterschrift unter das Protokoll der Konferenz in der Handwerkskammer gesetzt hatten, nachher unter keinen Um ständen etwas tun dürfen, was gegen jenes Protokoll verstieß. 2. Das Abonnement der Deutschen Uhrmacher-Zeitung wird für viele Mitglieder der neuen Zwangsinnung dadurch, daß sie zwangsweise ein anderes Fachblatt halten (und trotz aller Ver schleierungsversuche bezahlen müssen), de facto unmöglich, wenn es natürlich auch nicht verboten werden kann. 3. Wie die Berliner Uhrmacher über den von uns ge brauchten Ausdruck »Überrumpelung« denken, ist aus dem durchaus objektiven Versammlungsbericht auf Seite 171 dieser Nummer zu ersehen. Zum Schlüsse sprechen wir die Hoffnung aus, daß die berechtigten Forderungen unserer Leser recht bald erfüllt werden mögen, wonach wir zu jeder Verständigung selbst verständlich gern bereit sein werden. Die Redaktion. aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaam
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